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Israelitische Annalen · 1839-10-17 · Heft 42 (17.10.1839) · p. Seite 329

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 42 (17.10.1839)
Date
1839-10-17
Page
Seite 329 (sequence 1)
Language
German
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17. Oktober. N^v 42. 1839. Israelitische Annalen. gilt Centralblatt für Geschichte, Literatur und Cultur der Israeliten aller Zeiten und Lander. Herausgegeben von vr. I. Nt« Ioft* Von diesen Annalen erscheint jeden Freitag ein ganzer Bogen; Preis des Jahrganges 3Rthlr.; man subscribirt bei allen löbl. Postämtern und in allen soliden Buchhandlungen. Die neuesten Gesetze betreffend die Prüfung iSraelitiscker Sckulamtscandidaten in den Niederlanden, von 0r. Oppenheim. — Briefwechsel über religiöse Zustände (Schluß). — MaimonideS und feine Zeitgenossen, von vr. Carmoly (Fortsetzung). — Nachrichten und Corresponrenzen: Paris' Wien: Lemberg; Cölben. — Literatur. — Literarisch-Historische Notiz. Die neuesten Gesetze betreffend die Prüfung isr. Schulamtscandivaten in den Niederlanden. Von vr. Oppenheim in Rotterdam. (Präsident der dortigen israelitischen Schulcommissiou.) Jede legislative Veränderung in den Verhältnissen der Israeliten eines Staates wirkt früher oder später auch auf die Bildungszuftände und Verhältnisse der Israeliten anderer Staaten des gebildeten Europa's ein, wie dies die Erfahrung genugsam beweist. Dies haben die öffentlichen Vertreter der höhern Interessen unsrer Glaubensgenossen ganz wohl begriffen, indem sie alles, was sich in Geschichte, Religionslehre, Cultur und bürgerlichen Angelegenheiten der Israeliten irgendwo Neues begiebt, durch ihre Evhemeriden und Archive alsbald und ausführlich nach allen Richtungen zur gemeinsamen Kunde bringen. Aus unserm zwar kleinen, aber moralisch gewiß sehr großen Lande, das auch von allen europäischen Staaten am Ersten durch freisinnige Emanzipation der Israeliten sich ausgezeichnet hat, müssen neuere gesetzliche Institutionen, um so mehr die Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen, als sie schon einer inner» und freiern Entwickelung ihren Ursprung verdanken. Insbesondere aber muß die Verbesserung des Schulwesens hier wesentlich wichtig erscheinen, zumal die Bemerkung, (deren Erklärung ich gern andern überlasse) unbestreitbar fest steht, daß, ungeachtet der bürgerlichen Freiheit, die diesseitigen Israeliten mir ihren Glaubensbrüdern, welche unter minder günstigen Gesetzen leben, in Cultur und höherer Religionserkenntniß nicht gleichen Schritt gehalten haben. Es wird wohl keines Beweises bedürfen, daß unter allen Mitteln zur Beförderung der Bildung, Reinigung des Cultus und Erhebung der Religion im Volke keines größer» Einfluß übt und durchgreifender einwirkt, als der allgemeine Jugendunterricht, und es daher von der höchsten Wichtigkeit ist, welcher Leitung dieser anvertraut wird. Hiernach wird man leicht den hohen Werth der neuen Prüfungsgesetze würdigen, welche dahin abzielen, den Israeliten dieses Landes Religionslehrer von zeitgemäßer Bildung, gehöriger Sachkenntniß und Tüchtigkeit zu verschaffen, und diesen eine ihres Amtes würdige Stellung zu geben. Ich beschränke mich, um diese Mittheilung nicht allzusehr auszudehnen, indem ich nähere Erläuterungen und Erwägungen vorläufig zurückhalte, bloß darauf, die ältern Verordnungen über den betreffenden Gegenstand voranzuschicken, woraus der gegenwärtige Fortschritt und die nunmehr mit der Zeit daraus zu erwartenden Folgen unfern Lesern von selbst einleuchren werden. Was in diesen Verordnungen nicht die Lehrerprüfung angeht, bleibt hier unerwähnt, dagegen werden wir die allgemeinen Gesetze

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