Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 13 (27.3.1840)
- Date
- 1840-03-27
- Page
- Seite 119 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3133765-3133820-3133834--0610-3134768- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
119 Großherzogthum Baden. — Anordnung eines Gottesdienstes für die weibliche Jugend. (Rundschreiben.) Heidelberg, den 27. Januar 1840. — Großherzoglich Badisches Bezirks-Rabdinat Heidelberg. Es ist eine, nach den Grundsätzen der israel. Religion und der Ausbildung unserer Synagoge, unleugbare Wahrheit, daß nächst einer ftommen Erziehung im Eltern-Hause und dem Religionsunterrichte in den Schulen, eine dem Wesen der israel. Lehre gemäße, öffentliche Andacht, geschöpft aus den reinen Quellen der heiligen Schrift selbst, so wie aus unfern eben so hehren, als durch ihre Einfachheit und Weihe, Herz und Geist erhebenden. Gebeten, vorzüglich geeignet sei, den religiösen Sinn der israel. Jugend zu wecken, zu erstarken und zu beleben, daß die Vernachlässigung des öffentlichen Gottesdienstes aber, den religiösen Sinn besonders der Jugend einschläfert, erschlafft und löbket. Je fester diese Wahrheit steht, und je mehr unsere Zeit, den israel. Cultus, durch Predigten, Ehorgesänge re. zu heben strebt, desto fühlbarer mußte es werben, daß die weibliche Jugend bisher der öffentlichen Gottesverehrung ganz entfremdet blieb. Um nun unserer weiblichen Jugend, nicht noch länger die so hohe und auch ihr so unentbehrliche Wohlthat der öffentlichen Andacht zu entziehen, und in Erwägung, daß nach § 2 der allerhöchsten Verordnung vom 2. Jan. 1824 Nro. 19, außer dem gewöhnlichen Gottesdienste in der Synagoge. auch andere Betversammkungen gestattet sind, wenn wichtige Ursache dafür vorhanden, die Erlaubniß der Rabbiner eingeholt, und in diesen Betversammlungen, alle die Gebete durchaus nach der in der Synagoge vorgeschriebenen Art verrichtet werden, wird hiermit bestimmt: 1) Es soll in allen Gemeinden dieses Rabbinatsbezirks, jeden Sabbath und jeden Festtag nach dem gewöhnlichen Gottesdienste in der Synagoge noch ein besonderer Gottesdienst für die weibliche Jugend im Schuüokale, unter Aufsicht und Leitung des betreffenden Religionslehrers statlfinben. 2) Diesen Gottesdienst zu besuchen ist sowohl die Elelementarschulals die Sonntagsschul-pflichtige weibliche Jugend gehalten. Ueber unentschuldigte Versäumnisse haben die Religionslehrer ein genaues Verzeichniß zu führen, und solchen jeden Monat anher einzuschicken. 3) Die Liturgie dieses Gottesdienstes ist folgende: a) derselbe beginnt mit einem Ehorgesänge; b) hierauf verrichtet der Religionslehrer, ein kurzes eindringliches, sich auf den all. d. erwähnten Vortrag beziehendes, Gebet in deutscher Sprache; e) sodann wird von sämmtlicher weiblicher Jugend rPiniS' n<ön tit gehöriger Andacht verrichtet; d) hat der Religwnslehrer in einer der Fassungskraft der Jugend angemessenen, und so viel nur möglich eindringlichen, Sprache/ in gedrängter Uedersicht den Inhalt der wöchentlichen 8idra oder des Abschnittes der Thora, welcher in der Synagoge vorgelesen wurde, vorzutragen, daraus die religiösen Wahrheiten zu entwickeln und die Befolgung derselben der Jugend an das Herz zu legen; e) verrichtet der Religionslehrer, das vorgeschriebene Gebet für Fürst und Vaterland; f) wird von der weiblichen Jugend D/DH in gehöriger Andacht verrichtet; . g) den Beschluß macht ein auf den Dortrag ad d. sich beziehender Chorgesang. 4) Die Religionslehrer haben monatlich die ad 3 gedachten Gebete und Vorträge schriftlich ander einzuschicken, welche von uns nebst Gutachten an den Großherzoglichen Oberrath der Israeliten befördert werden. 5) Diese Bestimmungen sollen bis den isten Tag des Pesackfestes ins Leben treten. Sämmtliche Synagogenräthe des Rabbinatsbezirks werden beauftragt, diese Anordnung den ReligionsleKrern ihrer Gemeinden zur Nachricht und Nachachtung zu eröffnen. Der Bezirks-Rabbiner Fürst. Hejdelderg, den 21. Februar 184«.— Großherzogllch Badisches Bezirks-Rabbinat Heidelberg. In Bezug auf unfern Erlaß an sämmtliche Synagogen- Räthe vom 27. v. M. ergehet an sämmtliche Religionslehrer dieses Rabbinatsbezirks sich auf den 8. kommenden Monats, Morgens 9 Uhr, in der Behausung des Unterzeichneten Bezirks-Rabbiners einzufinden, wo denselben die etwa nöthigen Anleitungen und Erörterungen in Betreff der Choralgesänge, Gebete und Vorträge ertheilt werden soll, damit der Gottesdienst seinem hohen Zwecke gemäß das Herz der Betenden erbaue und durch sein Aeußeres sich der Theilnahme der Anwesenden empfehle. Der Bezirks-Rabbiner Fürst. Bemerkung zu obiger Anordnung. Die gute Absicht derselben leuchtet jedem ein, und es wäre wünschenswerth, daß eine entsprechende Verordnung nickt bloß von einem Bezirksrabbinate, sondern von der Gesammtleitung ausginge. Wir erlauben uns nur die unmaßgebliche Bemerkung, daß es zweckmäßiger erscheinen dürfte, die Einrichtung nicht für das weibliche Geschleckt allein zu treffen, sondern für die ganze Jugend, und ohne die Erwachsenen auszuschließen. Auch wäre sie nur als transitorisch zu bezeichnen, bis die Synagogen selbst durch Aufnahme der Erbauungs-Elemente dieselbe überflüssig machten. Eine permanente Einrichtung der Art würde auf Dotirung der dadurch mehr belasteten Religionslehrer und auf die Wahl künftiger Lehrer, bei denen die Fähigkeit als Redner aufzutreten mit beachtet werden müßte, offenbar einen wesentlichen Einfluß üben. D. H. Literatur. rm'n mrc# nnsrp mo Jozeroth für alle Sabbathe des Jahres, in sorgfältig corrigirrem Text. Uebersetzt und vollständig erklärt von H. Arnheim. Glogau und Leipzig 1840. Bei H. Prausnitz. 210 S. in 8. Der Herausgeber und Uebersetzer ist bereits auf diesem Gebiete der Literatur rühmlichst bekannt. Die vorliegende Sammlung liturgischer Betrachtungen (im Original stets gereimt und alphabetisch) in Prosa übersetzt und sprachlich und sachlich erklärt, bildet den zweiten Band des „G e b e tb u ch e s." Die Uebertragung hält sich mehr an den Sinn als an den Ausdruck. Bei Beurtbeilung dieses Buches befinden wir uns in Verlegenheit. Zuerst nämlich fragen wir: für wen ist diese Uedersetzung? Soll sie den Männern, welche in der Synagoge davon Gebrauch machen, dasVerständniß erleichtern? dann können wir mit Sicherheit behaupten, daß sie alle Andacht stört; denn die untergesetzten Bemerkungen ziehen die Aufmerksamkeit an, und führen überhaupt auf so viele, jetzt sogar bei'm Volke keinen Glauben findende Ansichten des Mittelalters hin, daß jedenfalls diesen liturgischen Liedern und Betrachtungen alle Weihe entzogen wird. Von dieser Seile angesehen ist die Uebertragung dieser hebräischen Stücke die geeignetste Vorbereitung, um sie aus der Liturgie zu verdrängen. Noch mehr würben wir es unangemessen finden, den Frauen und Jungfrauen und der Jugend im Allgemeinen diese Uedersetzung in die Hand zu geben, da sie, weit entfernt Andacht zu bewirken, vielmehr Ideen anregt, die am Wenigsten in's Gotteshaus gehören, als z. B. S. 17 das (ohnehin bei der Geschichte der Makkabäer unhistonscke) jus primae noctis, und die ganze skandalöse Stelle daselbst und ähnlich S. 20/ die ein richtiger Takt Anstand nehmen mußte, in's Deutsche zu übertragen. Vergleiche S. 82. 86. 95., Soll sie den Studirenden dies verschlossene Buch eröffnen, so war ihnen mehr gedient mit einem Commenlar, als mit einer freien, an sich höchst unästhetischen Uedersetzung, die öfters selbst der deutschen Sprache nickt die gehörige Sorgfalt widmet, mit Anführung so vieler Legenden ohne deren Erläuterung.