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Israelitische Annalen · 1839-11-15 · Heft 46 (15.11.1839) · p. Seite 368

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 46 (15.11.1839)
Date
1839-11-15
Page
Seite 368 (sequence 8)
Language
German
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368 richtigung und Aufklärung mitzutheilen, ohne mich übrigens auf ein Unheil über das fragliche Religionsbuch einzulassen; obgleich ich, trotz der Apvrobalion, dies könnte und dürfte, wie die Darlegung des Thatbestands Nachweisen wird. Zur Berichtigung diene, daß allerdings in der preußischen Rheinprovinz die Consistorien. nach dem Decrete vom 17. März 1808, eristiren. Das Consistorium, aus drei weltlichen Mitgliedern und einem Oberrabbiner zusammengesetzt, ist allerdings mehr Verwaltungsals geistliche Behörde, jedoch in gewissem Sinne auch als solche zu betrachten. Jedenfalls aber ist in der Rheinprovinz der Consistvrial-Oberrabbiner nicht blos titular sogenannt, sondern ist es in der Wirklichkeit. *) Zur Aufklärung der fraglichen Approbation des hiesigen israelit. Consistorii, wovon dasselbe, wenn nicht durch öffentliche Blätter, vielleicht noch heute nichts weiß, erlaube ich mir, unter Beifügung der deßfalls von Herrn Dr. Auerbach erbaltenen zwei Briefe, **) die ich mir aber ganz ergebenst zurück erbitte, folgendes mitzutheilen. Mit Herrn vr. A. zu D. stand ich nie in irgend einer nähern persönlichen oder freundschaftlichen Beziehung. §) Wie mußte ich daher erstaunen, als ich am 16. Juni l. I. durch Vermittelung meines Schwiegervaters, des Herrn Rabbinen Ellingen zu Mainz, das erste Schreiben in meinem Leben von Herrn vr. Auerbach erhielt, datirt kv« nb'ü rvnz 'üb \x dy* In demselben ersuchte er mich, wie Sie gefälligst selbst *) Berichtigt dies auch unfern Ausdruck, so wird man doch, wenn man das gegenwärtige Verhältniß der Behörde kennt, wohl einsehen, daß diese als solche zur Approbirung eines Religionsbuches schwerlich competent ist. D. H. **) Wir halten eine getreue Abschrift davon als Beleg zurück. In dem ersten wird Herr vr. U. unter Beifügung eines Bogens ersucht, sich mit allen in dem Werke enthaltenen Lehrsätzen und Aussprüchen einverstanden zu erklären. §) Wir lassen hier die Darstellung der persönlichen Verhältnisse, als nicht hierher gehörig, aus. ersehen wollen, um eine BHpn HÖDDil *) auf sein herauszugcbendes Werk nYlEN "DO, mit der Bemerkung, baß bereits die Rabbinen vr. Wolfs zu Coppenhagen, Ettling er zu Altona, Adler zu Hannover u. s. w. im Ganzen 33 Rabbinen, nQ2DH ertheilt. Nach diesem Schreiben glaubte ich ein hebräisches Werk, welches eine zeitgemäße Begründung der rnSE S'HH dem -minn '□ ähnlich, beabsichtige, begrüßen zu dürfen. In dieser Voraussetzung gab ich, auf bringendes Ersuchen meines Schwiegervaters, der mir übrigens den Probebogen mitzuschicken vergessen hatte, dem Wunsche des Herrn vr. A. nach, und schrieb demselben: je rpTO "VXD «isio -an pKty nptnn roTön./D'ooDD) /V):n ,pVMD |W 121 V nnnD (d. h. Da ich mich - vollkommen darauf verlasse, daß der Herr Verfasser alles ohne Tadel machen werde, so stimme ich bei, rc. I.) Sie können sich nun leicht denken, wie ich erstaunen mußte, als mir das zweite, hier beiliegende Schreiben des Herrn vr. A. sagte, daß er mein riEDOn deutsch, einem ganz andern, als von mir erwarteten Werke, und zwar nicht in meinem, sondern im Namen des Consistorii vorgedruckt, wozu er durchaus nicht berechtigt war, da, wie gesagt, die drei weltlichen Mitglieder des hiesigen Cons. vielleicht noch heute nichts davon wissen. Ich überging übrigens diesen Mißgriff, da er einmal geschehen, mit Stillschweigen, und bestellte sogar vom Verfasser, auf sein Ersuchen, nachdem mir die ziemlich gelinde Beurtheilung in Nro. 33 Ihrer Annalen zu Gesichte gekommen, mehrere Eremplare; aber wahrlich nicht in der Absicht, dies Buch der Jugend, sondern nur dem Lehrer, für den es allerdings manches Brauchbare enthält, in die Hand geben zu wollen. So viel zur Berichtigung dieser Approbations-Angelegenheit, mit der Ermächtigung, daß Ew. Wohlgeboren, von diesein Schreiben, in so weit es Ihnen gefällig, öffentlichen Gebrauch machen dürfen. Mit ganz besonderer Hochachtung und Ergebenheit Ew. Wohlgeboren vr. Ullmann, Oberrabbiner. *) Beipflichtungsschreiben in hebräischer Sprache. Anzeigen. Annonce. Monsieur 8. CAflEX ä PARIS, connu par sa traduction de la Bible et par les nombreux succes qu’il a obtenus, tant lorsqu’il a dirige l’Ecole Israelite de Paris, que dans l’enseignement prive, se charge de prendre en pension, ou de diriger eomme correspondent les jeunes gens que leürs parens voudraient faire elever a Paris, ou ceux qui y viendraient achever leur education, en suivant l’un ou l'autre des nombreux cours qu’on ne trouve que dans cette ville. Pere de famille lui-meine, ses jeunes fils suivent avec avantage, les uns une carriere literaire et un autre une carriere artistique, et l exemple de l’assiduite au travail est precieux pour ceux qui seraient confies a ses soins. Attache coinnie professeur de langue allemande ä une Institution tres distinguee de la capitale, il est a meine de suivre et de surveiller les etudes classiques ou cominerciales de ces eleves. Deja lionore de la confiance de plusieurs peres de famille, de Paris et de l’etranger, il presente toutes les garanties qu’on peut desirer en par eil cas. 11 dem eure, rue des francs Bourgeois , au marais, j\. 21. Ecrire franco. Im Verlage von I. D. Sauerländer in Frankfurt a. M. ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten: Dritte umgearbeitete und vermehrte Auflage der hebräischen Fibel •nay rwnp nt&n d. i. erster Unterricht im Hebräisch-Lesen undUebersetzen, nach grammatischen Grundsätzen bearbeitet von L. Presburger, Lehrer an der israelitischen Bürgeru. Realschule zü Frankfurt a.M. 6gr. S4kr. Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main.

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