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Israelitische Annalen · 1839-05-03 · Heft 18 (3.5.1839) · p. Seite 138

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 18 (3.5.1839)
Date
1839-05-03
Page
Seite 138 (sequence 2)
Language
German
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138 Gesetzgebung herrschend gewesene Art der Neumondsansetzung auf den Grund der Mond-Erscheinung beibehalren, aber alle Ideen, welche der Gestirndienst damit verband, gänzlich vernichtet, somit eigentlich durch diese Anordnungen dem Gestirndienft selbst entgegenarbeiten wollen, was mit dem berechneten Kalender nicht geschieht. (Quellen zu diesen Behauptungen sind nicht nachgewiesen.) Wie sehr die Rabbaniten selbst fühlen, daß sie eigenmächtig das Gesetz umgestoßen haben (sagt R. Ahron) erhellt aus der Erklärung des R. Isaak Napcha, Urheber der Berechnung, welcher öffentlich aussprach: „Er habe diese Neuerung nicht aus Uebermuth oder Anmaßung gemacht, sondern um in dem zerstreuten Israel eine Einheit hervorzubringen und zu sichern!" Das Gesetz aber duldet keinerlei willkührliche Aenderung! Statt ihren Fehler zuzugeben, gehen aber die später» Rabbaniten so weit, zu behaupten, die Berechnung sei gar keine Neuerung, sie sei vielmehr von uralter Zeit her neben der Mondbeobachtung nicht bloß üblich, sondern sogar aus natürlichen Gründen, weil die Beobachtung irre leitend, oft aber ganz unmöglich sei, durchaus nothwendig gewesen. Und um dies zu beweisen, haben verschiedene Gelehrte, mit ihrem eigenen Talmud in offenbarem Widerspruch, aus der heiligen Schrift Belege für das Vorhandensein eines berechneten Kalenders aufgesucht, und andere Einwendungen gegen die Grundsätze der Karaiten vorgebracht. Besonders unternahm Saadjah alfajumi (vergl. Annalen Nr. 4 — 5) dies Geschäft. Allein seine Bibelstellen (1. Sam. XX. 18 und 27, so wie die ausgedehnte Gleichzeitigkeit des 14. Adar im Buche Esther) beweisen eben so wenig als alle seine (hier sehr ausführlich erörterte und widerlegte) Einwendungen. Daß der jetzige Rabbanitische Kalender zur Zeit der Rückkehr aus Babylon keinesweges existirt hat, läßt sich ganz klar darthun. Derselbe legt nämlich folgende Bestimmungen zum Grunde. (Die Wochentage bezeichnen wir hier mit 1—7). Passah darf nicht fallen auf 2. 4. 6, das Wochenftst nicht auf 3. 5. 7, das Neujahr nicht auf 1. 4. 6, der Versöhnungstag nicht aufl. 3. 6. Purim nicht auf 7. 2. 4. — Nun begann Esra seinen Einzug am 1. Nifan. Dieser war auf keinen Fall ein Sabbath; auch nicht 1, denn am 1. Ab kamen die Wanderer in Jerusalem an, und das wäre, dem Kalender zufolge, ein Sabbath gewesen; auch nicht 3, denn sonst wäre der 12. Tag ein Sabbath gewesen, an diesem aber ward ebenfalls gewandert; auch nicht 5, denn sonst fiel der I.Ab. auf 4; da sie aber am 4. Tage nach der Ankunft das Silber und Gold und die Geräthe abwogen, also Arbeit verrichteten, so darf das kein Sabbath gewesen sein; demnach war der 1. Nissan und folglich auch Passah entweder 2 oder 4 oder 6. Außerdem liefert der Talmud selbst Beweise die Menge, daß man von einem derartigen Kalender zur Zeit des zweiten Tempels nichts wußte. Die Karaiten beharren daher auf ihrer Proiestation gegen jede astronomische Feststellung in Betreff der Feste, und dulden nur die wahrgenommene Erscheinung, und in Ermangelung derselben dient die Erfahrung zur Annahme der Wahrscheinlichkeit. (Die astronomischen Erläuterungen dürfen wir hier unerörtert lassen). Wegen eintretender Zweifel har man jedoch für recht befunden, die Festtage zu verdoppeln, welches keine Vermehrung des Gesetzes ist, indem es nur geschieht, um mit größerer Gewißheit den rechten Tag zu feiern; wie denn das Gesetz manche Aushülfe nach Wahrscheinlichkeit in andern Fällen auch gestattet! — Ueber die Art der Feier des Neumondes sind die Meinungen getheilt; einige fordern Enthaltung von öffentlichen Arbeiten, andere nicht. Stetten der heil. Schrift sind für und wider. — Da indeß die Sabäer aus dem Neumond einen Feiertag machen, das Gesetz aber gerade deßhalb ihn nicht als Feierrag bestimmt, sondern sogar gewisse Arbeiten anordnete, so bleibt es bei der bloßen Sitte, den Tag etwas feierlich zu begehen, aber nicht als Ruhetag zu betrachten. — In Palästina wurde der Neumondstag in allen Städten durch Posauncnschall verkündigt. Auch dies war Sitte, nicht Gesetz. — So weit unser Codex. Wir fügen aber nun zur näheren Charakteristik des Geistes der Karaiten folgendes hinzu: Der Kar. Isaak b. Salomo, welcher im Jahr 1800 sein überaus werthvolles Werk n::&n tw vollendete, (89 Quartblätter stark) das wir vor uns haben, bekämpft die Ansichten des R. Ahron mir siegenden Gründen, und zeigt, daß die Berechnung ihren großen Werth habe, und mindestens mir zu Hülfe genommen werden müsse. Er erwähnt hierbei ge-

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