Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5678 = 1917/18 (1917-1917)
- Issue
- 5678 = 1917/18 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 43 (sequence 44)
- Language
- German
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43 Das sind in kurzen Zügen die Etappen, welche wir Schweizer Juden zurücklegen mussten, um in unserm schönen Lande der bürgerlichen Freiheit teilhaftig zu werden. Dass im Kanton Aargau im besonderen diese Entwicklung nicht ohne grosse Erschütterungen vor sich ging, dürfte der älteren Generation noch in lebendiger Erinnerung sein. Das „beleidigte Ehrgefühl“ der breiten Volksmassen lehnte sich — von Demagogen aufgehetzt — gegen unsere politische Gleichstellung und besonders gegen die Erhebung der jüdischen Korporationsgemeinden Endingen und Lengnau zu selbständigen Ortsbürgergemeinden auf; ein Döttinger Komitee stellte sich neunzehn Mann hoch an die Spitze der Bewegung, welche die Abberufung des Grossen Rates erwirkte. Die „neunzehn Mannli“. wie sie spottweise genannt wurden, konnten wohl dem Rade der Zeit in die Speichen greifen — es aufzuhalten vermochten sie nicht. Das Dekret des Aargauischen Grossen Rates vom lg. Mai 1877, wonach die Korporationsgemeinden Endingen und Lengnau wieder zu selbständigen Ortsbürgergemeinden erhoben werden, ist das Schlusskapitel in der überaus interessanten und wechselvollen Geschichte der schweizerischen Judenemanzipation. Seither wandelten wir in der Sonne voller bürgerlicher Freiheit, bis das Schächtverbot die gewähr leistete Kultusfreiheit ivieder illusorisch machte! Wir Schweizer Juden haben redlich gehalten, was unsere christlichen Freunde durch die Emanzipation von uns erwarteten; wir sind aufrechte, pflichtbewusste Bürger unseres schönen Vaterlandes geworden. Viele von uns haben aber mit den engen Dorfgassen von Endingen und Lengnau auch unsere alte heilige Tradition verlassen in der falschen Meinung, dass sie sich mit der wahren Freiheit picht vertrage. Das sind die Sonnenflecken, von denen eingangs dieser Ausführungen die Rede war. — Baden Louis Wyler.