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Der israelitische Volkslehrer · 1857-08-01 · Heft 8 (August 1857) · page 17

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 8 (August 1857)
Date
1857-08-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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IRI
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Rundschau. 26S samwlung von israelitischen N eligionSlehrern deS Großherzog^ chsms Hessen lvergleiche Volkslehrer, Rundschau des Juliheftes, Artikel Frankfurt) ist uns von Seiten des Secretairs und Veranstalters jener Krsmuülnig Herrn Lehrer Ottensoßer zu Büdingen ein Bericht in ^teiiso zugegangen, für welchen der Raum unseres Blattes nicht zureicht) unh woraus wir daher die Resultate, reSp. Beschlüsse hier folgen lassen. Dtt Versammlung, die aus 34 Religionslehrern bestand, lag, mich ihrem Wzramm von vier BerathnngSgegenstäiiden, als erster Punkt die Frage tzsr: „die Mittel zu berathen, wie ein besserer Neligiouö-Unterricht;u eriitlen sei"?^) — Dieser Punkt wurde aber allgemein als von einer solchen 'Tragweite erkannt, daß er ohne vorbereitete Grundlage nicht Gegenstand der Tiicussion bei dieser Versammlung sein könne, und man beschloß daher, die Vor- Weitung desselben für eine künftige Versammlung eiuerauS fünfMitgliedern be- Mnden Commission^*) zu überweisen.^ — Neber die anzustrebende, verbesserte Stellung der Religionsschule nnd des Religionslehrers, sowohl dem Staate sls der Gemeinde gegenüber (zweiter Punkt des Programms) — wurde itschlossen: FeS sei die hohe Staatsregierung zu bitten, dieselbe wolle verordnen: I) »Cs sei die israelitische N eligionsschule, (nach dem Vorgänge anderer benachbarten Staaten) als eine öffentliche anzuerkennen, beziehungsweise den Elementarschulen gleichzustellen, und der isr. Religionsunterricht fnr obligatorisch ,u erklären;" 2) „jede Religions-Gemeinde soll eine öffentliche Religionsschuie besitzen, bei kleineren Gemeinden möge tiefes durch Vereinbarung mehrer Gemeinden bewerkstelligt werden z" 3) „die Heilung der Lehrerstellen soll einem Collegimn übertragen werden; " 4)„die isr. Religionslehrer sind von Seiten der Gemeinden definitiv, resp. in sicher Weise wie die isr. Elementarlehrer anzustellen;" S) „als Minimum l?er BefoldungSgröße möge die Summa von st. 20V. festgesetzt, und dort wo kie Gemeinde diese Summe nicht aufbringen kann, durch Hinzuziehung der kleineren benachbarten Gemeinden ein solcher Filkal^Verband gebildet werben. HMrch diese Summe aufgebracht werden könne;" 6) ,/da die bisherige Wsuugstveise nicht genüge und die Lehrer selbst wünschen, daß zum Lehramt Unberufene und Unbefugte sich nicht ferner einschmuggeln, so sei der strengeren Prüfung der israelitische NeligionSlehrer eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Daher sei kein Lehrer zu einer solchen zulassen, der nicht eine gründliche pädagogische Vorbildung nachgewiesen; bei der Prüfung seien mehrere Rabbiner, resp. Pädagogisch gebildete Männer iSr. Glaubens beizujieheil, und.diese Prüfung auch auf die allgemeinen Lehrgegeustände des Religions - Elementar - Unterrichts, insbesondere auf hebräische Sprachwissenschaft, und Kenntniß der biblisch-hebräischen Tchriften ausdehnen;" 7) „die Beaufsichtigung der NeligionSschule möge, Mer Zuziehung des Rabbiners, derselben Schulbehörde wie bei den Elementarschulen unterstellt werden, die Prüfung, welche einmal im Jahre Wtzusinden hat , sei von den, Rabbiner unter Zuziehung eines Lehrers (?) linb des Ortsschul» sowie des isr. Vorstandes vorzunehmen/' — Tie Versammlung hat von Morgens 9 Vhr bis Mittags 2^/2 Uhr, M von Nachmittags 4 Uhr bis Abendö 3 Uhr der DiSkutirung dieser wich- *) Die Antwort scheint uns einfach diese t „Wenn man überall nur Nichtige ReligivMehrer «AM Alk sie gut besoldet." — Demnach hangt diese Lebensfrage auf's Znmgüe uut den fol- MW Petili» zusammen, namentlich mit Nr- 6., welcher der Versammlung zur besonderen Ehre MtM Red. ") Zu dieser Kommission wurden nur Annlander genMt, lzö^lich die Herrkn; Rabbiner Formstecher, vr> Aub, Prediger vi'. LcwysoHn zu Worms, Lchrer Mannvet. sikr M Darmstadt vnd OtttknsvKer zn Büdingen."- Mm. d. CorreSp. VU, 21

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