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Israelitische Annalen · 1841-05-07 · Heft 19 (7.5.1841) · p. Seite 145

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 19 (7.5.1841)
Date
1841-05-07
Page
Seite 145 (sequence 1)
Language
German
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7. Mai. Nr° 19. 1841. Israelitische Annalen. ein Centralblatt für Geschichte, Literatur und Cultur -er Israeliten aller Zeiten nnd Länder. > Herausgegeben von Dr. I. M. Jost. Von diesen Annalen erscheint jeden Freitag ein ganzer Bogen; Preis des Jahrganges Rthlr. 3 —fl. 5; man subscri-irt bei allen löbl. Postämtern und in allen Buchhandlungen des In- und Auslandes. Consistorim, Kirchenbebörden und Obcrratb. — Statistii'beS: Budget der CultuSauSgaben für 1842. — Nachrichten und Correspo ndcnzcn: Frankreich; Verona; Ungarn; Aus Mittelfranken (Schluß). — Literatur: Festreden für Israeliten. — Not!;. —Anzeige. Confistorien, Kirchenbeh örden nnd Oberrath. (Eingesandt.) In der jüngsten Zeit ist in einer der bedeutendsten Gemeinden Deutschlands von der wünschenswerrhen Errichtung eines Consistoriums die Rede gewesen. Wie gewöhnlich wird solch ein entfernt scheinender Gegenstand vorübergehend besprochen und wieder vergessen. Die Apathie ist so allgemein, daß man selbst die wohlrhärigften Einrichtungen, sobald ste nur einige Mühe erfordern, der Zukunft überläßt, und sich mit der Ausrede, die Sache sei noch nicht reif, vertröstet. Sogar die Erfahrung ruft man dann zu Hülfe. Was hat das westphälische Consistorium geleistet? Was die württembergische Oberkirchenbehörde? Was der badische Oberrath? Es ist immer schwer, dergleichen Fragen augenblicklich zu beantworten. Die Akten liegen nicht sogleich vor, und aus denselben ist auch nicht die eigentliche Wirkung ersichtlich. Was wollen ein Paar einzelne Anordnungen, welche im Laufe eines Lustrums oder Decenniums verkommen, sagen, zumal da sie der Regel nach, bei der Neuheit der Institute, mehr in Versuchen bestehen, die sich erst bewähren müssen, ja die gemeinhin sich nicht des allgemeinen Beifalles erfreuen? Was will es überhaupt bedeuten, wenn manche Behörden ihre Bestimmung . nicht erfüllen, weil man in dieselben Subjekte gesetzt hat, die ihrer Aufgabe durchaus nicht gewachsen waren, wie dies von den Consiftorien, welche die Franzosen in den occupirten Gebieten einst mit wahrhaft frivoler Flüchtigkeit extemporirten? In unserer Zeit ist jedoch die Erfahrung bedeutengereifter, und die Zahl der Intelligenten und Fähigen so viel größer, daß beide Einwendungen wegfallen. Während in dem Westphälische» Consistorium der einzige Jakobson lhätig wirkte, und auch nur mehr durch seine Energie und seinen unvergleichlichen Edelsinn, dem Reichthum und Einfluß zu Gebote standen, als durch Intelligenz, der Behörde einiges Ansehen gab, wahrend die rheinländischen fast ganz zu Verwaltungscommissionen herabsanken, haben die beiden in Süddeutschland thätigen Behörden, die eine durch die kräftige und wohlwollende Unterstützung abseitcn der Regierung, die andere vorzüglich durch die allgemein anerkannten energischen Verwendungen des Oberrathsmitgliedes Herrn Eppstein gegen mannichfache Hindernisse, welche zum Theil ebenfalls in den Persönlichkeiten früherer Mitglieder ihren Grund hatten, zur Genüge dargerhan, daß abgesehen von den einzelnen Einrichtungen und Anordnungen, das bloße Dasein der Behörden einen Geist der Ordnung, der Rübe und der Sorgfalt in öffentlichen Angelegenheiten er-

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