Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1857-12-01 · Heft 12 (Dezember 1857) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 12 (Dezember 1857)
Date
1857-12-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3129675-3129778-3129791--2243-3133217
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

December 1857. GG. Zur Beschneidungsfrage, xeszii Wie ist mit einem Knaben Zu verfahren, an welchem die Bcschneidung unterblieben ist? '7,"^!-, Nv^ Eine ernste Stimmung überkommt uns, indem wir unser Votum über einen Gegenstand abgeben wollen, welcher mit Recht cilsnciner der heiligsten in unserem Religionswesen betrachtet wirv und der, in Beziehung zu einem bekannten, in der Oesterreichischen Monarchie sich ereignet habenden, in den allgemeinen, wie in denbesonders jüdischen Organen, vielbesprochenen Vorgange, großes Aufsehen erregt hat. Jene Stimmung bewahrt uns von vornherein vor Parteilichkeit. Wir werden daher in den folgenden Auseinandersetzungen rein gegenständlich (oojectiv) verfahren. Aein Name werde genannt. Wir halten, nach dem großen Sittengesetze unserer alten Lehrer: NN LNttll Ndi 'IN ,/beUrthctle Jedermann von der bestmöglichen Seite", die Manner, welche in diesem Drama auftreten, für solche, die der Sache, der Religion, jeder in seiner Weise, dienen wollten. Wir haben es mit Sachen, nicht mit Personen zu rhun. 5 Der Dachverhalt aber, dessen in diesen Blättern bereits wiederholt Erwähnung geschah, ist, in Kurzem wiederholt, folgender: - Iq, einer- Minen, Stadt...in/ BHHmenwurde einem jüdischen Arzte vor nun bald^ acht Jahren ein Knabe geboren, an welchem er. die Beschneiduttg.nicht vollziehen ließ. Die Gemeinde schloß ihn deßhalb von dem Rechte, zur Tora gerufen zu werden, ans. Er aber trat vor die geöffnete Gesetzrolle und erklärte feierlich, er werde seinen Sohn im Judenthume erziehen lassen. Die Gemeinde begnügte sich mit dieser Erklärung. Da wurde in dem betreffenden Orte ein neuer Lokalrabbiner eingesetzt, und dieser trat, nach sechs Jahren, im Juni 1856 klagbar auf, indem er die Beschneidung sacra m ental. " „ als zur jüdischen Neligionsangehörigkeit u n erlaß lich,^ „die Unterlassung derselben bei gesunden Kindern (?) als einen factischen Austritt aus VII 28

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.