Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 50 (13.12.1839)
- Date
- 1839-12-13
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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13. December. 50. 1839. Israelitische Annalen. E i n Centralblatt für Geschichte, Literatur und Cultur der Israeliten aller Zeiten und Länder. Herausgegeben v'v n Dr. I. M. Jost. Don diesen Annalen erscheint jeden Freitag ein ganzer Bogen; Preis des Zahrganges 3 Rthlr. fl. S; man subscribirt bei allen löbl. Postämtern und in allen Buchhandlungen des In- und Auslandes. Bürgerliche Angelegenheiten. — Brief über einen literarischen Angriff. — Literarische und bistorische Analekten, von Dr. Carmoly. — Nachrichten und Correspondenzen: Pari«; Straßburg; Großherzothum Baden (Forts.); Großbcrzogthum Posen; Preßburg; Großberzogtbum Hessen; Hamburg; Berlin — Literatur. — Anzeigen. Bürgerliche Angelegenheiten. Verhandlungen des Ungarischen Landtages. Die Stellung der Israeliten in Ungarn hat mannigfache Eigenthümlichkeiten, welche nur aus einer nähern Kenntniß der dortigen Landesverhältnisse richtig aufgefaßt und beurtheilt werden können. Es würde uns zu weit führen, hier jetzt eine Entwickelung derselben ausführlich darzuftellen, da unser Auge vielmehr auf das gerichtet ist, was in der Gegenwart zur Abhülfe mancher Uebelftände geschieht. So viel aber möchte aus einer Bekanntschaft mir den Gesetzen sich ergeben, daß von einer Emanzipation in dem Sinne des Wortes, wie es in Westeuropa verstanden wird, wohl schwerlich schon die Rede sein kann, wenn gleich wir nicht gerade in Abrede stellen wollen, was viele öffentliche. Blätter berichten, daß verschiedene Comitate für gänzliche Emanzipation gestimmt wären. Die Israeliten selbst thun ihr Möglichstes, um auf gesetzlichem Wege eine Verbesserung ihrer bürgerlichen Lage zu erlangen, wie sie ihnen allgemein gewünscht wird, weil sie in jeder Beziehung sich patriotisch und wacker zeigen, auch durch ausgezeichnete Industrie dem Vaterlande wahrhaft nützen. Wir wollen uns hier darauf beschränken, die jüngsten Verhandlungen des Landtages aus den einheimischen Quellen mitzuiheilen. Sie betreffen zunächst die Befugniß zum Erwerb von Urbarial-Gründen. Auf dem Landtage von 1832 bis 36 ward diese Befugniß allen Nicht-Adeligen zugeftanden; somit konnten die Israeliten Urbanal-Gründe, d. h. die Nutznießung des Grundstücks, käuflich erwerben. Auf gegenwärtigem Landtage wollten die Magnaten in Hinsicht auf Israeliten diese Befugniß an zwei Bedingungen knüpfen; erstens solle der Käufer gehalten sein, zu solchem Ankäufe die Genehmigung des Grundherrn einzuholen, zweitens soll er die angekauften Grundstücke selbst und mit israelitischen Arbeitern bestellen. Dieser Gegenstand veranlaßte folgende Discussion. Landtagszeitung. Sitzung vom 10. October 1839. Die Stände gingen über auf die angerathenen Modifikationen im Urbarialfache, insbesondere jene Punkte betreffend, nach welchen den Israeliten die Aneignung von Urbarialgründen erlaubt sein fall.— Deak findet die Gegenbemerkungen der Magnatentafel nicht annehmbar, weil sie den Israeliten den Ankauf der Urbarialgründe mehr erschweren, als dem übrigen Volke, indem sie anrathen, daß der Israelit nur mit Erlaubniß der Grundherrschaft ein Grundstück ankaufen könne. Wenn die Magnatentafel darunter das versteht, was auch für die übrigen Unterthanen im Allgemeinen gesetzliche Bedingung ist, so war es überflüssig, dieses