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Israelitische Annalen · 1839-04-19 · Heft 16 (19.4.1839) · p. Seite 127

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 16 (19.4.1839)
Date
1839-04-19
Page
Seite 127 (sequence 7)
Language
German
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127 meinende und einsichtsvolle Regierung, — die damals sicher im Besitze der unumschränktesten Gewalt, die Ideen der Zeit noch nicht fürchtete,— in einem Zeitpunkte, wo Vorurtheil und Neid in einem großen Theile des Volkes, als das nothwendige Erzeugniß der früheren Barbarei der Sitten und der Gesetze noch sehr stark waren. Die ihrer Form nach ohnehin unpopuläre, weil nach der damaligen Verfas. sung durch keine öffentliche Verathung vermittelte Reform regte manche rohe Leidenschaften auf, denen es an Ausbrüchen, welche die gesetzliche Gewalt in ihre Schranken zurückweisen mußte, nicht gefehlt hat. Wo aber sind sie jetzt, jene Vorurtheile, jene Leidenschaften, jener Neid, der die Früchte redlicher Thätigkeit mit dem andersglaubenden Mitbürger nicht lheilen wollte, der ihm den Besitz von Grund und Boden, das festeste Band zwischen dem Menschen und seiner Heimath, mißgönnte? Wo sind jene jammervollen Befürchtungen, welche das eigne Interesse durch jede gedeihliche Thätigkeit des bisher gewaltsam von ihr ausgeschlossenen Mitbürgers, durch jede Aeußerung der bis dahin unterdrückten und gebundenen Kräfte gefährdet wähnten, und die, sich des niedrigsten Egoismus doch ein wenig schämend, ihn unter einer erheuchelten Sorge für den öffentlichen Wohlstand verbargen? Oder wo sind vollends die Spuren von jenen nachtheiligen Folgen für die Wohlfahrt der christlichen Bürger, von jenem Sinken der Gewerbe und dergl. mehr, die wir allenthalben, wo es sich um die Lösung eines kleinen Theiles des alten barbarischen Druckes handelt, von lügnerischen Propheten in Aussicht gestellt und zwar um so lebhafter und gehässiger urgirt sehen, je enger, je kärglicher und dürftiger die vorgeschlagene Erleichterung ist? Statt aller dieser Truggebilde sehen wir die einstimmige öffentliche Meinung den eingetretenen Zustand als einen ganz normalen, natürlichen, der nie hätte anders sein sollen, betrachten; wir sehen sie sich immer mehr mit der Idee der vollen Gleichheit vor dem Gesetze befreunden und jedem Rückschritt entgegen streben. Denn über zwei Punkte waren Alle einstimmig, auch^die, welche den Antrag für den Augenblick beseitigt wünschten: erstens, daß die bereits staltgehabte Annäherung an das Ziel der gesetzlichen Gleichheit nur gute Wirkungen in politischer, staatsöconomischer, socialer und vor Allem in sittlicher Beziehung für das Verhältniß zwischen Christen und Juden erzeugt habe; zweitens, daß die durch die Zulässigkeit in die Reihen der Volksvertreter ausgesprochene vollkommene Gleichstellung nicht das mindeste von jenen. Unzufriedenheiten erzeugen werde, die einst durch beschränktere Concessionen einen Augenblick rege geworden. Das oben angeschaute Bild mag zum erläuternden und zum tröstenden Gegensätze dienen gegen die holsteinischen Verhandlungen, die dem Verfasser der anzuzeigenden Schrift den Stoff zu dem beredten Ausdruck seines edlen Unwillens dargeboten haben. Um jedoch nicht ungerecht zu sein, wollen wir unseren Lesern alsbald mittheilen, daß auch diese Versammlung dem Elende des bis heute zur Schmach der Civilisation Deutschlands, wie in wenigen anderen Staaten, so auch in Holstein, fortbestehenden Zustandes, ihre Augen nicht . gänzlich verschlossen, daß sie vielmehr durch Ernennung eines Comite einen Antrag an die Regierung vorbereitet hat, welcher gerichtet ist „auf Verbesserung der Lage der zum mosaischen Glauben gehörenden Bewohner des HerzogthumS, mit Berücksichtigung der Rechte und des Interesses der übrigen Bewohner desselben." Aber, so wie dieser Zusatz durch den Antragsteller und im Lauf der Debatte gedeutet worden, läuft er darauf hinaus, den Antrag in ein unauflösliches Dilemma zu verwickeln, ihn auf einen Standpunkt zu stellen, den man gänzlich verlassen haben muß, wenn irgend ein Fortschritt, irgend eine Annäherung an die Verwirklichung der Rechtsidee möglich sein soll. Unter allen jenen natürlichen Rechten, die wir in Dänemark seit 24 Jahren den Juden zurückerstaltet sehen, und deren Besitz ihnen, wie wir gesehen, heute dort Niemand mehr beneidet und verkümmern will, ist ja keines — auch nicht das geringfügigste, — welches wir nicht anderwärts > im Namen der vermeintlichen Rechte und Interessen der christlichen Bürger hätten bestreiten sehen, und das auch hier ohne Zweifel bestritten werden wird, wenn der Antrag seiner Ausführung näher tritt, man müßte denn bis dahin sich von dem, was Recht ist, und was Unrecht, tiefer, als es bisher geschehen, durchdrungen haben. Gegen jenen Irrweg und gegen jene Verwirrung der Begriffe nun alsbald im Namen der sittlichen Idee des Rechts, im Namen der Grundsätze, auf welchen der gesellschaftliche Verband unter den Menschen beruht, zu protestiren: das ist die ernste Aufgabe, die sich der Verfasser der vorliegenden Schrift gesetzt. Es giebt kein Recht gegen das Recht — nach dem bedeutungsvollen Ausspruch Royer-Collard's; es giebt.nur eine Gewalt, die das Recht nicht aufkommen läßt. Die Herrschaft des Rechts fängt erst da an, wo der natürliche Widerstreit der Interessen durch eine gleiche Gestattung der Anwendung aller gegebenen Kräfte überwunden worben. Es ist keine Gerechtigkeit da, wo das Interesse des Einen, blos weil es sein Interesse ist, für ein Recht gilt und das des Anderen für ein Unrecht. Einrichtungen, die den freien Gebrauch der Kräfte der Einen nur darum hemmen, damit sie der Trägheit oder dem Eigennutze der Anderen Vorschub leisten, bleiben in aste Ewigkeit nur gewaltsame, wenn sie auch Jahrhunderte lang zur Schande der Menschheit und zum Unglück der Unterdrückten, das immer auf die eine oder die andere Weise auf die Unterdrücker schädlich zurückwirken wird, gegolten haben. Erst mit der Anerkennung der Rechtsgleichheit beginnt das Reich des Rechts, jenseits ihrer liegt bas spöttisch so genannnte Recht des Stärkeren, das Faustrecht, das Privilegium, die ihre Natur dadurch uicht verändern, daß eine scheinbare, nur die Oberfläche flüchtig berührende Civilisation sie in Protokolle und Gesetzesparagraphen faßt. Ja, es läßt sich Nachweisen, daß der Unterdrückte noch schlimmer daran ist durch diese lügnerischen Formen des Recht-, mit denen man Gewalt und Unrecht umkleidet hat. In der Verwirrung der alten Feudalzustänbe war doch Bewegung und Abwechselung; die sich kreuzenden Interessen boten auch hier und da dem Schwachen günstige Wechselfälle dar; der Stär-

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