Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 22 (29.5.1840)
- Date
- 1840-05-29
- Page
- Seite 194 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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1V4 (Ein Schreiben aus Böhmen.) (Schluß.) Wo nur einige Familien wohnen, ist freilich schwerer zu helfen; indeß warum sollten nicht einige nahe gelegene Orte zusammen Eine ordentliche Schule halten können, so gut, wie sie jetzt häufig ihre Kinder in Eine Winkelschule schicken, und Einer der Hausväter dadei noch einen Privatlehrer halt? Nur für Kinder armer Leute, die vereinzelt wohnen, wäre eine Armenschule Bedürfniß. Das ziemlich stark fundirte Beth - Hamidrasch in Prag, das auch eigentlich für arme Kinder vom Lande gestiftet ist, hatte ursprünglich diese Bestimmung, bedürfte aber um heutzutage seinem Zwecke zu entsprechen, nicht nur einer ansehnlichen Erweiterung, sondern auch einer gründlichen Verbesserung, und würbe dann einen festen Grund zu einem weirern Baue bieten. Nun noch ein Paar Bemerkungen über unsere übrigen Verhältnisse. Die Festsetzung der Familien auf eine bestimmte Anzahl ist nicht (wie z. B. in Mähren und Baiern) eine absolute, und hindert keineswegs die Vermehrung, denn wer sich vom Ackerbaue oder einem Handwerke ernährt, darf heirathen, ohne im Besitz einer Familien-Nummer zu sein. Dennoch giebt es der Letztern im Verhältniß zu den Handeltreibenden wenig, während doch niemand den böhmischen Juden Unternehmungsgeist und Thätigkeit absprechen wird, und sie bekanntlich durch Begründung und Unterhaltung von Fabriken zur Hebung der vaterländischen Industrie wesentlich beigetragen haben, die Branntweinbrennereien (deren Erzeugniß auch ausgeführt wirb) und die mühsame Bereitung der Pottasche größten Theils allein betreiben, und sehr viele geschickte Aerzte und Wundärzte aufweilen können. Dies erklärt sich indeß einfach durch die Ausschließung vom Grundbesitz, vermöge deren die Juden nur als Pächter sich auf Oekonomie legen dürfen. Aber auf dem Lande kann der Handwerker nicht wohl aufkommen, wenn er nicht daneben einen Acker besitzt, der sein Haus mit Korn und Kartoffeln versieht. Da die Israeliten jedoch auch in Städten und Städtchen wohnen und als Professionisten ohne bedeutende Schwierigkeit dahin ziehen können, so ließe sich hierin durch Ermunterung und Unterstützung noch viel leisten. Der Wohlhabende widmet nirgends leicht seine Söhne dem Handwerksstande, wenn er eine bessere Aussicht hat, und der unbemittelte Kleinhändler findet es entweder bequemer, seinen Sohn zu seinem Gewerbe anzuhalten, wo er ihm sogleich etwas verdient, oder er gibt'ihn. zu einem Handwerker in die Lehre, mit dem er gerade bekannt ist und der am wenigsten Lehrgeld von ihm nimmt, bei dem aber der junge Mensch nur pfuschen lernt und für seinen Stand verdorben wird. Vereine, die für die Unterbringung armer Knaben bei geschickten und gewissenhaften Meistern und für das weitere Fortkommen derselben Sorge tragen, wie sie bereits seit vielen Jahren in verschiedenen Gegenden Deutschlands mit segensreichem Erfolge wirken, ober Handwerks-Vereine (wie sie kurzweg genannt werden) thun uns Noth. Diese hätten zugleich, die Aufgabe, den vom Zunfteid u. s. w. herrührenden Hindernissen bei der Niederlassung als Meister, gegen die der einzelne unbemittelte Professionist nicht leicht etwas vermag, entgegen zu arbeiten. Für diese zweckmäßigste und lohnendste Art des Wohlthuns, die auf Hebung der untern Kläffer berechnet ist, scheint bei uns noch wenig vorhanden zu sein. Auf diese brückt auch am meisten die Judensteuer (die von einigen der reichsten Israeliten gepachtet ist und von einer eigenen jüdischen Steuerdirektion in Prag verwaltet wird) und die bei der äusserst ungenauen Fassion größlentheils von den Heirathslustigen, sie seien Handwerker oder Handwerksleute, vermögend oder unvermögend, getragen werden muß. Wann werden unsere Reichen einsehen, daß sie nur durch Hebung und Veredlung ihrer ärmern Glaubensbrüder sich selbst als Juden zu Ehren dringen, und die ersehnte und versprochene bürgerliche Besserstellung herdeiführen können? München, April. — Das Regierungsblatt enhält folgendes Rescript: Nach höchster Entschließung des königlichen Ministeriums d. I. vom 25. Januar l.J. steht den Distrikts. Rabbinern die Befugniß, Synagogenvorsteher in den Filial- Synagogen aufzustellen, nicht zu, da der §. Sv deS EdiktS vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen eine solche Berechtigung in ihren dort begrenzten Wirkungskreis nicht legt. Vielmehr sind diese Vorsteher an den Filial-Synagvgen, welchen bann die Aufrechthaltung der kirchlichen Disciplin zunächst zusteht, in analoger Anwendung der Bestimmungen von §. 25, Abh. 2, und des §. 2li des angeführten Edikts vom 10. Juni 1813 von der betreffenden Cultusgemeinden zu wählen, und diese Wahl ist der Distriktspolizeibehörde zur Bestätigung vorzulegen, welche jedoch vor der Beschlußfassung bas Gutachten des Distrikts- Rabbiners einzuholen hat. Worms, 12. Mai. — Für die Reorganisation der israelittschen Religionsgemeinden des Kreises Worms ist ein bedeutender Schritt geschehen, und zwar in Folge der thätigen Bemühungen des großherzoglichen Kreisralhes Herrn Städel, welcher auf seinen höchsten Ortes erstatteten Vortrag zum fernern Handeln in dieser Sache ermächtigt wurde. Aus seinem deßfaüsigen unterm 1. Mai erlassenen Ausschreiben ersieht man zur Genüge, daß die große Mehrzahl der israelitischen Religionsgemeinden als solche sich in einem wenig erfreulichen Zustande befanden. Die Zahl dieser Gemeinden war. im Verhältniß zu der Menge ihrer Mitglieder und der Größe ihrer Mittel, viel zu groß, als daß die meisten unter ihnen eine den Bedürfnissen des religiösen Cultus entsprechende Einrichtung hätten erhalten können. Es fehlte daher meist an Synagogen, hinreichend botirten Religionslehrerstellen und andern unentbehrlichen Hülfsmitteln. Nur durch die Vergrößerung der Gemeinden und die Concentrirung ihrer finanziellen Mittel könnte diesem immer fühlbarer werdenden Uebelstande abgeholfen werden. Hiernach sind nun sämmtliche israelitische Bewohner des Kreises Worms zu den fünf Hauptgemeinden Worms, Monsheim, Westhofen, Metlenheim und Osthofen vereinigt worden. Der in Worms angestellte Rabbiner wird zur Hälfte von der dasigen Gemeinde, zur andern Hälfte aber von den vier Landgemeinden besoldet. Eine jede der fünf Gemeinden hat aus ihren Mitteln einen tüchtigen Religionslehrer zu besolden. Auch soll an jedem Hauptorte eine geräumige Synagoge erbaut werden. Die äußern Einrichtungen sind alle sehr gut, und es scheint künftig nur auf die Wahl der Religionslehrer und den Bikdungstrieb der Israeliten dieses Kreises anzukommen, in wie fern die wohlthatigen Absichten der großherz. Staatsregierung erreicht werden sollen. (Franks. Journal.) Synagogen feierlichkeiren. In Dresden ist am 8ten dieses, Nachmittag vor dem Beginn des Abendgvttesdienstesdie neue Synagoge feierlich eingeweihet worden. Diese Feier ward durch die Anwesenheit der höchsten und hohen Behörden und vieler Geistlichen verherrlicht. Wohlgewählte Verse wurden mit dem Chor unter Begleitung schöner Instrumentalmusik vorgetragen. Der Zug mit den Gesetzrollen bewegte sich siebenmal um den Emporplatz, geleitet von dem Oberrabbiner vr. Frankel, welchem 20 Hausväter folgten. Hierauf hielt der Oberrabdiner eine angemessene Predigt, worauf ein deutscher Choral und ein hebräischer Schlußgesang folgten. Eine ausführliche Beschreibung der an sich einfachen und nach dem Zeugniß aller Anwesenden eindrucksvollen Feierlichkeit halten wir nicht für nöthig. Bei dieser Gelegenheit bemerken wir, daß in dem Rheinisch -Westphälischen Anzeiger vom 26. Febr. d. I. Nr. 17 das „Programm der am 8. August 1839 stattgefunbenen Einweihung der neuen Synagoge zu Cassel" eine scbarfe Kritik erleidet. Ohne uns ein Urtheil darüber anzumaßen, verweisen wir diejenigen, welche die Sache interessirt, auf jenes Blatt. In Berlichingen (Kgr. Würtemberg) ward am 2ten der gemäß dem allgemeinen Wunsche des betreffenden Bezirks zum Rabbiner ernannte Herr A. Wälder, welcher bisher das Amt provisorisch verwaltete, installirt. Zu diesem Zwecke wurde abseiten des israelitischen Kirchen-Vorsteher- Amts zu Berlichingen die Synagoge restaurirt und verschv- *