Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 5 (31.1.1840)
- Date
- 1840-01-31
- Page
- Seite 48 (sequence 8)
- Language
- German
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48 richt methodisch betrieben werde. — Sollte man glauben, daß die Anhänger des Herkömmlichen es durchsetzten, daß dieses heilsame Vorhaben wieder aufgegeben wurde? Und doch ist es so. Leider haben die edeln Vertreter mit ihren verständigen Absichten nickt durchdringen können, und so ist nichts geschehen. Indeß hoffen-wir, daß die Sacke höher» Ortes betrieben wird, und baß wir dennoch Sckulen erhalten werden, aus denen eine bessere Crkenntniß hervorgehen werde.- Wie verlautet, wird demnächst ein Edikt erscheinen, dem zufolge auch keinem Israeliten zum Betriebe eines Geschäftes eine Coneession gegeben werben soll, welcher sich nicht über seine Schulbildung genügend ausweisen kann; wie solches für unsre christlichen Mitbürger längst besteht. Ein Gesetz dieser Art verspricht die heilsamsten Wirkungen. — Unser Rabbinat ist noch nicht besetzt. Wahrscheinlich bleibt die Stelle vacant bis zu dem Zeitpunkte, in welchem das k. k. Edikt, welches befiehlt, daß vom I. 1846 an nur philosophisch gebildete und studirte Rabbinen angesetzt werden sollen, in Kraft tritt. München, den 15. Januar. — Nach ganz zuverlässigen Quellen kann ich Ihnen folgende interessante Nachricht mittheilen: Wie bekannt, haben es die Gönner oder vielmehr Anhänger des Würzburger Rabbinatsadspiranten S. B. B.r bei dem königl. Ministerium dahin gebracht, daß ihm von der allerhöchsten Stelle die Erlaubnis ertheilt wurde, ein Rabbinatsexamen bestehen zu dürfen. Derselbe unterzog sich auch wirklich bei der Regierung zu Unterfranken einer Prüfung, wurde aber, wie zu erwarten war, von den betreffenden Examinatoren für durchaus unfähig erklärt. Seine Freunde müssen eingesehen haben, baß es bei deu bestehenden Verordnungen, die von dem Rabbinatskanbibatcn nebst gründlichen rein theologischen Kenntnissen auch gediegene wissenschaftliche Bildung verlangen, für B.r vergebliche Mühe sei, um ein nochmaliges Examen zu suppliciren. — Freilich war das nicht nöthig. Denn nachdem sich seine Anhänger zum wiederholten Male an die höchste Stelle wandten, wurde B—r von der Prüfung dispcnsirt. Nun wird ihm nichts mehr im Wege stehen, bas Rabbinat Würzburg zu erlangen. Was soll man aber dazu sagen? Nach dem §. 34 des Edikts von 1813 heißt es: „die Erlaubniß zum Studium der jüdischen Gottesgelekrtheit soll keinem jüdischen Jünglinge ertheilt werden, bevor er von einer öffentlichen Studien-Anstalt des Königreichs über seine hinreichende Vorbereitungs-Kenntnisse ein günstiges Zeugniß erhalten hat." Nach §. 27 b desselben Edikts muß der Rabbiner der deutschen Sprache mächtig, und überhaupt wissenschaftlich gebildet sein. Und durch ein königliches Rcscripl von 1828 und erst neuerdings ist gründliche Thalmudkenntniß, verbunden mit wissenschaftlicher Bildung'die erste Forderung an den Kandidaten! Was haben diejenigen Kandidaten, die den Anforderungen gehörig Genüge geleistet haben, zu erwarten, wenn sich ein aller Wissenschaftlichkeit entfremdeter zu diesem heiligen, hochwichtigen Berufe hindrängt, gewählt und von dem dispensirt wird, was gerade in jetzigen Zeitumstänben den jüdischen Theologen,^ wenn er anders seinem Berufe gemäß wirken und mtt der Zeit fortschreiten will, von anerkannter Nothwendigkeit ist? — Macht es sich doch jede Regierung zur Aufgabe, ihren israelitischen Unterthanen wahrhaft gebildete und vom Geiste der Zeit durchdrungene Geistliche zu bestellen; werden doch die zu diesem Behufe erlassene Verordnungen allenthalben mit höchst lobenswerther Consequenz gehandhabt. Um so trauriger ist aber diese Dispensation sowohl für die Folge, als auch gerade jetzt, da nach einem Ministerialrescript im Würzburgischen vier Radbinatsstellen besetzt werden sollen. — th. Rheinpreußen, 20. Jan. — Das Coblenzer Amtsblatt Nr. 2 enthält folgende Bekanntmachung: Durch hohen Erlaß sind wir in Folge der von dem Herrn Oberrabbiner des hiesigen Consistorial-Sprengels nachgesuchten Amtsentlassung beauftragt, zur Wiederbesetzung dieser Stelle das gesetzliche Erforderliche zu veranlassen. — Es werden daher die Rabbinats-Canbidaten des Inlands, welche sich um dieselbe bewerben wollen, hiermit eingeladen, ihre desfallsigen Fähigkeitszeugnisse, sowohl hinsichtlich allgemein wissenschaftlicher Bildung als insbesondere der israelitisch-theologischen Gelehrsamkeit, nebst vitae curriculum und Geburtsschein, längstens bis zum 15. Februar a. f. an die Unterzeichnete Stelle portofrei einzusenden. Bonn den 13. Oktober 1839. Das israel. Consistorium. Mögen bei dieser neuen Wahl die allgemeine Stimmung und das zeitliche Bedürfniß nicht unbeachtet bleiben, und diese wichtige Stelle einem würdigen und wissenschaftlich-gebildete» Manne anvertraut werden! — h Missionsberichte. — Aus den weitern Berichten der Schottischen Deputation zur Erforschung des Zustandes der Israeliten in allen Theilen der Welt (Jewish Jntell. Dec. 1839) geben wir noch folgende Notizen, meist aus Briefen vom Juni- und Juli. In Sidon ist eine kleine Synagoge; der Rabbiner jüngst aus der Berberei hingekommen. In Tyrus ist eine aus Safet und andern Orten zusammengekommene Gemeinde, 5 Familien aus Algier. Die Wohnung des Rabbiners steht an der See, wo die Aussicht auf Neutyrus zugleich manche Ruinen der einst berühmten Stadt wahrnehmen läßt. Von Tyrus gingen die Reisenden (Mitte Juli) über Sarfand (das alte Sarepta, wo die Wittwe wohnte, deren Haus man noch zeigt) immer aufwärts nach dem Binnenland; die Hügel sind steil, jetzt nicht, wie vormals, dicht belaubt. Dieß Land gekörte dem Stamme Ascher (Gen. XLIX. 20 ep Deut. XXXIII. 24), dessen Antheil fett genannt wird, wegen des noch häufigen Oelbaums, und dessen schöne Ebene bei Akre leckere Speisen darreichte. Man kam durch Kan ah, wahrscheinlich das in Ios.XiX. 28. bezeichnete; dann durch ein tiefes Thal, vielleicht Jos. XIX. 14 und 27, die Gränze von Sebulon bildend, Iephtah-el genannt. Es geht steil hinab; der Weg unten ein und eine halbe Stunde lang, ist ein ausgetrockncter Bach, von hohen Bergen begränzt. mit vielen wilden Bäumen und Blumen, besonders Geisblatt und Waldweibe; viele Feuerfliegen mit starkem Lichte zeigten sich. Wilde Thiere sollen hier Hausen. Am Ende, oben, liegt ein Dorf Jettar. Von da nach. Kafirbirchom, wo interessante Ruinen einer alten Synagoge, von welcher noch der Eingang und zwei Fenster stehen, letztere unten breit, in griechischem Styl; der Thorweg hat einfache Pfeiler, oben mit Weinlaub, Trauben und Granaten umkränzt; die Juden beten hier im Dorüdergehen. Von da nach Safet. Safet s ehemaliger Name ist bis jetzt nicht ermittelt. Es liegt auf einem wohl 2000 (?) Fuß hohen Hügel und hat eine herrliche Aussicht nach dem galliläischen See. auf den Tabor, auf Hermon und Gilboa, auf das Gebirge Naphthali u. s. w.. unten die Ebene Zaanajim. Das Klima kühl. Unter den Ruinen öfters Schlangen, in den Lüften viele Geier. Die Stabt liegt in Folge des Erdbebens vom 1. Januar 1837 noch halb in Trümmern. Die jüdischen Bewohner schmachten in Elend, stets in Angst vor Uederfall; sie patrouilliren Nachts mit einigen Arabern. Ihre kostbarsten Sacken halten sie vergraben, und viele wollen den Ort verlassen. Gerade damals hatten die Beduinen das Dorf Madjel (vielleicht Magdala) am See, ausgeplünbert, und alle Bewohner waren entflohen. Am Freitag Abend war das ganze Iudenviertel erleuchtet und bald strömte alles nach der Synagoge. Man begab sich dahin und fand viele hochbejahrte Greise, welche mit den seltsamsten Gestikulationen und Bewegungen beteten. (Offenbar sind dieß Chasidim.) (Schluß folgt.) Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main.