Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5677 = 1916/17 (1916-1916)
- Issue
- 5677 = 1916/17 (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 51)
- Language
- German
- Belongs to
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50 das Judentum als Allgemeinheit oder gegen die Juden als Gesamtheit richten! Für die Fehler Einzelner darf nickt die Gesamtheit verantwortlich gemacht werden. Diese bescheidene Forderung musste von jeher und muss immer wieder die Dominante in den Abwehrbestrebungen judenfeindlicher Strömungen bilden. Die Bankunterschlagungen eines Juden dürfen ebensowenig sämtlichen Juden zur Last gelegt werden, wie die Veruntreuungen eines Nationalrates sämtlichen Nationalräten. Jeder büsse seine eigene Schuld, dieser Grundgedanke des biblischen Strafsystems verdient es, endlich auch in unserem modernen Staatswesen Eingang zu finden. Vom Richter und vom Volke sollte immer nur der Angeklagte verurteilt werden, nicht aber die Gesamtheit, der er als Glied angehört. Ferner muss entschieden dagegen Stellung genommen werden, dass der jüdischen Religion die Billigung von Grundsätzen angedichtet werde, die sie ausdrücklich verpönt, und die auch jedes jüdische Gemüt mit Entrüstung von sich weisen wird. Doch bei dieser Abwehr der gegen uns erhobenen Verleumdungen darf es nicht sein Bewenden haben. Es genügt nicht, wenn wir die Beschuldigungen als ungerechtfertigte Verallgemeinerungen zurückweisen. Denn die Tatsache bleibt bestehen, dass auch Juden, selbst solche, die sich noch in irgend einer Form zum Judentum bekennen, sich verwerflicher Treibereien schuldig gemacht haben. Und wenn auch diese Tatsache in keiner Weise zu allgemeinen Angriffen auf die Juden und das Judentum berechtigt, uns selbst muss sie zu denken geben, muss veranlassen, dass wir diesem wunden Punkt nicht ängstlich ausweichen, sondern offen und ehrlich Einkehr halten und uns fragen: Was kann die jüdische Gesamtheit gegen derartige Verstosse in ihren eigenen Reihen tun r