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Israelitische Annalen · 1840-02-14 · Heft 7 (14.2.1840) · p. Seite 67

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 7 (14.2.1840)
Date
1840-02-14
Page
Seite 67 (sequence 11)
Language
German
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67 Hofmann (damals nur Ortsrabbiner) bestimmt. Derselbe prüfte mündlich in der Dogmatik, der Moral, dem Thalmud, der jüdischen Geschichte und der chaldäischen Sprache, (im Hebräischen und in der Homiletik eraminirten christliche Consistorialrälhe) und gab zur schriftlichen Beantwortung eine Reihe raddiniscd-casuistischer Fragen. Da Hofmann seitdem zum Landraddiner unseres Herzogthums ernannt worden ist, so dürfte es auch für einen größern Kreis nicht ohne Interesse sein, die von ihm gestellten Fragen aus der rabbi, Nischen Casuistik kennen zu lernen. Ich theile sie Ihnen nachstehend mit. 1) OaS Gebet nach der Lehre des Thalmuds und seine geschichtliche Entwickelung; mit besonderer Berücksichtigung der Frage: ist das Gebot, täglich zu beten? biblisch? wie oft muß der Israelit täglich beten und warum? muß der, welcher beschäftigt ober zerstreut ist. auch beten? in welchem Falle darf der Taglöhner sein Gebet abkürzen? darf man laut beten? darf man in deutscher Sprache beten, was hat man dagegen eingewendet, und bei welchem Gebetstücke wäre allenfalls diese Einwendung von einiger Bedeutung? ist auch das weibliche Geschlecht, auch bas unverheiratheke, zu beten schuldig, und welche Gebete? von welchen ist es dispensirt, und warum? warum wiederholt der Vorbeter die achtzehn Gebetstücke laut und warum bei'm Abendgebet nicht, und ist diese Einrichtung jetzt noch nöthig? wer hat bas Gebetstück verfaßt und gegen wen? was hat es für eine Bewandtniß mit Snnn awo und -^12) % ]ni mit dem Gebete und otW/ haben diese Gebete auch auf unsere Gegend Anwendung? wann wirb in Palästina und wann in unfern Gegenden nofti pi begonnen und warum? 2) Uecher das Vorlesen der Paraschen und Haphtaren in der Synagoge; besonders wer ordnete es an. und wer bestimmte es genauer nach dem Thalmud? wurde das Dorgelesene auch übersetzt? wer traf diese Einrichtung , und auf welchen Vers beruft man sich? wie viel Verse müssen im Ganzen gelesen werden, und wie viel muß wenigstens jeder Einzelne lesen? war es die ursprüngliche Einrichtung, daß der Vorbeter die Tbora vvrliest, und wenn nicht, warum hat eine Abänderung Statt gefunden? war cs früher allgemeiner Gebrauch, daß der Pentateuch in einem Jahre ganz'vorgelesen wurde? 3) Was ist bei'm Schreiben und Verfertigen der Denkriemen vorzüglich zu beobachten, so daß, wenn etwas daran fehlt oder anders gemacht würde, sie nicht gebraucht werben dürfen? 4) Oer Begriff unh die Eintheilung des Eid'es nach dem Tbalmud. Welche Einwendungen hat man gegen die Gültigkeit des Jubeneides vvrgebrachk, und sind diese gegründet? 5) Die Entstehung des zweiten Feiertages. Ist dieser überall und bei allen Festen gebräuchlich? können wir jetzt darin eine Abänderung treffen? 6) Woher die weite Ausdehnung des Verbots 2. M. 22, 80: „Ihr sollt kein Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden, essen?" Wie viele Arten von Terepha enthält dieses Verbot in sich? wie viele einzelne jede Art, und welche und wie viele Haupt-Terephot zählt der Thalmud auf? 7) Was ist zur Gültigkeit der Trauung und der Ehescheidung hauptsächlich nöthig? und was ist bei der letzten biblisch und was thalmudisch? 8) Wie lange muß eine Wittwe warten, ehe sie zur zweiten Ehe schreiten darf, wenn ihr Mann ein Kind hinterlaffen hat oder sie schwanger ist? und wann und unter welcher Bedingung ist die Leviratsehe oder Chaliza befohlen, und welche von beiden verdient jetzt den Vorzug, und warum? 0) Wenn Jemand in's Meer fiel, und kam nicht wieder zum Vorschein, oder er ertrank überhaupt, und wurde tobt an's Ufer gebracht, oder es wurde Jemand an einem öffentlichen Orte tobt gefunden, darf seine Frau wieder heirathen, und unter welcher Bedingung? Stuttgart, Oktober 1839. — Auf Verwendung der k. israelitischen Oberkirchendehörde sind nun auch im Königreich Württemberg die Synagogen und die Confessionsschulen von der Steuer befreit worden, ein neuer Beweis einestheils, für die Thatigkeit unserer obersten kirchlichen Behörde; andererseits aber, ich will nicht sagen von dem Anerkennkniß unserer Religion, denn diese bedarf nicht erst jetzt ihrer Anerkennung, sondern von der Achtung, deren sie genießt, und von ihrer nun gleichen Stellung zu andern Kirchen. Dies beweisen auch die Nachrichten über Die vielen neuerbauten Synagogen gegenwärtiger Zeit. Ein eigenes freudiges Gefühl gewährt es. wenn man die Berichte liest, wie da und dort neue Tempel zur Gottesverehrung errichtet werden. So sind im Königreich Württemberg, wo verhältnismäßig gegen Baiern und besonders Baden, nur wenig Israeliten wohnen, binnen wenigen Jahren gegen 19 Synagogen theils ganz neu erbaut, theils von Grund aus renovirt worben, ein Umstand, der unserer Zeit das Wort redet, da immerhin bas religiöse Gefühl den Grundgedanken und den Impuls zu einem solchen Baue hergeliehen haben muß. Es mag allerdings der Fall sein, daß wegen der früheren Unbekannlschast der zerstreuten Gemeinden untereinander die Nachrichten nicht so weit und allgemein verbreitet worden sind, insbesondere bei dem Mangel öffentlicher Organe. Allein es blecht doch ein erfreuliches Zeichen unserer Zeit, daß sie nach Beftiedigung ihres religiösen Bedürfnisses strebt. R. Bemerkungen. Unser Freund und fleißiger Correspondent, Herr Profi S. D. L. in Padua, machte zu frühern Blättern folgende Anmerkungen; 1839. S. 236, ist mit den Worten: ..Und diese besitzt Gottes Beifall wegen der speculativen Wahrheit, die sie lehrt und" der Sinn des Originals nicht beibehalten, welches lautete: uö quesm.um; es sollte heißen nicht wegen .... sondern. Der Verfasser wollte sagen: Die Religion habe nicht die Verbreitung spekulativer Wahrheiten zum Zweck, sondern vielmehr eine unsrer Natur, welche selbst durch manche Illusion des Instinktes zu den höhern Zwecken hingeleitet wird, angemessene Erziehung des Menschengeschlechts zu gewähren; daher manches in der Lehre Vorkommen muß, was wir nicht mit klarem Verstände analysiren können, indem dieser vieles, was durch die Kraft der Gemüthlichkett bewerkstelligt wird, vereiteln würde. (Sehr wahr!) — S. 163. Ist mit Unrecht ein Fragezeichen nach Also eingeschoben; da die Schlußfolge gewiß von jedem anerkannt wird. S. 139 steht ein Fragezeichen bei Venezia die Jungfrau. Ais Antwort dient, baß Venedig, die Republick, in ältern Schriften Jungfrau genannt wird, weil sie niemals einen Mann (Herrn)- gehabt hatte. Freilich wußte der karaitische Verfasser, als er dies schrieb (1800) nicht, daß gerade damals die schöne Jungfrau von den Franzosen entweiht ward. — S. 152 schreibt der Berichterstatter aus Triest: „Castiglione (Synagogendieuer)" statt: „der Synagogendiener Castiglione," denn letzeres ist der Eigenname des jetzt Fungirenden. Es war unnütz ihn beizufügen; und ich bemerke dies nur, damit nicht einmal Etymologen sich darüber hermachen, und Gründe dieses angeblichen Titels aufsuchen und sich mit einer leeren Wissenschaft in weitläufigen Abhandlungen breit machen.

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