Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1840
- Issue
- Heft 1 (3.1.1840)
- Date
- 1840-01-03
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2 lokalem Interesse, Persönlichkeiten jeder Art; ferner rein theologische oder philosopische Untersuchungen, erbauliche Betrachtungen und deUetristische Versuche. Wir bemerken wiederholentlich, daß wir bei Nachrichten und Erörterungen über Gegenstände von öffentlichem Interesse ganz besonders die möglichste Sorgfalt in thatsächlichen Angaben, und die Entfernung von aller Leidenschaftlichkeit und unlauterer Beimischung jeder Art zur wesentlichsten Bedingung machen. Kürze und Gediegenheit der Sprache und Darstellung so wie. Beobachtung jeder den Staaten und Landesgesetzen, der Religion und Sitte gebührenden Rücksicht, wird jeder unsrer ver. eK^en Mitarbeiter als wichtig anerkennen. Streitigkeiten von nur persönlichem Interesse finden keine Aufnahme. Mittheilungen werden angenommen in jeder europäischen lebenden Sprache, auch in lateinischer oder hebräischer Sprache, und wir werden alles getreu übertragen. Man sendet sie portofrei an die Redaction. Die MfgcnömmenenAufsätze werden verhältnißmäßig honorirt; auch Portoauslagen vergütet.— DringendeBerichte und Aktenstücke mit der Post, UFfrankirt jedoch nur unter Angabe des Namens des Einsenders; — Bücher durch BuchhäMergelegenheit. Br^efe- und Correspondenzen werden nur dann berücksichtigt, wenn deren Verfasser durch ihre Stellung, ihren Beruf oder ihre Leistung beurkunden, daß sie VertraMN verdienen. Anonyme Zuschriften bleiben unbeachtet. Die Israeliten im Kirchenstaate. (Aus einer brieflichen Mittheilung.) Unter der Regierung des Papstes-^pius VH. wurden die Israeliten in seinem Staate^ehandelt, wie sie es damals in jedem andern* ciMsirten ,«ni> wohl geordneten Lande waren, indem dieser jmenschenfreundliche und huldvolle Fürst an den Verordnungen, welche während des Königreichs Italien bestanden, nichts abanderte, sondern die Gesetze aufrecht hielt, wie sie ihm Napoleon zriDsickgelassen.! Glücklich, frei und beinahe ihren Mitbürgern gleichgestellt, waren die Israeliten während der väterlijchen und weisen, ungefähr zehnjährigen Regierung dieses Papstes, als ihn im Jahr 1825 der Tod von dannen rief/ zum größten Schmerze aller seiner Unterthanen. Ihm folgte Leo XII. Kaum hatte dieser den Thron bestiegen, als er seinen Unterthanen allen die große Veränderung fühlbar machte. Er stieß alle bestehenden Gesetze um, und setzte an ihre Stelle jene, die vor der französischen Invasion im Kirchenstaate bestanden hatten, rief die Inquisition in ihrer vollen Kraft wieder aus ihrer langst vergessenen Dunkelheit hervor, und alle jene päpstlichen Bullen früherer Zeiten; die jüdische Nation aber vorzüglich ließ er seine ganze Macht des Druckes fühlen. Er ordnete in seinen Edikten an, daß kein Jude eine eigene Besitzung irgend einer Art haben kann, und diejenigen, welche bei'm Erscheinen jenes Ediktes deren hatten, wurden angchalten, dieselben in kurzer Frist ihren christlichen Mitbürgern käuflich abzutreten. Kein Jude durfte fortan außerhalb der diesem gedrückten Volke besonders angewiesenen Straßen wohnen. Diese Straßen.sind größtentheils die abgelegensten einer jeden Stadt, schmutzig, vernachlässigt von der Stadtreinigung, wodurch die Luft verpestet wird. Ueberdieß durch Vermehrung immer mehr beengt und angepropft, ohne sich auf irgend eine Art erweitern zu können, müssen sie sich stets mit dem ihnen angewiesenen und beschränkten Raum begnügen, und keine Rücksicht wird genommen, ob die öffentliche Gesundheit dadurch gefährdet sei oder nicht. — Ueberall ward diese StrMe mit so vielen Thoren besetzt, als dieselbe AusoöM Eingänge, oder irgend eine Vereinigung mir andern Straßen har, die nicht von Israeliten bewohnt sein sollen. Abends nach Sonnen-Untergang wurden alle diese Thore verschlossen, und aller Zugang und jede Communication versagt. Lediglich am Hauptthore war ein Pförtchen angebracht, welches bis um 8 Uhr Abends offen blieb; aber um diese Stunde wurde auch dieses durch seinen, den Juden aufgedrungenen, und von ihnen selbst bezahlten Thorwächter wohl verschlossen, und somit blieben sie sich selbst überlassen in ihrem Civilgefängnisse. Wenn Einen oder den Andern dringende Geschäfte während der Nacht in einen andern Theil der Stadt riefen, so konnte er blos mittelst Bestechung des Thorwächters die Gnade erhalten, daß ihm geöffnet wurde. — Kein christlicher Dienftbote durfte bei einem Israeliten übernachten, selbst am Freitag Abend nach dem Schluffe der Thore durften keine Die^eltte.christlicher Religion im sogenannten Ghettö^ich verweilen, und da das Tribunal wohl wußte, daß dem Israeliten untersagt ist, am Samstag Feuer zu berühren, so legte es die härteste Strafe auf die Uebertretung obiger Vorschrift. Die Dicnftmagd oder der Diener, welcher den Freitag Abend oder am Samstag im Ghetto gefunden wurde,' mußte langen und harten