Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1857-05-01 · Heft 5 (Mai 1857) · page 28

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 5 (Mai 1857)
Date
1857-05-01
Page
– (sequence 28)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3129675-3129778-3129784--1987-3132954
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Rundschau. unser Herr Rabbiner gemüthlich zur Stadt Fulda hinausfuhr, um in tz«r Ferne die Wittwe B. R. ,u Burghaun im Kreise Hünfeld;u kovuli?m. Unterwegs befragte er seine» Begleiter über die näheren Verhaltnisse dich? WiMve.'und erfuhr da;u seinem Schrecken, daß dieselbe ein nach dem Te5c ihres Mannes geborenes Kind besitze, welches noch nicht zwei Jahre alt iß. Er läßt sich schnell seinen coäox Lden WLskr holen, und der Arme mZß nach Kap. tS entscheiden, daß er das bereits bürgerlich getraute Erheva/? nicht religiös einsegnen darf, weil die Observanz, die vor 2000 Jahren für die damalige» üZerlMnisse eingeführt wurde, bestimmt, eö dune iZ betreffenden Falle die Mutter sich vor Ablauf von vierundywanjiq Agnaten nicht wieder verheirathen, weil sie so lange Zeit haben müsse um da; Kin?;u stillen!! - Wer schildert nun die Bestürzung der geputzten H-ch. zeitS^äsie. besonders aber den Seelenschmer; der weinenden Wittwe als durch diesen Donnerschlag auS heiterem Himmel ihren Hochzeitstag um^- wandelt sah in einen Trauertag. Doch weder dieser innere Seelenkampf de! Brautpaares, noch die vergebens getroffenen kostspieligen Hochzeitsfestlichk-ii-zi vermochten den Herrn Rabbiner zu rühren. Er fuhr ab und--ließ sich die Transportkosten für seinen Weg bezahlen. Ein früherer Rabbiner a«z der alten redlichen Schul« hätte in einer solchen Verlegenheit ebenfalls ftinen eoösT Ldev dses» angeschlagen und hätte Kap. IS, Z 11. in diD ComNektar -^I Nr. 2l einen ganz ähnlichen Fall aufgezeichnet gesunden, und hatte danu gelernt, sowie eine Frau das Kind nicht stillen dan. wen« hierdurch dem Kinde eine Lebensgefahr erwachsen kann, ebenso darf sie «« nicht stillen, wenn ihre eigene Gesundheit darunter leidet, und halte weiter geschlossen, da aus dieser Ursache auch die Wittwe B. N. ihr Kind gleich anfangs nicht stillen durfte, und da der Verhinderungsgrund zur zwei»!, Vcrrhelichung demnach ursprünglich nicht da war, so muß die Copulation bei den vorliegenden Verhältnissen besonders um «ine Frau nicht vermittwet sitz« zu lassen (^-^ Q^L^Q) stattfinden. Aber unserem Rabbiner erscheint solche mlmudische Interpretation;u neumodisch, ihm gilt nur der Buchstabe, und dich: sagt: die Wittwe muß warten. Allein warum hat der gestrenge Herr ZionSwächti: sich nicht gleich bei der ihm gewordenen Anmeldung der Trauung nach den näheren Verhältnissen des Brautpaares erkundigt? warum wartete er, bis alleVNuud Zubereitungen zmVermählung getroffen waren, welche nach seinem eoösi (Jor» äs» ÄiS) so sehr beachtet werden, daß sie sogar die Trauer um die verstorbenen Eltern verschieben? — Ferner dürfen wir hier fragen, betrachm der Herr Rabbiner dieses bürgerlich getraute Ehepaar wirklich als Eheltim oder als noch ledige Personen'? Nach seinem Verfahren scheinen sie ihm in jeder Beziehung zu den letzteren zu gehören, welches aber nach rabbimschm Äherechte durchaus noch nicht entschieden ist. Die bei der bürgerlichen Trauung stattfindenden Werhandlunge» und Erklärungen sollten wenigstens den Gedanken Von j^ZO (zweifelhaft gültiger Trauung) hervorrufen, und hierdurch eö zur Verpflichtung machen, den Zwischenraum zwischen der bürgerlichen und der religiösen Trauung soviel wie möglich abzukürzen. Die Nrörterung dieser Frage dürfte besonders für „lZvt" uud „VusU-s" M Wichtigkeit sein. Besonders aber sollte die Rücksicht auf die sittliche Sei» dieser Frage, nämlich ein Paar ohne die religiöse Weihe zu belassen, welchU sich vor dem bürgerlichen Gesetze als ehelich verbünde« fühlt, einen wahrhaft frommen Rabbiner bewegen, von einer veralteten, abgestockten Formalität abzusehen, um die Sittlichkeit des Paares nicht zu gefährden. Aber -ihr- Augen find verklebt, sie sehen nicht'" —

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.