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Israelitische Annalen · 1841-10-29 · Heft 44 (29.10.1841) · p. Seite 347

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 44 (29.10.1841)
Date
1841-10-29
Page
Seite 347 (sequence 3)
Language
German
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347 etwas fixirten Stellung schritt man immer weiter; in der innern Organisation. Im Jahr 1767 war i die Thatigkeit des Vereins so bedeutend, daß man; außer einem bereits in Anspruch genommenen Arzt, noch in der Person des jüdischen vr. Ki.sch einen Armen-Arzt anftellte. Die Verdienste des vr. Kisch werden hierbei besonders hervorgehoben. Doch verließ dieser nach Ablauf seines dreijährigen Contrakts Breslau und lebte von der Zeit an in seiner Vaterstadt Prag, wo er 1803 starb. Die wenigen hier beigefügten Notizen über vr. Kisch, welcher 1728 geboren war, in Berlin ftudirt und Mendelssohn im Lateinischen unterrichtet, auch späterhin mit van Swieten und Tralles in näherer Beziehung gestanden harte, machen es wünschenswerth, daß über das Leben dieses Mannes etwas mehr Licht verbreitet werden möchte. (Schl, f.) Streitigkeiten in Lyon. Oeffentliche Schritte gegen Heyman de Ricqles (auch Rikles). Wir haben bereits von diesem Delegirren des Consistoriums von Marseille in der Lyoner Gemeinde, zu sprechen Gelegenheit gehabt, und zwar ward seiner mir Auszeichnung gedacht, als er sich bei der großen Ucberschwemmung durch Hülfleiftungen hervorthat. Seit dem aber haben sich gegen ihn ernste Klagen erhoben, und einen Zwist veranlaßt, der nunmehr in die Oeffentlichkeit getreten ist,! und einige Aufmerksamkeit verdient.! Augenscheinlich hat hier die eitele Sucht nach; äußerer Anerkennung — ein Fehler, der in unfern! Gemeinden keine Seltenheit ist, und bei Ungebildeten, die eben anfangcn, sich zu entwickeln, immerhin entschuldigt werden mag — die Granzen der Ordnung überschritten, und die verdrießlichen Folgen herbeigeführt. Die nächste Wirkung jener öffentlichen Zurschaustellung der Mildthätigkeir —vielleicht ohne Veranlassung des Herrn R. erfolgt—war eine doppelte Anklage, welche von Lyon aus darüber an die Redaktion der Archives gesandt, aber aus leicht begreiflichen Gründen nicht ausgenommen wurde. Sie ist gegenwärtig im Druck erschienen. In derselben . (sie ist vom Jan. 1841 datirt) wird Herr H. d. R. beschuldigt, alle jene angeblich aus eigenen Mitteln geleisteten Unterstützungen aus den Fonds der wohlthätigen Gesellschaft der Gemeinde, deren Verwaltung ihm überwiesen ist, genommen, aber außerdem auch ganz unnöthiger Weise eine Collecte für die durch dieUeberschwemmung angeblich in drückender Noch seufzenden Israeliten ausgeschrieben zu haben, indem es notorisch sei, daß in den überschwemmten Saonegegcnden gar keine Israeliten wohnen. Es > sei diese Aufforderung zu solcher Collecte zwar von der ganzen Commission zu Lyon unterschrieben, aber diese sei durch ihren Vorsitzer dazu überredet worden, und bereue es seitdem, seiner Eingebung gefolgt zu sein! — Diese Beschuldigung ist hart, aber noch harter der Ausdruck einer Petition, welche 39 Mitglieder der Lyoner Gemeinde (die aus 56 besteht), im vorigen Juni an das Consistorium zu Marseille richteten. Sie sagen darin, daß sie sämmtlich als Franzosen und Israeliten sich verpflichtet erachten, das Consiftorium um Absetzung des Herrn H. d. R. zu ersuchen. Ihre Beschwerden betreffen dessen Verwaltung und m o r a l i sch e F ü h r u n g (im Amte). In erfterer Hinsicht bringen sie im Wesentlichen folgendes vor: 1) Während vormals die einfachen Umlagen der Gemeinde genügten, nicht allein um sämmrliche Cultbedürfnisse zu bestreiten, sondern auch noch etwa 3000 Frs. zu ersparen, sei unter der Verwaltung des Herrn d. R., bei vermehrter Population und Einnahme, und bei verminderten Ausgaben, indem seit 1830 die Regierung die Culrbedürfnisse bezahlt, das Vermögen der Gemeinde verschwunden und dafür eine bedeutende Schuldenlast gekommen; 2) könne der Zustand nur immer schlimmer werden, so lange man bei dem Grundsätze bleibe, alle jene Umlagen in die Wohlthätigkeirskasse abzuführen, und Gcmeindebedürfnisse immer nur als Anlehen zu bestreiten. 3) Herr H. d. R. verfahre willkührlich mit dem Geldc, und erlaube sich, besonders bei Beerdigungen, unmäßige Erpressungen (es versteht sich, zu Gunsten der Armen), und sei gar keiner Aussicht unterworfen. Was die moralische Amtsführung betrifft, so wird ihm vorgeworfen: 1) Versiegelte, ihm cingehändigte Unrerstützungsgelder für dortige Armen ohne weiteres vor der Abgabe entsiegelt zu haben. 2) Eine ihm zum Abdruck einer im Tempel gehaltenen Pre- 44*

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