Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1857)
- Date
- 1857-12-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Rund schau. 377 . jeder Seite Prüfen und erwägen. Wenn die Bundesverfassung die Noch, wendigkeit einer solchen ausschließenden Clause! auflegt, so möchten wir selbst nicht rathen, daß im Widerspruch mit Gesetz und Verfassung auf jene Clausel verzichtet würde. Es wäre ein schlimmer und gefährlicher Schritt, Gewissensfreiheit auf Gesetzesverletzung zu gründen. Hin noch so edles Ziel kann schlechte Mittel nicht entschuldigen. Ader einer Prüfung, ob die Durchführung des Grundsatzes der Gewissensfreiheit und Gerechtigkeit im vorliegenden Falle ohne Verletzung 5er Bundesverfassung möglich sei. und der Verfechtung derselben im bejahenden Falle darf sich dir lieberalc Presse nicht entziehe». In diesem Augenblicke namenilich, wo in vielen Tlieilen deS Vaterlandes die reactionäre Partei den confesstonellen Fried«» zu stören sucht uud den Princivien der Unfreiheit und Intoleranz in Staat um Kirche mit Aufbietung aller Kräfte die Herrschaft;u bereuen strebt, und zum Theil schon Boden gewonnen hat, da muß die liberale Partei, will sie die eignen Interessen dauernd wahren, den Grundsatz der Freiheit und Gerechtigkeit allenthalben verfechten z da darf sie, wo der Anlaß sich bietet, denselben in aller Schärfe in Uebereinüimmuug mit der Bundesverfassung durchzuführen, nicht durch Rücksichten, durch Furcht gegen alle Vorurtheile anzustoßen, sich verleiten lassen, diesen Anlaß zu ignoriren; sonst öffnet sie dem Gegner eine Bresche, durch die er eindringt. Wer nicht das Recht will, sondern nur das Recht für sich, wer nicht den Grundsatz will, sondern nur den Vortheil desselben für sich selber; der hat zu fürchten, daß die Nemesis die eigenen Waffen gegen ihn wird kehren. Ein Engel schreitet durch die Weltgeschichte. Straf und Lohn vertheilend; sein Spruch ist: „Mit dem Maß damit ihr messet, wird euch auch gemessen werden." — Vr. Fürst, Rabbiner. — (Nachschrift des Herausgeber«). — Wir haben dem Wunsche deS Herrn Einsenders gerne willfahrt, obigeu Aufsatz in extvnso aufzunehmen, um seiner Ansicht — daß die Einschließung auswärtiger Israeliten in die Vortheile vou Verträgen, wie der fragliche mit Nordamerika ist, den Bestimmungen der schweizerischen Bundesverfassung nicht widerstreite — auch in weiteren Kreisen Verbreitung und dadurch unseren amerikanischen Brüdern eine neue Waffe zu verschaffen gegen die. unerhörte Beeinträchtigung von Seiten ihrer obersten Negiernugsbehörde. Allein entschieden und auf das Feierlichste müssen wir unö gegen die von dem Herrn Einsender geäußerte Ansicht aussprechen, daß er die Verzichtleistung ans jene Ausschließung-Clausel selbst nicht anrät hen möchte, wenn die ButtdeSverfassung ihre Nothwcudigkeit auferlegte. Nach unserer Anficht darf ein Mann, welcher in den öffentlichen Organen der Schweiber Presse unser gutes Recht verfechten will, der Intoleranz keinen Schritt breit Raum gönnen; er muß diese Mörderin des Völkerwohls bis in's Allerheiligste verfolgen; «vom Altare muß er sie zum Tode hinwegreißeu.- Gebietet also die Bundesverfassung solche Ausschließung, so darf er diese nicht so >