Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 33 (13.8.1841)
- Date
- 1841-08-13
- Page
- Seite 259 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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259 AktenmLßige Darstellung, betreffend die frommen Spenden für die vier heiligen Städte. (Fortsetzung.) Um so mehr muß man es beklagen, baß diese Angelegenheit ein bereits früher eingetretenes Mißverständniß zwischen der Gemeinde zu Jerusalem und den edeln Vertretern ihrer. Sache zu Amsterdam, noch mehr verstärkt hat, so daß dadurch mancherlei anderweitige Mißverständniße erzeugt worden sind. Wir lesen ein Rundschreiben vom 12. Caslev 600 (Dec. 1830), worin das Amsterdamer Comite alle gütigen Geber, welche sich früher seinen Anordnungen anschlossen, auffordert, den von Jerusalem ausgegangenen Rundschreiben durchaus nicht zu willfahren und ihre desfallsigen Abgeordneten nicht anzucrkennen. Die Gründe sind folgende: Im Jahre 1824 habe das Comite beschlossen, weil sich gefunden habe, daß die aus Jerusalem kommenden Abgeordneten bei weitem zu viel Kosten machten und für ihre Mühe einen zu großen Anthetl an den Spenden in Anspruch nähmen, wie überhaupt wegen anderweitig bemerkten Mißbrauchs, hinfort gar keinen Abgeordneten von dort mehr anzuerkennen, und lieber eine wohlthätige Gesellschaft zu gründen, welche alle ihre Spenden dem Amsterdamer Comite zu überweisen habe, das dann für richtige Abgabe und zweckmäßige Vertheilung sorgen werde; auch habe dies Comite sich aller dieser Mühen bisher gewissenhaft unterzogen, und rechne auf die Ucbereinftimmung aller Geber mit diesen offenbar zum Wohl der Jerusalemiten getroffenen Anordnungen auch fernerhin. Wenn demnach die neue Gemeinde sich bewogen finde, zu Gunsten des Aufbaues der besagten Ruinen neue Sammlungen zu veranstalten, so geschehe dies nur auf Unkosten der Nothleidenden, denen diese Spenden entzogen würden, während der ganze Bau völlig unnütz sei, indem die Leute keines neuen Tempels bedürfen, und somit der ganzen Sache nur der Eigennutz der Darleiher zum Grunde liege. Das Comite habe daher schon gleich Anfangs alle edeln Geber gewarnt, auch den Abgeordneten selbst verboten über die Granzen Italiens hinaus zu reisen, und finde, da diesesich erdreisten, unbekümmert darum, weiter zu gehen, jetzt dringende Veranlassung, hiermit jeden, den es angeht, auf dieses Unterfangen aufmerksam zu machen, welches dem Willen des Amsterdamer Comite's entgegen laufe. Man kann nicht verkennen, daß ein Unwille in diesem Rundschreiben herrscht, der dem lobenswerthen Wunsche, recht viel für die Armen thun zu können, zugeschrieben werden muß, einem Eifer, der das Oberhaupt jenes Comire's besonders charakterisirt; aber man darf andrerseits nicht übersehen, daß dieser Unwille hier die Gränzen der Vollmacht überschreitet, welche einem Comite dieser Art überhaupt ertheilt wird, und daß manche Nebenumstände auf dessen Fassung, wie auf das seltsame Verfahren, einem Reisenden die Weiterreise unter Drohungen verbieten zu wollen (wie dies auch ein uns vorliegender Originalbrief vom 23. Caslev 598 nach Trieft bestätigt) weil es dem Comite nicht recht sei, mit eingewirkr haben. Dies zeigt sich auch in der Art der Darstellung, nach welcher in diesem Rundschreiben das Unternehmen der Deutschen in Jerusalem als eine völlig unnütze und von einigen der Vorsteher der Deutschen einseitig betriebenen Sache geschildert wird, während alle Aktenstücke deutlich beurkunden, daß nicht bloß alle Deutschen in Jerusalem den Wiederbau der Ruinen für verdienstlich halten, sondern alle Sephardim damit übereinftimmen, — wie denn auch das Amsterdamer Comite selbst im Jahr 1822 für diesen Bau eine Collecte anrieth und den Beförderer, Herrn Salmon, sehr hoch pries. Aus den Dokumenten ist aber zu ersehen, daß > bereits eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Ge- I meinden in Jerusalem und dem Amsterdamer Comire j obwaltete, als letzteres den erwähnten, in vieler Beziehung sehr beifallswürdigen Entschluß faßte, einen Verein zur Unterstützung der Armen in Palästina zu! gründen und die Unterstützung direkt hinzusenden. Denn nicht allein, daß dies dem Uebereinkommen von 1822 entgegenlief, so waren auch die Paläftiner keinesweges damit ganz einverstanden, und fürchteten mit Recht, daß der Eifer bald erkalten und wenn nicht hin und wieder durch direkte Anregung belebt, schwer-! lich genug eintragen würde, um dem vielfachen Elende zu steuern. Uebrigens haben auch sämmtliche Gemeinden zu Jerusalem, getheilt nach zwei Ritus, im Frühjahr 1829 abermals zur Regulirung aller durch ihre Spendensammler aus den nichtdeutschen Gemeinden eingehenden Beiträge oder an- I zumeldenden Stiftungen einen Vertrag (der uns eben- M 33*