Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 11 (November 1852)
- Date
- 1852-11-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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270 Ersahrungen aus seiner amtlichen Wirksamkeit Wartung. Auch ihr wurde es indeß schwer, eine bleibende Beschäftigung zu finden, und ist sie seit längerer Zeit nach Amerika ausgewandert. 3. Diese ein Mädchen von ungefähr 28 Jahren aus dem Auslande, hatte einen Kindesmord unter erschwerenden Umständen begangen und ist deßhalb zur einer ZüchthausWafe von 15 Jahren verurtheilt worden. - Dieselbe war äußerst auffahrend, tückisch, streitsüchtig und boshaft. Die trostlose Aussicht in eine 15 jährige Strafzeit, und das Bewußtsein, von allen Anverwandten verlassen und gehaßt zu sein, mag allerdings diese natürliche Anlage Vermehrt und eine krankhaft gereizte Stimmuug erhalten haben; eine Annahme, welche sich dadurch zur Wahrscheinlichkeit steigert/ daß sie nach 5 jähriger Hast krank wurde und in Folge dieser Krankheit in der Anstalt gestorben ist.— - 4. Diese, gleichfalls wegen Kindesmord Bestrafte, eine Person von ungefähr 23 Jahren, ist in jeder Beziehung sehr vernachläßigt. Sie war von ihren sehr armen Eltern in der frühesten Jugend schon als Dienstmagd in die Stadt gegeben worden, und je weniger Aufsicht und Einsicht sie hatte, desto empfänglicher war sie für die Verführung. Sie wurde ein Opfer derselben, und lernt jetzt stufenweise ihren Fehler erkennen.— Dieselbe befindet sich seit nicht langer Zeit in der Anstalt und muß ein günstiger Erfolg erst abgewartet werden. 5. Diese, wegen verheimlichter Schwangerschaft verurtheilt, ist eine, den sittlichen Fehltritt abgerechnet, sonst gut beleumundete und brave Person. Dieselbe war weder ausschweifend, noch leichtsinnig, von guter Familie und zart fühlendem Gemüthe. Verführung,—was leichtsinnige, gewissenlose Männer immer beherzigen sollten, welch' namenloses Elend sie durch die Verlockung zur Schuld über unglückliche, schwache Geschöpfe bringen, — Verführung hatte auch diese in das Verderben gebrqcht und das Schaamgefühl das vollendet, was jene angefangen. Das Betragen in der Anstalt und seit ihrer Entlassung aus derselben in der Freiheit ist natürlich ohne Tadel. — Während ich dieses niederHreibe, wird mir von der Verwaltung angezeigt, daß Hecke em Mädchen