Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 4 (April 1857)
- Date
- 1857-04-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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««. Weder zur Rechten noch zur Linken. c.'wvni^vn tö) ^^.^ Von vr. Steinheim in Rom. (Fortsetzung.) . Wir beginnen die Untersuchung mit der Werglelchung der Zukunftslehre in der Offenbarung, mit der im Heidenthum. Unsre Eschatologie, die Lehre von der Zukunft des Menschengeschlechts auf Erden, ist die der vollbrachten Erziehung des ganzen Geschlechtes zur vollendeten Humanität nach dem Ur- und Ebenbilde göttlichen Ursprunges und göttlicher Bestimmung, die Erhebung der gesäumten Gattung aus dem niedrigen Stande organisch-animalischer Nohheit zur höchstmöglichen, auf Erden erreichbaren Stufe der Weisheit und Freiheit, mithin die allmähliche Entwickeln«-; aller geistigen Anlagen und Keime der Menschenseele und ihre Erlösung aus den Banden der nicht? sittlichen Triebe zur freien und vernunftgemäßen Selbstbestimmung, zur Verähnlichung mit jenem heiligen Schöpfergeiste, der sie im Ebenbilde Seiner geschaffen hat. Das Gottesreich der Zukunft, das Messianische Zeitalter ist gleichzeitig das Ende und der Abschluß der irdischen Tage; es ist die endliche Lösung jenes großen Problems der Menschwerdung unserer Gattung, ihrer zwiefachen Erlösung, der, vom nothwendigen Naturgesetze, und der äußerlichen, auferlegten Gesetzgebung des Staatsgesetzes durch die thatfkchlich gewordene innere Heiligung und sittliche Selbstbestiiumun g. Diese, von uns für unsere späteren Nachkommen mit Zuverilcht erwartete, von den Propheten mit großer Klarheit verheißene, höhere Zukunft, ist jenes Reich des Friedens, und der, mit Bewußtsein wiedergewonnenen Unschuld, welche den Menschen, wie er zuerst aus dem Zustande des bewußtlos organischen Lebens nach den blindwirkenden Gesetzen des Triebes, der bewußtlosen, ursprünglichen Unschuld, herausgetreten war, nothwendig verloren gehen mußte. Denn mit der Mhlfähigkeit trat die Möglichkeit der Abirrung vom geraden