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Israelitische Annalen · 1839-08-02 · Heft 31 (2.8.1839) · p. Seite 248

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 31 (2.8.1839)
Date
1839-08-02
Page
Seite 248 (sequence 8)
Language
German
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248 L. Leichtfaßliche hebräische Sprachlehre für Elementarschulen und zum Selbstunterricht. Von dems. Vf. IV. und 62 S. gr. 8. (36 kr.) Elementarlehre (26 S.), Eonjugationsschemen (16 S.) und Aufgaben zur Uebung in der Formenlehre (26 S.) recht zweckmäßig. In den letzter» hätten die Vokabeln bisweilen origineller sein müssen. r£lD2 Müßiggang, nxsn 7D jedes Laster, no?“ rP2 Schule, und ähnliche gesuchte Uebertragungen, so auch einzelne kleine Unrichtigkeiten, wie S. 51. st. S. 53. □1X2 (ganz unklar), und dergl. sind jedoch im Ganzen selten, und jeder sachkundige Lehrer erkennt und verbessert sie leicht. Sonst ist alles correct burchgesehen. — Exegetische Frage. Von M. Heß in Trier. Ueber T Dieser Ausdruck steht nur zweimal in der Bibel und zwar im Buche der Richter; in. 15. und XX. 16. Man erklärt es allgemein für: schwach oder gelähmt an der rechten Hand. Es fallt erstlich auf, daß der Gotterwählte Ehud, als gelähmt gedacht werden soll, während sonst jeder Diener Gottes fehlerfrei sein mußte; noch weit mehr aber, baß siebenhundert Männer in dem kleinen Stamm Benjamin sich sollen befunden haben, die links schleuderten. Böte sich nun eine Erklärung dar, welche aus der Bezeichnung eher einen Vorzug machte, als einen Mangel, so wäre jede Schwierigkeit gehoben. Die LXX. übersetzen a^KporepoSe^iog d. h. an beiden Händen rechts, oder an beiden gleich stark oder geübt. Fürst bemerkt hierzu in der Coucordanz: male; wir glauben, mit Unrecht. Freilich erklärt Suidas dieses Wort 6 Tri)v Kaiäv ävrl delqiäq £%&v apyari^av £%ei avxviv, qui sinisfra pro dextra utitur & Iianc illa debiliorem habet; aber die Lexikographen setzen auch hinzu item, ad utrumque paratus. Bernhard») verdächtigt die Glosse des Suidas (in der neuen Ausgabe); sie scheint uns aber ganz richtig zu sein, indem Suidas die recipirte Erklärung aus den LXX. annahm, ohne daß diese so verstanden sein wollten. — Warum also soll man nicht den Ausdruck in seinem natürlichsten Sinne nehmen: gewandt mit beiden Händen, oder an beiden Seiten rechts? Der Einfluß der LXX auf Suidas erhellt ganz deutlich aus der Stelle S. 12. ofiotrag de xal tijv Sappe«; orpogKc^g xat erepov p. Allein Sarah erhielt in der neuen Benennung kein zweites p, sondern nur eine andere Endung. Augenscheinlich hat er dies aus den LXX, welche den ersten Namen (nach arabischer Aussprache, s. Gesen. in WB.) Sapa, und den umgewandelten Sapp« schrieben! — Da mochte denn auch obige Erklärung aus den l-xx. geflossen sein! — Wir wünschen Belehrung hierüber. — Zusatz des Herausgebers. In den Stricturis ad origg. hebb., in einem Werke des Alb. Sch ulte ns, welches ich im Manscr. besitze (mehrere hundert Bogen stark in schöner Abschrift,) und worin er die sämmtlichen radices der hebräischen Sprache durchnimmt, wirb bei folgendes bemerkt: semel tantum occurit Ps. 69. 16 in futuro kal: ne puteus super me - - os suum. Sensus ibi dictat cuivis ultro claudat, sed non simul indicat qua figura orationis usus fuerit psaltes. Ad istam figuram eruendam aliquid conferre potest derivatum ex piel ^ud. 3. 15 ubi in fonnula obscuriore adhibetur de eo qui tarn strenuus esset, ut manu dextra non Utens omnes devinceret. Ex textu iterato exsculpitur clausus manu dextra, &. inde a quibusdam concluditur fuisse hominem scaevolam. Sed hoc non patitur ordo rerum <Sc. verborum, qui exigit eum cui dextra a teryo revincta, (Arab. firmiter religavit etc.) Hieraus sieht man, daß Sch ulte ns ebenfalls die Lähmung der rechten Hand nicht gelten läßt, sondern meint: diese Krieger seien so geübt, daß sie die rechte Hand um den Rücken biegend, noch mit der Linken siegreich zu fechten (und bei den Benjaminiten, mit der Schleuder zu treffen) im Stande sind. Beantwortung. Dem anonymen Schreiben vom 18ten dieses kann die Redaktion nicht unbedingt entlprechen. — Ein offizielles Schr. aus M. d. dat. 24. li. ist theilweise bereits erledigt, der übrige Inhalt wird noch berücksichtigt werden. Anzeige. Durch ave Buchhandlungen ist zu beziehen: Was hat Muhommed aus dem Judenthum ausgenommen? Eine von der k. Preuß. Rhemuniversilät gekrönte Preisschrift. Von Abraham Geiger. 1833. 215 S. gr.8. fl. 2. Diese von den bewährtesten Kennern (Ewald in den Gott. gel. Anzeigen 1834. No. 44; von Hammer in den Wiener Jahrbüchern Bd. i-xvm; Hartmann in dem theol. Lit. Blatt zur Allgem. Kirchenzeitung 1835. No. 9 u. 10, de Sacy im Journal des Savans, Mars 1835 U. A.) mit gebührendem Lobe angezeigte Schrift verdient gewiß besonders bei dem jüdischen Publikum, wegen des interessanten Gegenstandes und als erste Schrift des seitdem zur Genüge bekannten Verfassers auszeichnende Beachtung. Frankfurt a. M. Juli 1839. Jäger'sche Buch-, Papier- und Landkartenhandlung. Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main

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