Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1841
- Issue
- Heft 7 (12.2.1841)
- Date
- 1841-02-12
- Page
- Seite 56 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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56 Hamburg, Ende Januar. — Unser Tempel, an welchem seit mehreren Monaten Herr Dr. Riesser Direktor ist, wird bald, wenn wir eben so leicht ein angemessenes Lokale erlangen, wie die zum Neubau erforderlichen 100,000 MrkC. durch Aktien herbeigeschafft sind, in ein schönes Gebäude verlegt werden. Doch erlebt das bisherige Lokale wahrscheinlich noch die 25jährige Stiftungsfeier. — Herr Dr. Frankfurter hält diesen Winter Vorlesungen über Religion, worin er sich entschieden für die rationalistische Ansicht ausgesprochen hat. Sie waren anfangs sehr stark besucht. Die Urtheile darüber sind, wie natürlich, sehr ungleich. — (Eine kläre Ansicht über Form und Wesen dieser Vorlesungen ist uns bis jetzt nicht mitgetheilt worden.) Aus Unterfranken, den 24. Jan. 1841. — Vor einigen Monaten legten die Distrikts-Rabbiner aus unserm Kreise der Königl. Kreisregierung Entwürfe von Lehrplänen für die israel. Religionsschulen vor, und es ist hierauf folgende, gewiß sehr zweckmäßige hohe Regierungs-Entschließung erfolgt, die zugleich ein Beweis von dem wohlgemeinten Streben obgedachter Stelle ist. Die Entschließung lautet also: Würzburg, den 11. Jan. 1841. Im Namen Sr. Majestät des Königs. Aus den Vorlagen der einzelnen Distrikts-Rabbiner über einen Unterrichtsplan für israelitische Religionsschulen und über einzuführende gleichförmige Lehrbücher, hat Unterzeichnete Stelle ersehen, daß in beiden Beziehungen ncch große Meinungsverschiedenheit obwaltet. Zur Beseitigung derselben und zur Erzielung des nothwendig gleichmäßigen Verfahrens und zugleich um den, seit erst kurzer Zeit in ihrem Wirkungskreise befindlichen Distriktsrabbbinern, Gelegenheit zu geben von der Erfahrung Nutzen zu ziehen, sieht sich Unterzeichnete Stelle zu der. Verfügung veranlaßt: 1) Die Distrikts-Rabbiner des Regierungsbezirkes haben sich gemeinsam über den Entwurf eines Unterrichtsplanes und über einzuführende Lehrbücher in den israel. Religionsschulen zu berathen und zu vereinbaren. 2) Die desfallsigen Bcrathungen haben unter Leitung des Distrikts-Rabbiners Bamberger zu Würzburg Statt zu finden, der daher im Benehmen mit den übrigen Distrikts rabbinern Zeit und Ort des Zusammentritts zu bestimmen hat. 3) Der Entwurf ist einfach, kurz und bündig abzufassen. Die Motive sind besonders darzulegcn. 4) Bei Auswahl der Lehrbücher ist über Angemessenheit des Inhalts auf möglichste Wohlfeilheit, guten, den Augen unschädlichen Druck u. dgl. zu sehen. Auch soll die Zahl der Lehrbücher das absolut Nothwendige nicht übersteigen. 5) Zur gründlichen Erledigung vorstehender Weisungen wird der Termin von einem Jahre hiermit gestattet. Hiervon sind die betreffenden Distrikts-Rabbiner alsbald in Kenntniß zu setzen. Königl. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg. Kammer des Innern. Graf Fugger. Literatur. Damascia von L. H. Löwenftein. (Schluß.) Das dritte und vierte Capitel beschäftigen sich mit dem nun längst gesunkenen Ministerium 'Huers, nicht ohne Geist, aber, unsrer Ansicht nach, ohne besondere Bedeutung für den Zusammenhang oder für die Geschichte. Das fünfte charaklerisirt den französischen Consul, welcher die Hauptrolle im Trauerspiele hatte; auch hier können wir uns nicht mit der Ironie befreunden. Der Gegenstand ist zu ernst, um mit spaßhaften Versen gewürzt zu werden. Erfreulicher und erquicklicher ist die Sammlung der Aktenstücke über die Versammlungen, welche in Britanien gehalten wurden, im 6ren Cap., obwohl man mit dem Verfasser zu beklagen hat, daß fast alles sich auf private Theilnahme beschränkte, und daß einige interessante Ungereimtheiten (S. 108) bei denjenigen Intelligenzen vorkamen, wo man sie am Wenigsten erwartete. Das ganze Capitel ist sicherlich die Zierde dieses Buches, wie der Geschichte, die dessen Inhalt hervorgerufen. Mit kaustischer Bitterkeit zieht der Vf. gegen die antijüdischen Schriftsteller im 7. Capitel zu Felde, insbesondere gegen den in der That höchst frivolen Schwätzer, welcher in der Leipz. Allg. Zeitung angeblich gelehrte Quellen- Angaben veröffentlichte, an denen kein wahres Wort ist. Herr L. widerlegt ihn richtig, wenn er ihn der Unwahrheit zeiht. Dagegen finden wir die Anmerkung S. 251 ungehörig; desto angemessener aber die Citate aus entgegengesetzten Quellen und die Anmerkungen dazu 254 ff.; und 250. Für die Behauptungen des Verfassers S. 260 — 63 möchten wir aber nicht Gewähr leisten, und sie waren auch in der That zur Bekräftigung seiner Ansicht unnöthig. Wir übergehen die weitere, mehr in unterhaltendem Tone durchgeführte, sehr viel Wahres enthaltende Polemik bis 301 und überlassen cs den Lesern, sich daran zu ergötzen, während wir höheres Interesse an das knüpfen, was der Vers, von ehemaligem Verfahren des Frankfurter Magistrats (S. 302 ff.) erzählt. Wir müssen diesen Theil des Buches als den gelungensten bezeichnen. Weiterhin wird auch die Düsseldorfer Geschichte actenmäßig beleuchtet, und die übrigen Geschichten ähnlicher Art, die in Europa 1840 vorgekommen, werden ebenfalls durchgenommen. Herr L. bespricht hierauf eine zu Augsburg kürzlich erschienene elende Broschüre, die man eigends unter das Volk zu verbreiten sucht. Wir werden vielleicht auf diese zurückkommen. — Das achte Capitel enthält die Rechtfertigungs-Gutachten, wozu der Verf. wohl noch Nachträge liefern wird. — Das neunte Capitel endlich versucht es, die ganze Frage so zu stellen, baß die Christen recht klar zu der Einsicht gelangen, wie man die religiösen Quellen der christlichen Kirche noch weit eher zu ungerechten Anklagen benutzen könnte, und mit vielem Geiste wird dadurch klar erwiesen, daß durch Berufung aus Religionsquellen keinerlei allgemeine Anklage gestützt werden könne. Die ganze Darstellung ist wohl gelungen zu nennen, wenn gleich wir auch hier mehr das unterhaltende Element wahrnehmen, als die polemische Seite, welcher diese Einkleidung nicht zusagt. So fern eine Sammlung der Aktenstücke jedenfalls dem künftigen Geschichtschreiber Nutzen gewährt, müssen wir diesem Werke eine starke Verbreitung wünschen, und was wir daran individuell aussetzen, erscheint vielleicht andern als eine würzende Zugabe. Wir wünschen die Vervollständigung der erster» herbei, und glauben, daß dieß allein hinlänglich dem Verfasser den Dank des Publikums sichern werde, obwohl eine angemessene Hinzufügung ernster und würdiger Beleuchtungen gewiß nicht unwillkommen sein dürfte. Beantwortung. Der Aufsatz gegen Dr. L. in seinen amtlichen Handlungen, betreffend die Lehrer, kann als eine einseitige, rein persönliche Anklage, nicht ausgenommen werden. Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main.