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Israelitische Annalen · 1841-04-30 · Heft 18 (30.4.1841) · p. Seite 137

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 18 (30.4.1841)
Date
1841-04-30
Page
Seite 137 (sequence 1)
Language
German
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1841 30. April. Nr° 18 Israelitische Annalen. Ein Centralblatt für Geschichte, Literatur und Cultur der Israeliten aller Zeiten und Länder. Heraus gegeben von Dr. I. M. Jost. Don diesen Annalen erscheint jeden Freitag ein ganzer Bogen; Preis desJahrganges Rthlr. 3 —fl. 5; man subscribirt bei affen löbl. Postämtern und in affen Buchhandlungen des Zn- und Auslandes. Verordnungen in Dänemark, den NeligionSunterrickt betreffend. — RabbinatSinstruktion in Dänemark. — Die Notbwendigkeit israelitischer Kleinkinderschulen. Von Abrabam Kohn. (Schluß). — Nachrichten und Eorrespondenzen: AuS Mittelfranken; BreSlau; Schwerin j Padua. — Literarisches Eigenthum. — Anzeige. Verordnungen in Dänemark, den Religionsunterricht betreffend. (Neue Cvllegialzeitung Nr. 1t, Seite 163, 20. Febr. 1841.) Zufolge Verordnung vom 29. März 1814, § 14 ist festgesetzt, daß alle Knaben und Mädchen mosaischen Glaubens verpflichtet sein sollen, durch eine öffentliche Prüfung darzulegen, was sie nach Anleitung des allergnadigft autorisirten Lehrbuches erlernt haben, und darauf feierlich ihr Glaubensbekenntniß abzulegen, so wie das Gelübde abzugcben: nichr mit freiem Willen gegen die von ihnen erkannten und in erwähntem Buche vorgetragenen Grundsätze zu handeln. In Verbindung hiermit enthält § 15, daß ein solches öffentliches Examen nirgends ( anderswo abgehalten werden darf, als da, wo mit Königl. allergnädigstcr Erlaubnis eine Synagoge ist, so wie auch, daß Niemand anders als der bei derselben anzeftellrc Priester *), die Prüfung vornehmen darf, oder diejenigen Männer, welche zur Abhaltung derselben an der Kanzelei autorisirt worden. Da die nothwcndige Anzahl Priester für's Erste nicht überall im Lande angeftellt werden konnte, aber mehrere Mitglieder der hiesigen mosaischen Gell Pr« st ist die Bezeichnung im Dänischen statt Pastor oder Rabbiner meinde gewünscht hatten, daß ihre Kinder baldmöglichst möchten angenommen werden, die befohlene Prüfung abzulegen, so trugen die Repräsentanten der Gemeinde darauf an, daß sogleich ein Catechet bei der hiesigen Gemeinde angeftellt werden möchte, die mosaische Jugend vorzubereiten, und dann mehrerwähnte Prüfung abzuhalten. Um inzwischen die eigentliche Absicht bei dieser Prüfung vollkommen zu erreichen, fand die Kanzelei für zweckmäßig, daß die Prüfung im Beisein einer hierzu verordnten Commission, vorgenommen werde, welche jedesmal Bericht darüber an die Kanzelei erstatte, welche Maßregel man für vorzüglich nützlich in den ersten Zeiten hielt, bis Man etwa die Wirkung jener neuen Gesetze bemerken würde, die die Veredlung der benannten Klaffe des Bürgervereins erzielen. Da dieses allerhöchsten Beifall fand, so wurde im Jahr 1816 eine, aus einem Mitgliede des Copenhagener Magistrats, dem bei der Copenhagener Universität angeftellten Professor für morgenländische Sprachen, und endlich dreien Mitgliedern der hiesigen mosaischen Gemeinde bestehende Commission, um der oftgedachten Prüfung beizuwohnen, gewählt, so wie auch eine hierauf sich beziehende Clausul der Bestallung des auf Vorschlag der Repräsentanten in demselben Jahre ernannten Catecheten?) und dessen Nachfola) Mannheimer, gegenwärtig Prediger in Wien.

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