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Israelitische Annalen · 1841-10-29 · Heft 44 (29.10.1841) · p. Seite 346

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 44 (29.10.1841)
Date
1841-10-29
Page
Seite 346 (sequence 2)
Language
German
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346 Die Geschichte nimmt zu ihrem Mittelpunkt j die mildthätige Brüderschaft der Breslauer Gemeinde, i welche in der That, abgesehen von politischer Lage j und Verwaltung, den Kern religiöser Gesinnung und > Uebung der Gemeinde bewahrte, und daher auch das j wahre Gemeinwesen zu vertreten geeignet ist, so weit! es eben sich nur mit dem, was der Gcsammtheit; ausschließlich oblag, beschäftigt. Die Existenz einer : solchen Brüderschaft darf man zwar schon in die 1 Zeiten des Mittelalters versetzen, indem cs gewiß!! ist, daß schon im ILten Jahrhunderte Juden in! Breslau gewohnt haben, allein die gegenwärtige, in! ihrem Wirken sehr umfangreiche Gemeinde, kann! selbst traditionell ihr Dasein nicht weiter hinauf- : rücken, 'als bis ums Jahr 1725, da sich zuerst in! derselben ein Organismus kund giebt. Wie sah es j vor dieser Zeit mir der jüdischen Gemeinde in Brcs-! lau aus? Traurig, wie in allen jenen Vasallcnlän-! dern des Kaiserreiches, wo die Juden als Schütz- > linge des Reiches überall, wenn nicht Privilegien gegen ihre Aufnahme bestanden, cintratcn, dagegen von deu Städtern wiederum, so oft die Gelegenheit es zulicß, vertrieben und ihrer Güter beraubt wurj den. Dreimal erfuhren sie dies Schicksal in Bresj lau, vom Anfänge des 13ten bis zu Ende des 15ten! Jahrhunderts. Doch fanden sie sich später wieder! ein und bildeten zu Anfänge des 16ren bereits wie-! der eine ziemliche Zahl, so daß man abermals für! nöthig fand, denselben den Handel als Erwerbs-! quelle zu verbieten, und ihnen nur das Mäkeln zu < gestatten. Der dreißigjährige Krieg zog die Auf-! merksamkeit auf wichtigere Punkte, die Juden wurj den herbei gewünscht und ihre Zulassung begünstigt, j Zu Anfänge des 18ten Jahrhunderts (1713) waren I bereits etwa 3 — 400 Seelen in Breslau ansäßig.! Die Verpachtung der jüdischen Abgaben an einen > Juden hatte den Erfolg, daß sich immer mehr einj fanden, was man, der Einnahme wegen, von oben j herab gern sah. Seitdem zeigt sich die Thätigkeit einer frommen Brüderschaft, welche endlich im Jahre 1725 sich einen bestimmteren Organismus j gegeben haben soll, den man jedoch nicht mehr! kennt. Es ist gewiß, daß sie zunächst auf Kran-! kcnbesuch, Krankenpflege und Beerdigung der Leij chen nebst den dazu gehörigen religiösen Uebungen, i sich beschränkte. Sie unterschied sich schon damals von allen ähnlichen Vereinen dadurch, daß sie ihre Wirksamkeit nicht bloß in gegenseitigen Diensten! übte, sondern auch auf die Armuth überhaupt ausdehnte.*) Sie erlitten eine Unterbrechung durch das 1738 plötzlich erwirkte Edikt einer abermaligen Austreibung der Juden aus Breslau; jedoch änderten sich die Verhältnisse schon 1740 durch die preußische Regierung, welche anstatt die Vertreibung zu genehmigen, eine andere Ordnung cinführle. Im Jahre 1744 erhielten 12 privilegirte jüdische Familien und mit ihnen alles zum Ritualwesen nöthige Personal bleibendes Recht, in Breslau zu wohnen, und schon 1754 war die Zahl der Gemeinde dessenungeachtet wieder gestiegen, so daß eine neue Verfassung erlassen werden mußte, in welcher die Zahl nicht weiter begrenzt ward. Fünf Jahre später war man im Stande, den Ankauf eines Gebäudes als Krankenhaus zu beantragen, welcher 1760 von Friedrich II. genehmigt ward. Die Gemeinde und die Brüderschaft erscheinen hierbei nicht als getrennte Behörden, und handelten wahrscheinlich in Ucbercinstimmung ohne weitere Formen zu beobachten. Der 1755 nach Breslau berufene, begüterte und wohlthätige Joseph Jonas Franckel, Großvater des hier zu erwähnenden Gründers des neuen Hospitals, gab der Brüderschaft neue Statuten im I. 1760; welchen zufolge die Wirksamkeit jener Brüderschaft im höchsten Grade mildthätig ward, indem sie die Mitglieder in allen Nothfällcn zu persönlicher Hülfleistung verpflichtete. .Bei der günftigcrn Stellung der Juden seit 1754, nach welcher sie in fünf Klassen eingethcilt waren, nämlich: Generalprivilegirte, Privilegirre, Tolerirte, Fixentristen und Schutzjuden (wenigstens Sicherheit gegen Austreibungen darbietend), fand der Verein viele Mitglieder und viel Beschäftigung, endlich auch Gelegenheit, den Todten einen heimathlichcn Boden zu gönnen. Bisher hatte die Gemeinde, trotz erhaltener Befehle, angeftanden, einen Friedhof zu kaufen, und es vorgezogen, ihre Leichen nach Krotoschin, Zülz und Dyrenfurrh zu befördern (vielleicht fürchtete man immer noch eine neue Austreibung). In der nun *) Herr Dr. G. tadelt den Uebcrsetzer der alten Statuten von 1760, daß er den Ausdruck Gemiluth Chasadim mit „Beerdigung der Leichen" überträgt, während indem Wortsinne mehr enthalten sei, nämlich allgemeine Mildthätigkeit. Jedoch glauben wir, daß der Uebcrsetzer sich ganz richtig an den Gebrauch gehalten hat, welcher bisher bei allen Vereinen mit demselben Ausdruck stets nur jenen beschränktern Sinn verbindet. ‘ D. H.

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