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Israelitische Annalen · 1840-03-06 · Heft 10 (6.3.1840) · p. Seite 92

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 10 (6.3.1840)
Date
1840-03-06
Page
Seite 92 (sequence 8)
Language
German
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92 60) Dem §. R. ist die Abhaltung des Gottesdiensteüberwiesen, und die ministres officiants sind seine Substituten und Beistände. Kl) Zn allen andern Städten Kleiden die Synagogen, wie sie bestehen. 62) Neue Synagogen können errichtet werden, sobald die Zahl der Gemeindeglieder (nach 38) es erheischt. Nothwenbig ist dazu ein Gutachten deS Präfekten und die Genehmigung des C. C. 63) Zehn erwachsene Israel, genügen zur gemeinsamen Andacht; auf Verlangen und Gutachten deS Dep. Cons. kann jedem Hausvater, unter Beobachtung der Regierungs-Verordnungen, gestattet werben, einen Betsaal auf eigene Kosten zu halten; jedoch hat sich ein solcher den Anordnungen des C. C. zu unterwerfen. Vierte Sektion. Die Metzer Central-Religionsschule. 64) Die Rabbinenschule zu Metz soll künftig heißen: Ecole centrale religieuse des Israelites. Die Regierung wird bei den Kammern auf die zu deren Entwickelung nö- Wen'Losten^nit antragen. 65) DieZ«M>erGratisfchüler ist auf S anzuseßen, für die Cons. zu SWtzvukd und Colmar je 2, für übrigen je 1. 66) Außer den Studien nach Art. 15 der Verordnung vom 21. Aug. 1820 soll gelehrt werden: deutsche Sprache, Chemie. Physik, Arithmetik, Elemente der Algebra, Gesang. 6?) Der Direhchn und die Lehrer dieser Anstalt werden vom C. C. ernannt und vom Minister bestätigt. Ihr Ge- Bm C. C. angesetzt, vorbehaltlich der Genehmilwmern. rector hat jährlich dem C. C. und den Cons. v. ortschritte und Betragen der Schüler und Stand iericht zu erstatten. Die Verwaltungscvmmissivn «falls jährlich dem C. C. und dem C. v. Metz umständlichen Bericht über die Schule, und deutet etwaige materielle hder moralische Verbesseningen an, und über die Leistungen des Directors und der Lehrer. Das Metzer C. giebt dem C. C. über beide Berichte sein Gutachten. 68) Zum Budget sollen 500« Fr. als Gehalt Nr Prediger aufgeführt werden. Diese vom C. C. ernannten Prediger sollen Gottes Wort und Religionsunterricht unter den Israeliten verbreiten. Sie stehen mit den C. C. in direkter Beziehung. Das E. C. erstattet dem Minister jährlich Bericht über deren Leistungen. 69) Die Decrete vom 17. März 1808, die königl. Ord. v. 20. Juni 1820, 2«. Aug. 1823 und 6. Aug. 1831 sind erloschen. Die Verordnung v. 15.Okt. 1832 wird in soweit beidehalten, als sie der gegenwärtigen Ordonnanz nicht entgegen ist. In den Archives Israelites findet man sehr gründliche Anmerkungen zu diesem Entwürfe, dessen Mangelhaftigkeit leicht wahrzunehmen ist, und sehr treffende Vorschläge zur nähern Bestimmung der Notabilität und den Functionen der Notadeln, zu Synoden (wovon im Entwurf nicht die Rede ist), zur Begränzung der Wirkungskreise eines rabbinischen Seminars und der Rabbinen jedes Grades. Die Ernennung von Predigern wirb mit Recht als transitorisch bezeichnet, und de/ Name ministres du oulte als zu unbestimmt, so wie sacriiBcateurs (für Schlächter) als, unangemessen angefochten. Berichte aus Mähren. — Folgendes als statistische Vorbemerkung. Mähren hat nach den neuesten Zählungen Über 3«,000 Seelen jüdischer Confession, die unter 540« Familienvätern in 52 Gemeinden vertheilt leben. Der letzter» größte ist Nicvlsburg mit 62« Familianten (wie man hier die Familienväter im Amtsstylc nennt). Sodann folgen Proßnitz und Boskowitz die über 30« F., Holeschau, Trebisch und Leipnik, die über 25« F., Rausnitz, Ungarisch-Brod und Groß-Meseritsch die über 15« F. zählen und noch 4V Gemeinden, deren größte Cibenschitz mit 144 F. und deren kleinste Peklitz mit 5 F. ist. Wir wollen über diese Gemeinden, nach bemeldeter Ordnung referiren und sodann einen Total-Blick auf die mährische Judenschaft insgesammt werfen. 1. Nicolsburg, schon seit vielen Jahren der Sitz de- Oberlandesrabbiners *), welches Amt aber nicht immer mit der Person de- Local-Rabbinervereinigt war. So gab eü daselbst einstens einen eigenen Land- und mit ihm gleichzeitig einen andern Ortsravbiner, wie uns die babylonischen Schulen ein ähnliches Verhältniß vorführen. Seit dem Jahre 183« hat die hiesige Gemeinde und seit 1832 die ganze Glaubenskörperschaft der Israeliten m Mähren, Rabbi Nehemias Trebitsch aus Prag zum Religions-Oberhaupte, der in der letzten Eigenschaft seinen Gehalt aus dem Lan« desmaffa-Fond bezieht. Seine amtlichen Pflichten sind nach dem Gesetze: Erhaltung der Einigkeit und Vermittlung der Streitigkeiten in Religionssachen zwischen den jüdischen Gemeindegliebern, Einschärfung und Erhaltung der Gottesfurcht, Prüfung der Rabbinals-Candidaten und der hebräischen Privatlehrer rc. Nicolsburg besitzt feit Kurzem eine mit der deutschen Normal-Schule vereinigte hebräische Lehranstalt und ferner eine Gewerkschuke. Die Erstgenannte erfreut sich einebefriedigenden, ja vgxtrefflichen Fortganges. Im hebräischen Fache verdienen besonders die Leistungen des Hrn. Deutsch, im deutschen Schulfache die des Hrn. Reiß einer rühmlichen Erwähnung. Der Thalmud-Unterricht ist einem sehr würdigen Lehrer anverlraut. Die Direktion der Schule hat einstweilen Hr. Pater, ein hiesiger, gebildeter und allgemein geschätzter Kaufmann, in Händen. Nebst übt Hr. Reiß eine Art Superiorität über das Lehrpersonal aus. Meist aus seine Veranlassung, aber nickt desto weniger mit vollem Rechte, wurde ein Unterlehrer Ende Sommers 1830 seiner Dienste entlassen. Der Mangel einer kräftigen und besonnenen Leitung unter der Hand eines tüchtigen Sckulmannes und Erziehers (nicht bloß eines Gelehrten) wird so lange fühlbar bleiben müssen, dis man für dieses Amt ein ganz entsprechendes Subject gewinnen wird, was aber bei den mannigfachen Wünschen und Anforderungen noch nicht so bald geschehen dürfte. Die Gewerbschule ist zwar gegenwärtig noch nicht auf verschiedene Arbeitszweige ausgedehnt, geht aber unter der Hand eines fleißigen und sachverständigen Lehrmeisters (christlicher Confession) recht gedeihlich vorwärts. Herr Trebitsch in Wien als- Veranlasser und fast alle vermöglichen Männer dieser Gemeinde, besonders die Herrn Kalisch und Karpeles, als Begründer und Wohlthäter dieses Instituts, haben ein wahrhaftes Gotteswerk zu Stande gebracht und verdienen den Dank aller guten Menschen, besonders aber den ihrer ärmern Gemeindeglieder. _ Die Erzeugnisse der Gewerbsschule sind allen Beifalles würdig und finden guten Absatz. (Fortsetzung folgt.) Literatur. Proeve eener algemeene beschouwing vag» de Psalmen kunneuae strekken als inleiding^bij het lezen derselve; met drie platen, voorstellende de speeltuigea^dp^ oude hebreeers; door & J. Mulder der Neder- Scholen, en beeedigt.TransIjjteur.ffTe Amsterdam bij Belinfante & de I M, en van Embden & Co. 1840. Diese kleine Schrift (25 S. und 3 Kupfertafeln) enthält eine kurze populäre Einleitung zu den Psalmen, mit Bezugnahme auf die neuesten Ansichten gelehrter Israeliten, und verdient Beachtung von Seiten aller derer, welche holländisch lesen. I. *) Dieses ist indeß nicht als nothwendig zu betrachten. Vor alten Zeiten gab es einen L. R., der, wenn ich nicht irre, zu Kremsier seinen Sitz, hatte und das Allerhöchste Hofdekret vom 8. Juli 183« sagt ausdrücklich: Die Bestimmung über den Aufenthalt des L. R. hänge von den Beschlüssen der Behörden ab. Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main.

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