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Israelitische Annalen · 1840-04-10 · Heft 15 (10.4.1840) · p. Seite 136

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 15 (10.4.1840)
Date
1840-04-10
Page
Seite 136 (sequence 8)
Language
German
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136 soll, welchein dem weiten Gebiete der Poesie jedem sein Feld nach einem ganz willkührlichen Maaßstab zumißt! Man darf dem Vers, indeß nicht Unkunde und Gedankenlosigkeit vorwerfen, wohl aber kann man annehmen, daß er gar keinder in Rußland erschienenen poetischen Werke gelesen haben müsse; denn wer nur einen Blick in dieselben Ihm. überzeug! sich alsbald von der gänzlichen Grundlosigkeit dieser Behauptung. Die Sache verhält sich so. Seit Mendelssohn durch seine Uebersetzungen und seine trefflichen hebräischen und deutschen Schriften ein neues Licht verbreitet hat, und Wessely und seine Freunde der hebrälschrn Sprache eine ganz neue Bahn vorzrikbneten, hat sich ein anderer Geist unter den Juden aller Orten entwickelt, und mit der Wissenschaft erhob sich die hebräische Sprache, welche ganz verfallen war. Nicht bloß die deutschen Juden zogen Vortheil aus jenen Vorarbeiten, sondern auch die aller andern Länder, und vornämlich da, wo noch Deutsch die Volkssprache ist, erfuhren sie eine Umbildung; nur mit dem Unterschiede, daß außer Italien, auch hier im Oesterreichischen die Wirkung früher eintrat, und in Rußland später; überall aber ist diese Wirkung noch im Fortschreiten und noch immer segenreich'; je weiter sie um sich greift, desto mehr befördert sie die Civilisation, und je näher zu Deutschland, desto mehr ist sie bereits ins Leben eingedrungen. Alles dieß wirkt auf die Poesie, und in Oesterreich sieht man einen unleugbaren Fortschritt im Gebrauche der reinen hebräischen Sprache. Wenn gleich hie und da noch mehr Nachahmung deutscher Gedanken wahrgenommen wird, so gesteht doch gewiß jeder den österreichischen Schriftstellern zu, daß ihr Ausdruck bei weitem besser ist, als vordem. Findet nun Delitzsch bei den Oesterreichern noch Germanismen zu tadeln, so hätte er dieß noch weit mehr von den Russischen sagen sollen, denn dort ist fast nicht ein einziger, dessen Ausdruck nicht nach deutschem Geist schmeckte. Man darf nur das erste beste Buch, das in neuerer Zeit heraüsgegeben worden, lesen, um sich davon zu überzeugen. Da indeß die meisten nicht nach außen verbreitet werden, so will ich etwas mehr darüber sagen, so weit es der Umfang der Annalen gestattet, um zugleich darzuthun, wie übereilt Delitzsch hier geurtheilt hat. Zuerst von den Dichtungen, deren nur wenige vorhanden sind. Alle beweisen die Wahrheit meiner Aussage. So haben über möf Tip von Jakob Eichenbaum*) (aus Samoscht gebürtig und in Odessa wohnhaft) bereits die Gelehrten Dr. Geiger und Dr. Jost ihr Urtheil abgegeben; Ersterer sagt (Zeitschr. in. 394) geradezu: „In diesen Gedichten ist überhaupt eine deutsche Färbung vorherrschend." Und die Richtigkeit dieses Ausspruchs ist unbestreitbar. Dasselbe gilt von den Gedichten des Abraham Jakob Stern in Warschau, (dem durch Erfindung einer Rechenmaschine berühmten Gelehrten.) Beide gehören auch zu den Dichtern, welche der selige Jakob Samuel Bit in Brody (np 1. 15.) scherzhaft DipD? mwo nennt, weil sie mit jedem Verse die Jahrzahl ihrer Dichtung ausdrückten; s. Sterns Gedichte am Ende der Warschauer Ausgabe des "'D'iO/ und vor nrpin Warschau 1838. Nur sind sie darin verschieden, daß des Erstern Gedichte sich angenehm lesen lassen, während die des Letztem verworren sind, und keinen erhabenen Gedanken darbieten. — Auch die Trauerlieder nyöl und TWty nyöl von Hirsch Kayenellendogen, des Derf. des Q^y fTQVO (Willna 1833) so wie iöö von Abram Ber Levinsohn in Willna, und die Sammlung ->n*lD (Josephow 1837) von Abram Ber Gottlober, — alle sind sie voller Germanismen; der Letztere geht aber darin am weitesten und geräth ganz und gar auf Abwege. (Fortsetzung folgt.) *) Vergleiche jedoch sein neues Gedicht über das Schachspiel. Annalen N. 7. S. 63. * Stadt-Lengsfeld im Großherzogthum Weimar den S4. März 1840. Wenn vor längerer Zeit sich Gerüchte über gewaltsame Einführung gottesdienstlicher Reformen Seitens des Landrabbiners Dr. Heß dahier verbreiteten, so hatte dieses wohl nur in der aus dem fränkischen Merkur in andere Blätter übergegangenen Nachricht seinen Grund, wornach jeder Jude im Großherzogthum Weimar, der nicht durch ein Zeugniß des Rabbiners Nachweise, baß er den deutschen Gottesdienst regelmäßig besuche und aus dem deutschen Gebetbuch bete, seine Handelsconcession verlieren solle. Alle diese Gerüchte zerstreuten sich jedoch bald, nachdem durch öffentliche Blätter (die Dorfzeitung, die Weimarische Zeitung, das Frankfurter Journal u. a.l und sonst bekannt wurde, daß die wesentliche Reform im Großherzogthum Weimar, der deutsche Gottesdienst längst vor Anstellung des jetzigen Landrabbiners angevrdnet war und eine Maßregel, wie die oben bezeichnete, gar nicht eristirte, indem die Regierung nie verlangt hatte, daß jeder Israelit, regelmäßig, oder gar jeden Sabbath, den Gottesdienst besuche und aus dem deutschen Gebetbuche bete, sondern nur einige Zeit (jetzt ist auch dieses nicht der Fall) bei Bittgesuchen von Israeliten unter andern auch darauf Rücksicht nahm, ob derselbe sich der emgeführten Gottesbienstorbnung, welche sich hauptsächlich auf Herstellung der nöthigen Würde und Ruhe beim Gottesdienste erstreckt, gehorsam erwies. Demohngeachtet ist man neuerdings von einer gewissen Seite bemüht, aus den Vorgängen im Großherzogthume Weimar nachtheilige Schlüsse auf das amtliche Wirken des Herrn Dr. Heß zu-ziehen. Derselbe ist aber in so hohem Grade von seinen Gemeinden geachtet und alle verehren so tief das Gute, welches sie seinem Wirken zu danken haben, daß es'uns doppelt heilige Pflicht ist, nicht hiezu zu schweigen. Wir erklären daher hiermit öffentlich, daß unser würdiger Geistliche, weit entfernt, seinen Gemeinden religiöse Reformen aufzudringen, bereits im Jahre 1834 in seinem an die Behörde erstatteten und in der Universalkirchenzeitung vom Jahre 1837 veröffentlichtem Gutachten mit den triftigsten Gründen sich sowohl gegen das Recht des Rabdinen, als gegen das des Staates, gottesdienstliche Reformen wider den Willen des größern Theils der Religionsgemeinde vorzunehmen, erklärte; daß er, als die Behörde dennoch auf dem einmal gegebenen Gesetz bestand und ihm jede offizielle Unterstützung eines Modificationsgesuches untersagte, demohngeachtet später in einem Schreiben an den Staatsminister Schweizer sich auf bas Eindringendste für ein deßfallsiges Gesuch der Gemeinden verwendete, und daß er, ganz seinem gerechten und humanen Charakter gemäß, noch jetzt auf alle Weise versöhnend und beruhigend zu wirken, und die Strenge des Gesetzes, so weit es nur in den Grenzen seiner amtlichen Stellung möglich ist, zu mildern sucht, wofür die ihn ehrenden und liebenden Gemeinden ihm auch nicht genug danken können. Wir sind daher überzeugt, daß diese pflichtmäßige Erklärung hinreichen werbe, um auch das Ausland auf den rechten Standpunkt der Beurtheilung in dieser Sache zu stellen. Eine Wohllöbliche Redaction der Israelitischen Annalen wolle daher diese unsere Erklärung in ihr geschätztes Blatt aufnehmen und Sich unserer vollkommnen Hochachtung versichert halten. Stadt Lengsfeld, den 24. März 1840. Der israelitische Gemeindevorstand daselbst. Löb Stiedel. Jacob Weiß. Rosenblatt. Libman Huhn. Salomon Ullmann. (L. 8.) Susman Wek. Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main.

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