Israelitische Annalen
- Journal
- Israelitische Annalen
- Volume
- 1839
- Issue
- Heft 29 (19.7.1839)
- Date
- 1839-07-19
- Page
- Seite 232 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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232 Wenn übrigens der Oberrabbiner später in Manches eingestimmt, wofür er sich früher minder geneigt gezeigt, so geschah dieß allerdings nur, weil derselbe den Frieden will, den Frieden sucht, und ist er auch wirklich in seiner Nachgiebigkeit so weit gegangen, daß ihn endlich von mehreren Seiten der Vorwurf traf, es sei das unheilbringende Abschätzungssystem lediglich aus seiner Feder geflossen, während dessen Einleitungsworte gerade in dieser Beziehung von entschiedener Abneigung zeugen. Daß indessen jenes angenommene System nicht den besten Anklang bei der Gemeinde gefunden, wird wohl der Herr Vers, nach den neuesten Begebenheiten mcht in Abrede stellen können. Der Df. d. Aufs, in Nr. 14. Auszug aus der obbezeichneten Einleitung. „Daß die Schlachtsteuer aufgehoben werden müsse, ist nur eine Stimme in der Gemeinde, so wie auch das Verwerfliche in ihr sich Jedem — nach Obigem *) — zeigt. Um aber etwas Besseres dafür zu geben, war nur eines von beiden Mitteln zu wählen: entweder das in diesem Entwürfe Vorgeschlagene **) oder durch Abschätzung des Vermögens. *) Der OR. hat nämlich zuvor gründlich auseinander gesetzt, wie die Fleischstcuer eine ungerechte, unzweckmäßige und unhaltbare sei. **) Der Vorschlag ging dahin. Es sollte statt der bisher normirt gewesenen Fleischsteuer eine Vermögenssteuer Diese Abschätzung nämlich müßte glaubwürdigen Männern übertragen werden, die das Vermögen eines Jeden berechnen, um so den Betrag zu den Gemeindeausgaben auf die Gemeinbeglieder zu verlheilen. Allein Referent, der ganz vertraut mit den Gemeindeangelegenheiten ist, ersteht in dieser Maaßregel eine unendliche Kette von Mißhelligkeiten und Reibungen, die zu den größten Zerwürfnissen führen und von den traurigsten Folgen für das moralische Derhältniß der Gemeinde sein müßten. Er kann es also nicht unterlassen, auf's Feierlichste von einem solchen Auskunstsmittel abzurathen und einer hohen Regierung geziemend vorzustellen, daß auf diese Weise die freundliche Hoffnung einer bessern Zukunft für die innere Leitung der Gemeinde, gänzlich schwinden müßte. Eden so unstatthaft scheint ihm die Maaßregel nach der jährlichen Miethe, die von Individuen entrichtet wird, den Gemeindebeitrag zu bestimmen. Die Mietbe ist vom Vermögen oft gar nicht abhängig, eine große Wohnung ist oft mehr Sache des Geschmacks. Die Norm, die in dieser Verfassung angenommen wurde, ist fast eine ähnliche, wie die in Prag, wo jedes israelitische Gemeindemitglied nach Verhältniß der sonstigen Steuern zu der Gemeindekasse, dort Domesticalkasse genannt, beiträgt." eingeführt werden, wobei ein jedes steuerpflichtige Gememdeglicd zu derselben Quote verpflichtet sei, wie es ste als Gewerbs, oder Vermögenssteuer an die betreffende Behörde zahlet. Doch sollte der Gemeinbevorstand ermächtigt werden, solche in einzelnen Fällen, wo es nöthig, ermäßigen zu können. Anzeigen. Bei C. L. Fritzsche in Leipzig ist so eben erschienen, und durch alle Buchhandlungen zu haben: .rtapm aron Commeiitarius Perpetuus in Pentateuchum sive quinque legis divinae libros, quo inventa Lessing, Nathan der Weise. 8te Aufl. gr. 8. Rthlr. s/6. Maimon, Versuche über die Transcendentalpkilosophie. 8. Rthlr. 1 Moses Mendelssohn, philosophische Schriften. Derb. Aufl. 2 Theile. 8. Rthlr. 1'/,. -Morgenstunden, oder Vorlesungen über das Dasein Gottes. 2te Aufl. 8. Rthlr. 1. -Ritualgesetze der Juden, betreffend: Erbschaften, Vormundschaftssachen, Testamente, Ehesachen rc. 5te Aufl. 8. Rthlr. %. traditionis vetustae grammatica historicaque textus sacri analysi confirmantur niirificus traditionis scripturaeque consensus exegesi subtiiiori, liabita novissimorum progressuum ratione, deinonstratur, auctore Jacob Zebi Meklenburg, Dioecesis Regio in ontanae Rabbino. Bei B. S. Berendsohn inHamburg istin Commission erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Hebräisches Buchstabier- und Lese-Buch nach grammatikalischen Regeln nebst Wandfibel in 6 Blatt (Bogen), gr. 8. br. kreis Rthlr. 2. von Moses Zfaac Zelle, Im Verlage der Doß'schen Buchhandlung in Berlin sind erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Aktenstücke, die Reform der jüdischen Colonien in den preuß. Staaten betreffend. Verfaßt, herausgezeben und mit Einleitung versehen von David Friedländer. 8. lV/2 sgr. 14 ggr. Gebete der Juden, aus dem Hebr. übersetzt von Jsaac Euchel. Zweite verm. Auflage. 8. Rthlr. 1%. Heinemanu, M., Uebersetzung des Koheleth, nebst grammat. ereget. Commentar. 8. Rthlr. %. Her;, über die frühe Beerdigung der Juden. Lte Aufl. Lehrer an der israel. Armenmädchenschute in Hamburg. Zweite verbesserte und vermehrte Auflage. Preis des Lesebuchs 3 ggr., der Wandfibel 6 ggr. Dieß war die erste hebr. Wanbfibel, welche in Deutschland erschienen ist, und hatte solche so vielen Beifall, daß sie nicht allein in viele jüdische Schulen eingeführr, sondern sie war auch Veranlassung zur Herausgabe ähnlicher Schriften; ist aber bisher die Einzige, welche sich streng an Grammatik und Neginah hält. Das Lesebuch ist in dieser zweiten Auflage mit sehr Vielem vermehrt, und man wird Manches darin finden, was man in einem so kleinen Büchlein gewiß nicht erwartet hätte. Druck und Verlag von Johann David Sauerländer in Frankfurt am Main.