Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 51 (17.12.1841)
- Date
- 1841-12-17
- Page
- Seite 401 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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17. Decembcr 1841 Nr° 51. Israelitische Annalen. C i n C e n t r a l b l a t t für Geschichte, Literatur und Cultur -er Israeliten aller Zeiten und Länder. Herausgegeben von vr. I. M. I o fi. Von diesen Annalen erscheint jeden Freitag ein ganzer Bogen; Preis des Jahrganges Rthlr. 3 —fl. 5; man subscribirt bei allen löbl. Postämtern und in allen Buchhandlungen des Zn- und Auslandes. Hamburger Ritualstreit; Votum dcS ür. Hold heim. — DaS „Bekenntnis des Proselyten" vom diesseitigen Standpunkt aus gewürdigt (Forts.). — Königreich Würtrmberg: AmtS-Jnstruction für die Rabbincn (Fortsetzung). — Nachrichten und Correipondenzen: Frankreich; Hamburg; (Anmerkung über Bischof Alexander); edler Zug in Altona; Großberzogthum Baden. — Notizen: Joseph Mendelssohns Journal; Orientalische Fragen; gelehrte Notiz. — Literatur: Sommerbausrn Epigramme. — Anzeige. Hamburger Mtualstreit. Votum des vr. S. Holdheim über das Gebetbuch des Tempel-Vereins. Schon in den eben so gemüthlichen als unbefangenen Aenßcrungen des allgemein anerkannten Mecklenburg - Schwerinischen Landesrabbiners über den Tempel zu Hamburg, Nr. 45—46 der Annalen, dem ersten öffentlichen Urtheil dieser Art von orthodoxer Seite, wurde darauf hingewiesen, daß wir eine ähnliche freisinnige Würdigung des von Herrn Bernays in Hamburg verschrieenen Gebetbuches zu erwarten härten; jetzt ist ein Votum darüber im Druck erschienen. *) Wir machen gern auf dasselbe aufmerksam, nicht alß ein Erzeugniß der Literatur, sondern vielmehr als ein Zeichen des geistigen Forrschreitens und der zunehmenden Klarheit des Denkens, so wie der redlichen Offenheit in Besprechung religiöser Angelegenheiten, worin Herr vr. Holdheim, obwohl den streng orthodoxen Standpunkt überall fefthaltend, seinen Amtsbrüdern *) Ueber das Gebetbuch nach dem Gebrauche des neuen israelitischen Tempelvereins zu Hamburg. Ein Votum von vr. S. Hold heim, Großh. Mecklenb. Schw. Landesrabbiner. Hamburg bei Berendsohn 1841. 16 S. gr. 8. mit so edelm Beispiele vorangeht. Ware sein Volum ungünstig, so würde sicherlich sein Urtheil mit so soliden Gründen unterstützt erscheinen, daß die Tempelverwaltung sich veranlaßt gefunden hätte, seine Ansichten zu prüfen und entweder gründlich zu widerlegen oder ihnen nachzugeben. Um so erfreulicher aber muß es ihr sein, daß er nach sorgfältiger Erörterung der etwaigen Einwendungen, zu dem Resultate gelangt, welches er an die Spitze seines Votums stellt, mit den Worten: „der liturgische Stoff nach seinen Hauptbestandtheilen, den typischen und accessorischen Gebetstücken, wie der typische Charakter, der die israelitischen Gebete ihrem spezifischen Gehalte und ihrer innern, d. h. historischen und dogmatischen Bedeutung nach als solche bezeichnet, ist im vorliegenden Gebetbuche durchaus nicht von dem aller übrigen in der Synagoge recipirten Geberordnungen durch ein wesentliches, den israelitischen Gebetgeist verletzendes, oder den liturgischen Organismus in seinen edleren Theilen berührendes Merkmal zu unterscheiden, so daß wir nebst dem besonder« auch den allgemeinen Titel: Gebetbuch rc. für Israeliten, ganz natur- und sachgemäß finden." Hierauf geht er, gemäß der wichtigen Bemerkung, daß in religiösen Dingen oft das Unwesentlichste dem Nichrkenner als höchst wichtig erscheint, in das