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Israelitische Annalen · 1839-01-04 · Heft 1 (4.1.1839) · p. Seite 7

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Journal
Israelitische Annalen
Volume
1839
Issue
Heft 1 (4.1.1839)
Date
1839-01-04
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt, aber einzelne Inspektoren an allen benachbarten Orten, wo Lehrlinge sich besinden. Erhalten wird der Verein durch laufende Beiträge und durch außerordentliche Gaben und Vermächtnisse. Die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben gewährt auch das angenehme Resultat, daß viele achtbare Personen dem Vereine ihre Theilnahme mit mildthätiger Hand zuwenden. Darm stadt. — Zu den fortschreitenden Leistungen der Kunst unter unfern Glaubensbrüdern gehören die Compositionen unsers wackern Großherzogl. Konzertmeisters und ersten Violinisten, Herrn Louis Schlösser. Derselbe erfreut sich der huldvollen Anerkennung des erlauchten Fürstenhauses. Eine von ihm componirte Oper Sigismund (nach Calderon's Das Leben ein Traum, bearbeitet), Ihrer Königl. Hoheit der Frau Großherzogin gewidmet, wofür ihm von Allerhöchst Derselben eine kostbare Diamantnadel übersandt worden, soll, dem Vernehmen nach, diesen Winter Hieselbst aufgeführt werden. _ Bemerkungen zu einer literarischen Fehde. (Eing esanbt.) Die folgenden Bemerkungen sind uns mitgetheilt worden. Sie beziehen sich auf eine jüngst erschienene Streitschrift, die den Titel führt Erste Mittheilungen aus Naphtali's Briefwechsel, herausgegeben von Ben Usiel. Dieselbe setzt sich zum Zweck, eine Reihe theologischer Aufsätze und Bücher, welche in der neuern Zeit in Umlauf gekommen sind, und theilweise große Aufmerksamkeit erregt haben, nicht bloß zu bekämpfen, sondern ihre Verfasser als unwissend und resp. von unlautern Absichten geleitet, darzu stellen. Ein Hauplangriff ist gegen unfern Collegen und Freund, Dr. Creizenach gerichtet, welchem darin angeblich große Verstöße gegen Interpretation der Schrift u. s. w. aufgebürdet werden. Wir beabsichtigen, diesen theologischen Streit ausführlich zu schildern, um der Wahrheit in jeder Beziehung, so weit an uns ist, Vorschub zu leisten. Jeder Sachkenner wird von vorn herein schon vermuthen, daß eine so schwere Anklage nicht ohne Erwiederung bleiben könne und dürfe. Da wir jedoch aus wichtigen Gründen diese weitere Erörterung noch aufschieben müssen, wollen wir indeß den wenigen Bemerkungen, womit der Einsender einen Theil der gegen die Sachkenntniß des Herrn vr. Creizenach erhobenen Beschuldigungen zu entkräften gedenkt, hier ein Plätzchen gönnen. Wir selbst enthalten uns jedes Urtheils über deren Richtigkeit. Diese Bemerkungen betreffen bloß die gerügten Stellen im Buche Tarjag. I. Das Zeitwort im Piel mit als Object läßt sich in den vier Steven, wo es so vorkommt, am füglichsten mit Feuer erzeugen übersetzen, und diese Bedeutung hat es mit großer Wahrscheinlichkeit auch Erod. 35, 3. Es ist übrigens sonderbar, baß Herr Hirsch diese so natürliche Uedersetzung mit so großem Eifer bestreitet. Er wird doch wohl nicht behaupten wollen, daß die Talmudischen Entscheidungen immer dem Wortsinn des Pentateuchs angemessen sind. Einer solchen Behauptung würde kein einziger Kenner des Talmuds beistimmen. Nach dem Talmud ist alles Umgehn mit Feuer am Sabbath wirklich verboten. Da aber Herr Hirsch das läugnet, so wäre es sehr zu wünscben, daß er die Handtierungen mit Feuer, die er am Sadbath entweder geradezu oder auch nur Mosaisch für erlaubt hält, bekannt machte. II. Der Thalmud hat unstreitig nicht bloß rabbinische, sondern auch Mosaische Vorschriften, die ihm zu lästig scheinen, durch Fiktionen zu mildern gesucht; z. B. das Zinsverbot, die Schuldentilgung am Sadbathjahr, das Verbot, Gesäuertes am Pesachfest im Besitz zu haben. Uebrigens ist ■qYTV pöinn auch nach dem zulässig, welche palnn für Mosaisch halten. in. Nach Orach Chajim, 276, 2, darf man, wo es die Vollziehung eines frommen Werkes gilt, selbst Mosaisch verbotene Arbeiten Nichtiuden austragen, und der selbst findet, daß diese Stelle der von H. Hirsch angeführten, welche außerdem ganz ohne Autorität ist, widerspricht. IV. Wenn Iesaias und Nehemias Geschäftsangelegenheiten am Sabdath verboten hätten, so würden sie es nicht als Propheten gethan haben, weil sie als Propheten hiezu nicht berechtigt waren, was wohl H. Hirsch nicht läugnen wird; und Nehemias war übrigens kein Prophet. Sie hätten es also nur vermöge ihrer geistlichen Autorität gethan und würden ihrer Verfügung keine größere Kraft verliehen haben, als dieselbe erhalten hätte, wenn sie von den Thanaim ausgegangen wäre. Sie haben aber Geschäftsangelegenheiten nicht als Arbeiten im talmudischen Sinn, sondern als etwas verboten, das in der That mit der Feier des Sadbaths sehr schlecht harmonirt, und dessen allgemeine Unterlassung am Sadbath sehr zu wünschen wäre, aber nicht als Arbeit im Sinne des Talmuds verboten werden kann. V. Herr Hirsch glaubt wohl selbst nicht im Ernst, daß dem Verfasser des Thariag die Beschränkungen der Regel, nach welcher in Collisionsfällen die Verbote von den Geboten verdrängt werben, unbekannt waren, oder daß er dieselben aus irgend einem andern Grunde nicht anführte, als weil er es durchaus für überflüssig hielt, auf Details dieser Art einzugehn. VI. Zur Belehrung des H. Hirsch ist ihm eine sehr interessante Erörterung des H. Rappoport zu empfehlen, aus welcher mit entschiedener Klarheit hervorgeht, daß während der zweiten Tempelperiode oft die Resultate der Kalenderderechnung, wenn ja gerechnet wurde, denen der unmittelbaren Beobachtung hintangesetzt wurden. Daß übrigens Herr Dr. Creizenach nicht geglaubt hat, man könne mit dem bloßen Auge den Moled eben so genau als durch die Berechnung bestimmen, hätte H. Hirsch um so eher voraussetzen sollen, da er doch wohl wissen wird, daß der wahre Moled und der, welcher sich aus der Berechnung ergiedt, keinesweges identisch sind. Vii. Wenn ein einziger anerkannt tüchttger Talmudist mit H. Hirsch behauptet, daß die an die babylonischen Gemeinden ergangene Ermahnung, den zweiten Feiertag fortzufei-

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