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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1917-01-01 · 5678 = 1917/18 (1917) · p. Seite 39

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
5678 = 1917/18 (1917-1917)
Issue
5678 = 1917/18 (1917)
Date
1917-01-01
Page
Seite 39 (sequence 40)
Language
German
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39 wurzeln und möge die grosse Stunde ein grosses und starkes Geschlecht gefunden haben, das scharfsichtig genug ist, um in der Sonne auch die Flecken zu erkennen! Nicht immer war die Emanzipation unseres Volkes in den verschiedenen Ländern eine Folge demokratischer Einrichtungen, Beweis: die älteste Demokratie Europas, unsere Schweiz, hat später als alle Kulturvölker ihren Juden die bürgerliche Gleichstellung gewährt; und wenn es bei uns auch keiner Revolution bedurft hat, um uns die Emanzipation zu erwirken, so hat es doch ein kleines Revolutiönchen abgesetzt, um sie wieder rückgä?igig zu machen. — Ein kurzer Rückblick auf jene bewegte Zeit und ihre Vorgeschichte mag vielleicht einige Leser dieser Blätter interessieren. Schon im frühen Mittelalter haben sich in der Schweiz, wahrscheinlich aus Süddeutschland kommend, da und dort in den Städten Juden niedergelassen. Die geschichtlichen Urkunden aus jener Zeit wissen von Geleitbriefen, Handelsprivilegien und -einschränkungen und — Judenverfolgungen zu erzählen (Bern 1294; das Pestjahr 1348 war ein Leidensjahr für die Juden der ganzen damaligen Schweiz). Aus den Städten der alten Eidgenossenschaft nach und nach ganz vertrieben, bot ihnen die Grafschaft Baden ein Asyl, das aber im Jahre 1774 auf die Dörfer Lengnau und Endingen beschränkt wurde. Von da ab waren diese zwei Judendörfer im Surbtal die einzige, ja die erste „öffentlich rechtlich gesicherte Heimstätte“ unserer Grossväter in der Schweiz. Es war ja herzlich wenig, zu was sie „berechtigt“ waren: in gemieteten Häusern zu wohnen und dem täglichen Brote nachzugehen. Ein bescheidenes Privilegium! Allein zu einer Zeit, da Menschenrecht und Judenrecht noch nicht identische Begriffe waren und in der ganzen

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