Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 38 (20.9.1839)
- Date
- 1839-09-20
- Page
- Seite 304 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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304 nicht essen, als ein Verbot auf, und will er darunter auch nur die innere Ader am Hüftbein verstanden wissen, so behauptet er doch ein rabbinisches Verbot sowohl für die äußere Ader, wie für das Fett, das beide umgiebt, und alle Verästestelungen derselben. Dadurch ward die ursprünglich ganz einfache Operation der Entaderung eine sehr combinirte und mühsame, und erlaubt daher R. M. Jsserles die Uebung derselben nur demjenigen, der sie einem Kundigen abgesehen und praktisch erlernt habe. Diese praktische Tradition hat sich in hiesiger Gemeinde erhalten. An andern Orlen in Deutschland hingegen giebt es, so viel wir wissen, seit undenklicher Zeit selten einen, der sich auf diese Entaderung versteht, und ist dadurch die ganze hintere Hälfte des Schlachtviehes für die meisten Israeliten unbrauchbar geworden. Der Metzger, der eine israelitische Gemeinde mit Fleisch zu versehen hat, muß daher immer eine weit größere Anzahl christlicher Kunden haben, was besonders in einer größern Gemeinde auf dem Lande ein Uebelstand ist, und ihn nöthigt, das Fleisch nach andern Orten zu versenden; und noch schlimmer ist er daran in einem katholischen Lande in den christlichen Fasten! Werden ihm mehrere Stücke unbrauchbar so ist er in Verlegenheit, und doch muß er mehr Viehstücke als nö thig sind, schlachten, weil er nur die Hälfte von jedem brauchen kann! Der Metzger kann aber natürlich nicht den Schaden tragen, und muß sich vom jüdischen Hausvater das für ihn brauchbare Fleisch um so theurer bezahlen lassen, je häufiger er gezwungen ist, das andere unter dem Preise zu geben. — Man halte sich daher längst von verschiedenen Seiten an das hiesige Rabbinat gewandt mit der Anfrage: ob und auf welche Weise das hier übliche Verfahren auch in andere Gemeinden verpflanzt werben könnte. Aber es wurde die Sache als äußerst schwierig dargestellt, und lautete die Antwort immer ausweichend. Eigentlich war das Ganze gewissermaßen ein Familiengcheimniß, und die zwei alten Sachkundigen gaben vor, baß man die Behandlung an einer Unzahl von Ochsen sehen müsse, um sie zu erlernen. Da jedoch hier in der Regel nur ein oder zwei Stücke so secirt werden, indem man nur aus Lurus davon Gebrauch macht und das Hinterfleisch iheuer ist, so war es nur einem Angehörigen oder Verwandten von ihnen möglich, der einige Decennien um sie sein und der Sektion beiwohnen konnte, ein Fähigkeitszeugniß zu erlangen. Noch Anfangs dieses Jahres wurde ein Vorsänger aus einer entfernten Gemeinde, der sich« Monate hier aufgehalten, und der sich im Aufträge seiner Gemeinde die Erlernung dieser Kunst ein Bedeutendes hätte kosten lassen, zurückgewiesen. Doch vor Kurzem hat sich das hiesige Rabbinat — Oberjuristen-Collegium genannt — entschlossen, den Bann zu lösen und einige Individuen in der Entaderungskunst unterrichten zu lassen. Die Verbreitung derselben in andere Gemeinden wirb also keiner Schwierigkeit mehr unterliegen, was gewiß Vielen zu erfahren nicht unangenehm sein wird. Venedig. — In der Nacht zum 9. April e. starb Eliahu Ahron Lattes, Oberrabbiner hieselbst (vormals in gleicher Eigenschaft zu Turin) fast 75 Jahr alt. Er ist bekannt als Mitglied der in Paris im Jahr 1806 versammelten Sanhedrin. Am 22. dcss. M. wählte die Gemeinde dessen Enkel, Abraham b.Isaak Josua Lattes, einen ausgezeichneten Schüler des Coli. Rabbinico zu Padua, jetzt 30 I. alt; und am 1. Juli trat er in sein Amt ein. Von ihm befindet sich in der Sammlung Biccure liaitim 5592 (1832) p. 174 ein lateinisches Gedicht zum Geburtstage seines Lehrers, und im Kerem Chemed IV. p. 145. 146. steht eine interessante Erläuterung einer Miscluia von ihm (wozu die Anmerkung R's., welcher einen Widerspruch in seinen Worten findet, nicht ganz richtig.) Seine sonstigen Verdienste sind bereits durch öffentliche Blätter bekannt. — Zn der Zwischenzeit vom 9. April bis 1. Juli führte er provisorisch das Rabbinat gemeinschaftlich mit seinem Freunde und Studiengenossen, Samuel Salomo Olper, welcher durch seine kräftige Berediamkeit und allgemein beliebten Vorträge über israelitische Geschichte einen berühmten Namen erworben hat. Seit l. Juli ist Olper, Oberlehrer für die reifem Schüler der Hochschule. Er hat um die Literatur, insbesondere durch mühsame und kostspielige Hervorsuchung und Sammlung vieler seltenen Ausgaben und Manuskripte, welche ohne seinen Eifer für immer verloren gegangen wären, ein hohes Verdienst. Durch ihn ist der eben so fleißige Literat, Herr S. D. Luzzato, im Besitz der Logik von Messer Leon, betitelt ■'öY’ bbjft und des eigenhändigen Divan von Jacob Franzos, des berühmten Gegners der Kabbalah. In A l t o n a hat sich im vorigen Jahre, angeregt durch Herrn Dr. Stein heim und mehrere Männer von kräftiger Gesinnung — vielleicht mit durch die Behandlungsweise der Emanzipationsfrage bei den letzten Holsteinischen Ständeberathungen veranlaßt — ein Verein zur Errichtung und Leitung einer confessionellen israelitischen Elementarschule (eigentlich: höhern Bürgerschule) gebildet, welche zum Zweck hat, die allgemeine Bildung, den Fortschritten der Zeit gemäß, mit einem geläuterten, streng israelitischen Religionsunterricht verbunden, so zu erzielen, daß in der Jugend Ueberzcugung und Leben in Uebereinstimmung und einander durchdringend, eine Generation hervorgezogen werde, welche in energischem Selbstbewußtsein der lauen Halbheit entzogen werde, die durch bisherige Disharmonie der Elemente so häufig ein Gegenstand des Vorwurfs wird. Das zu diesem Ende erlassene gedruckte Circular vom Juli 1838 ist ein Zeichen unsrer an Reaktionen so reichen Zeit. Die Sprache, welche dasselbe führt, dürfte vielleicht zu hart befunden werden, inzwischen verdient der Ausdruck eines edler» Selbstgefühls immer einige Beachtung, und mag es daher nicht unangemessen erscheinen auf diese junge Anstalt, über deren Wirken wohl erst späterhin sich ein bestimmtes Urtheil fällen läßt, vorläufig aufmerksam zu Matchen. — Zu den Merkwürdigkeiten des XIX. Jahrhunderts, welche die Annalen der Israeliten zu berichten haben, gehört, daß durch Königliche Gnade und mit Bewilligung des Störthings kürzlich einem Israeliten, wichtiger Geschäfte halber, ausnahmsweise gegen die Bestimmungen des Norwegischen Grundgesetzes, gestattet worden ist, durch Norwegen zu reisen!! Wohlthätigkeit! '32 Trauerrede zur Stunde der Beisetzung der Hülle Sr. Durchlaucht des Höchftseligen Herzogs Wilhelm zu Ddaffau am 29. Abends 4 Uhr in der Synagoge von Wi e sbaden, gehalten von Benjamin Höchstädter, israelitischem Religionslehre'r. Zum Besten armer Kurkranken isr. Confessio». Diese Trauerrede, welcher Amos V. 16 zum Grundiert dient, an welchen sich auch sehr zweckmäßig Jerem. VIII. 9. und zur Vergleichung 2. Kön. xxm. 30 u. a. Stellen recht gut und treffend anschließen, —empfehlen wir den geneigten Lesern, insbesondere aber gleichzeitig auf's Angelegentlichste allen Menschenfreunden zur Unterstützung armer israelitischer Kurkranken, welche um so dringender des fremden Beistandes bedürfen, als sie noch von dem unentgeltlichen Genuß der Heilquellen ausgeschlossen sind. NB. Bei der Redaktion der israelitischen Annalen ist eine Anzahl Eremplare niedergelegt und wird sie mit Freuden den dafür eingehenden Betrag— ä 6 Kr. p. Stück, und darüber — in Empfang nehmen und nach Wiesbaden befördern, auch s. Zeit durch die Annalen bekannt machen. Vorläufig ist eingeqangen für Nr. 7 u. 8, 48 Kr., Nr. 9, 10, 11, 17 u. 18, zus. 1 fl., Nr. 12, 2 fl. 42 Kr., Nr. 13, 15, 19 u. 20, 4 fl., Nr. 16, 48 Kr. — Summa 9 fl. 18 kr. Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main.