Mannheim
Compact Memory

Israelitische Annalen · 1841-03-19 · Heft 12 (19.3.1841) · p. Seite 96

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Annalen
Volume
1841
Issue
Heft 12 (19.3.1841)
Date
1841-03-19
Page
Seite 96 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3133765-3133874-3133887--1081-3135290
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

96 dadurch schon von unserm kirchlichen Gesetz vom Jahr 1828 und durch die Behörden gesorgt ist, daß in den Orten des Rabbinatssitzes der Rabbine und in allen andern Kirchengemeinden, wo der Rabbine nicht stets anwesend ist, der Vorsänger tn drei wöchentlichen Stunden, wobei wohl zu verstehen ist, daß diese 3 Stunden dem eigentlichen reinen Religionsunterricht, was man jetzt darunter versteht, gewidmet sind, denselben zu ertheilen hat. Nur da, wo ganz wenige Familien wohnen, und wo der Filialort allzuweit von der Muttergemeinde entfernt ist, herrscht der üble Umstand, daß die Kinder solcher Orte weder Religionsnoch Confirmandenunterricht genießen, und daher wegen Mangel an den nöthigen Religionskenntnissen auch zu den Confirmationshandlungen nicht erscheinen können und mögen. Uebrigens sind solcher ganz geringen und über eine Stunde vom Mutterorte entfernten Filiale sehr wenige im Königreich. Es haben nun die resp. christlichen Kirchenconvente den Antrag gestellt, daß an den christlichen Fest- und Feiertagen, angeblich wegen Störung des christlichen Gottesdienstes die Benutzung der allgemeinen Ortsschullokale zur Abhaltung des israel. Religionsunterrichts den Israeliten untersagt werden solle. Mein unsere hohen Behörden haben diesen Antrag für unstatthaft erklärt, und es den Israeliten überlassen, die Benutzung der Schullokale Behufs des Religionsunterrichts übrigens ohne Störung des (christl.) Gottesdienstes (was sich allerdings von selbst versteht) in Anspruch zu nehmen. — Wenn von oben herab den Israeliten so freundlich entgegengekommen wird, so muß nach und nach unter dem Volke eine freundlichere Begegnung herangczogen werden, und zuverlässig werden die Israeliten selber sich des Vertrauens würdig machen, das bei uns von höchster und hoher Seite mit sichtlicher Erhebung so vielfach in sie gesetzt wird. . D. Aus Unterfranken. — Es ist bekannt, baß unsere Kreisregierung, Kammer der Finanzen, von den Juden des ehemaligen Großherzogthums Würzburg, unter dem Namen Eltrageld 2400 fl. 40 kr. schon im Jahre 1838 forderte. Es ist diese Summe aus einzelnen Forderungen zusammengesetzt, welche unter folgenden Titeln verlangt werden: 834 fl. 12 kr. beständige Friedensgelder. 10 — 46 — Botengeld. 119 — 24 — Straßenbaugelder. 134 — 33 — Ititendantsbesoldung. 111 — 31 — Koscherweindekretsgelder. 1130 — 13 — Neujahrsgelder. 2400 fL 40 kr. (?) Es liegt klar am Tage, daß diese Forderungen nach den gegenwärtigen Verhältnissen der Juden und ihrer gesetzlichen Stellung nicht gemacht werden können. Auf die deßfallsigen Beschwerden ist denn auch wirklich, wenn nicht vollständig, doch theilweise zu Gunsten der Beschwerdeführer entschieden worden, wie aus der in Abschrift beifolgenden Ministerial-Entschließung ersichtlich ist. Nach dieser sind 1125 fl. 1% kr. so gut wie für aufgehoben erklärt und durch Gestattung der Akten-Einsicht der Hoffnung auf gänzliche Befreiung Raum gegeben. Finanz-Ministerium. Nachdem auf die Rekurse mehrerer Juden im vormaligen Fürstenthume Würzburg wegen Belastung mit den Eitrageldern von dem k. Staatsrathe unterm 5. December v. I. beschlossen worden ist, daß 1) den recurirenden Juden nebst dem k. Reskripte vom 31. Dec. 1816, die Fortdauer der Eitragelder detreffeud auf die hieher einschlagenden Commissionsprotokolle vom 30. und 31. Dec. 18ll, dann vom I6ten Januar, 4ten, 6ten und 18ten März 1812, so wie das Vergleichsprotokoll vom 10ten September 1810 auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen, daß 2) rücksichtlich der Angabe das in das Aversum der Eitragelder eingerechnete beständige Friedensgeld sei eine paktirte Abfindung für die Freiheit vom Militärdienste, archivalische Nachforschung einzuleiten und auch dem Betheiligten selbst der diesfallsige Beweis vorzulegen, 3) daß die auf Grund und Boden ansässigen Juden, in so ferne sie, wie die Christen schon ein unter der Grundsteuer begriffenes Straßenbaugeld entrichten, zu den besondern in die Iudenertragelder ebenfalls eingerechneten Strassenbaugelde nicht weiter beizuziehen und die hieran treffende Quote von dem Gesammtaversum abzuschlaaen, 4) daß von dem in dieses Aversum ferner eingeworfenen Koscherweindekretsgelde künftig Umfang zu nehmen, 5) baß die Juden zu Allersheim von dem Ertragelde ganz frei zu lassen, 6) daß die von den Juden zu Zell angegebenen besondern Verhältnisse vorerst noch durch bas Finanz-Ministerium zu würdigen und von diesem geeigneter kompetenzmäßiger Bescheid zu ertheilen, 1) daß die hergebrachte Repartition der Ertragelder zu einem Drittel auf die Kopfzahl und zu zwei Drittel auf das Vermögen beizubehalten, 8) daß es nicht minder bei den hergebrachten gänzlichen oder theilweisen Befreiungen, nicht nur der Aermern, sondern auch der Witlwen, verwaisten Mindcriährigen und der Wohnhäuser zu belassen, 9) daß für die Folge der Ausschlag nach den verstehenden Beschlüssen zu recliftciren, und daß 10) im Uebrigen die sonst von den Rekurenten vorgebrachten Beschwerden und Anträge abzuweisen seien, so hat die k. Regierung, K. d. F., hiernach unter.Rückempfang der Beilagen der Berichte v. 18. Nov. Itz39 und sämmtlicher damit vvrgelegten Akten, dann unter Mittheilung der Rekursschrift der Iudenschaft zu Heidingsfeld v. 24. Sept. 1839 das weiter Geeignete zu verfügen, hinsichtlich der zu 6 berührten besondern Verhältnisse der Juden zu Zell aber umfassenden Bericht und Gutachten zu erstatten. München, 10. Januar 1841. — Montag den 1. März verschied der Nestor der bayerischen Rabbiner, der vor einem Jahre in Ruhestand versetzte Abraham Bing, ein geborner Frankfurter, ausgezeichnet durch thalmudische Gelehrsamkeit, die er in sehr vielen Schriften (noch ungedruckt) hinterlegt hat. Vielleicht erhalten Sie demnächst einen ausführlichen Nekrolog. Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main. K

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.