Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 50 (13.12.1839)
- Date
- 1839-12-13
- Page
- Seite 400 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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400 Gemeinden arbeiten, wie wir hören, ebenfalls mit Eifer an der Verbesserung ihrer Bildungsanstalten and wir können hier nur wünschen, daß es ihnen gelingen möge, fortschreitende Bildung durch tüchtige, der Richtung der Gegenwart entsprechende Schulen zu beschleunigen. Hamburg. — Herr vr. Kley meldet uns unterm 29. November, er sei so wenig gesonnen, sich auS seinem Wirkungskreise zurückzuziehen, daß er vielmehr hoffe, nach Niederlegung des einen Amtes, mit desto größerm Eifer und mit ungethcilter Kraft dem Berufe des Schuldirektors obliegen zu können, und der allgemeinen Sache stets seinen Fleiß widmen werde. — Durch diese direkte Erklärung deS verehrten Predigers und SchulmanneS, (über dessen vortreffliches Lehrbuch s. Nr. 33 der Annalen) werden mehrere in anderm Sinne abgefaßte, von dorther uns zugegangene, sonst achtbare Briefe, gänzlich erledigt und bleiben auf sich beruhend. Berlin. — Herr Dr. Geiger hat dem Vernehmen nach das Preußische Staatsbürgerrecht erhalten. Literatur. Eine Bemerkung zu vr. S. H. Auerbach 's Lehrbuch der israelitischen Religion. Von einem badischen Rabbiner. Nicht aus Verlangen, dieses Lehrbuch noch mehr zu kompromitiren, als vielmehr um die Beleuchtung eines sehr wichtigen Gegenstandes zu erzielen, thcilen wir folgende Bemerkung mit. Sicherlich ist sie auch dem verehrten Herrn Redakteur der Israelitischen Annalen nicht entgangen, aber ihm vielleicht als geringfügig erschienen, wahrend sie einem praktischen Rabbinen, der dem socialen Leben der Israeliten näher steht, um so bedeutsamer sein muß, als auch die Beurtheilung noch mancher anderen Gebräuche damit zusammenhängt. Während nämlich überall in vr. Auerbach's Lehrbuch, wo es der Lehrstoff erfordert, von „Juden und Nichtjuden" „Israeliten und Nichlisraeliten" die Rede ist, lesen wir S. 132 folgende Stelle: „Als Schutzmittel, Israels Lehre unversehrt zu erhalten, wurde ehedem verordnet, in Akums Händen freigewesener (n) Wein re. nicht zu genießen." Nun sind bekanntlich unter Akum nur Heiden zu verstehen, und die hier bezeichnete Verordnung erfolgte zu einer Zeit, da unsere Vorfahren von lastervollen Götzendienern umgeben waren. Demnach war der Gebrauch, daß die Israeliten viele Jahrhunderte hindurch auch aus Christenhand keinen Wein tranken, ein Jrrthum, der aber ehedem in der wechselseitigen Abneigung, welche zwischen Juden und Christen herrschte, Nahrung gefunden hat, während er jetzt fast allenthalben verschwunden ist. Zu was dient nun jene Note in vr. Auerbachs Lehrbuchs Daß damit die Erinnerung des geschwundenen Irrthums erneut werden solle, können wir aus wichtigen Gründen nicht annehmen: Dazu hielten wir 1) Herrn vr. Auerbach und seine Approdanten für zu gelehrt und einsichtsvoll, denn es wäre ein solches Vorhaben nicht nur ganz unbegründet, sondern auch schnurstracks gegen den Thalmud, nach welchem eine „Verordnung, welche die Mehrzahl nicht halten kann," was doch undezweifelt ein erneuertes Weinverbot nach Analogie der ehevongen Verordnung wäre, ungiltig ist; aber 2) auch für zu vorsichtig und zu aufrichtig halten wir dieselben. Denn tage eine solche Erneuerung in ihrer Absicht, so würben sie sich einerseits nicht gescheut haben, dies klar und deutlich zu sagen, hätten statt Akum — Nichtjuben gesetzt; andrerseits würden sie sich wohl gehütet haben, alle Nichtjuden als Akum zu bezeichnen. Die Allegirung jener ehedem ergangenen Verordnung ist daher in einem heutgiltigen Lehrbuche der Religion ganz zwecklos, wohl aber sehr schädlich, weil damit Verwirrung der religiösen Begriffe herbeigeführt wirb. Warum soll denn unfern Glaubensgenossen stets zweifelhaft bleiben, was ihnen von Religionswegen gestattet ober versagt ist? warum so vielen Tausenden unserer Glaubensbrüder, welche ihrer Geschäfte wegen Monate hindurch unter lauter Nichtjuden zudringen, mit frommer Ergebung die Entbehrung einer gesunden und schmackhaften Kost ertragen, aber unmöglich auch des Weins sich enthalten können. warum ihnen stets diesen nothdürftigen Genuß mit dem Gedanken einer Sünde vergällen? und ihnen bas Gewissen beschweren, wo gar keine Verantwortlichkeit ist? Und muß dieß am Ende nicht Abstumpfung des Gewissens auch für wirkiiche Uebetretungen zur Folge haben? —Wir können den Wunsch nicht unterdrücken, Herr vr. Auerbach möchte sich über unsere Bedenklichkeiten in einem Sinne erklären, der wenigstens die Orthodoxen befriedigen könnte! Anzeigen. Besitzer hebräischer Werke, sowohl gedruckter als auch handschriftlicher, welche geneigt sein möchten dieselben zu veräußern, werden ersucht Verzeichnisse mit sorgfältiger Angabe der Titel, der Druckorte und der Beschaffenheit, deutlich geschrieben, mit Bemerkung der Preise portofrei an uns zu adressiren, und werden sobald als möglich darüber Auskunft erhalten. Unfrankirtes wird nicht angenommen. Die Redaction der Israelitischen Annalen. Mehrere gut empfohlene Gemeinde-Lehrer auch mehrere im Amte stehende Rabbinen und Prediger, welche bei eintretenden Vacanzen ihre Stellung zu verbessern, und ihren Wirkungskreis in größern Orten zu finden wünschen, haben sich bei uns gemeldet, was wir den geehrten Gemeinde- Vorständen anzeigen, indem wir zugleich mit Vergnügen zu einer nöthig werdenden Vermittelung bereit sind. Die Redaetion der Israelitischen Annalen. Stellegesuch. Ein junger Israelite, welcher sich über bisherige literarische Leistungen auszuweisen vermag, wünscht eine Privat¬ oder öffentliche Stelle als Lehrer zu erhalten. Nähere Auskunft crtheilt die Redaetion dieses Blattes. Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main.