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Israelitische Annalen · 1840-02-14 · Heft 7 (14.2.1840) · p. Seite 57

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1840
Issue
Heft 7 (14.2.1840)
Date
1840-02-14
Page
Seite 57 (sequence 1)
Language
German
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14. Februar. N^° 1840. Israelitische Annalen. E i n Centralblatt für Geschichte, Literatur uud Cultur der Israeliten aller Zeiten und Länder. Hcrausgcgeben von Nr. I. Ak. I 0 ft» Von diesen Annalen erscheint jeden Freitag ein ganzer, bisweilen 1V4 Bogen; Preis des Jahrganges 3 Rthlr. fl. 5; man subscribirt bei allen lobt. H>stämtern und in allen Buchhandlungen des Zn- und' Auslandes. Frankreich, Verbandlungen übr den Eid inore Judaico. — Literarisch - und bistorische Analekten, von S. D. Lu zz a t o. - Zur Geschichte der Metzer Rabbinate, von vr. Earmoly. — Literatur. — Pragmatischer Blick in die Verhältnisse der Israeliten unsrer Zeit (Schluß). — Nachrichten und Eorrespondenzen: Bericht eines russischen Israeliten aus Lithauen (Forts.); Frankreich (Schluß); Herzogthum Meiningen. — Bemerkungen. — An die Redaktion der israel. Annalen. — Anzeigen. Frankreich. Legislatur. (Gazette des Tribunaux 23. Jauvier. Tribunal civil de Saverne.) Verhandlungen am 31. December 1839, über den Eid more Judaico. Frage: Wenn ein Rabbiner sich weigert, den Eid more judaico abjunehmen, ist dieser wegen solcher Weigerung vor dem Tribunal anklagbar? Kann man von ihm als Ersatz die Bezahlung einer Schuld fordern, für welche der Eid more judaico zu leisten war? (Verneint). Das*Civil-Gericht zu Saverne (Nieder-Rhein) Hai einen Spruch erlassen, welchem zufolge ein Herr Well an eine Frau Isidor 500Fr. als den Betrag eines von ihm Unterzeichneten Schuldscheines zu zahlet verurteilt ward. Da indeß der Verurteilte angeblich schon bezahlt haben wollte, so ward der Frau Isidor, welche zur jüdischen Religion sich bekennt, aufgegeben, more judaico zu schwören, daß der Schein noch nicht bezahlt worden sei. Demzufolge hatte das Gericht den Friedensrichter zu Pfalzburg und den Rabbinen dieser Stadt beaufragt, der Dame Isidor den Eid in der Synagoge abzunehmen.. An dem festgesetzten Tage begab sich der Friedensrichter zur Synagoge; aber der Rabbiner, Herr Isidor, schloß die Thüre zu, nahm den Schlüssel mit, und erklärte, er würde zu einer Handlung, die er für Entweihung des Heilig t h u m s (Sacrilege) halte, niemals die Hand bieten. Man nahm über diese Weigerung ein Protokoll auf. Madame I. verklagte den Rabbinen vor dem Gericht zu Saverne. Sie gründete ihre Klage darauf, daß der Rabbiner, da er ihr das Mittel, den Eid zu leisten und folglich auch zu ihrem Gelde zu gelangen, verweigere, schuldig sei, ihr den ihr. verursachten Schaden zu ersetzen. Der Rabbiner'^ legte Einspruch gegen etwaige Verurtheilung ein. Herr Cr em ieux (Advokat aus Paris) übernahm die Verteidigung des Herrn Isidor. Bei Eröffnung der Pforten strömte die Menge in den Saal, in dessen Hintergründe hinter den Magistralspersonen, sehr viele Damen Platz nahmen. Nach Vortrag der Sache, nimmt Herr Cremieux das Wort, es herrschte tiefe Stille; er sprach also: Meine Herren! Indem ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Art der gericktlichen Eidesleistung, welcher die Juden dieses Theils von Frankreich noch unterworfen sind, in Anspruch nehme, kann ich mich einer wahren Verlegenheit nicht erwehren; denn im Elsaß, dem klassischen Lande beständiger Vorurlheile gegen die Israeliten, will ich für die Israeliten Gleichheit vor dem Gesetz verlangen; sie geltend machen vor einem Gerichte, welches bis heute noch nicht einmal die Möglichkeit begreift, für die Juden eine andere Art der Eidesleistung zu haben, als die Mummerei, die man spottweise den Eid more judaico nennt. Hier, meine Herren, innerhalb wie außerhalb dieses Raumes, herrscht eine entsetzliche (desesperante) Meinung. Die Juden sind durch einen Eid, wie andere Bürger ihn leisten, nicht gebunden; sie bedürfen der Synagoge, der heiligen Schrift, des Rabbinen; ohne

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