Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 11 (November 1852)
- Date
- 1852-11-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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in Strafanstalten, von Bezirks-Rabbiner M. Präger. WA mehr Verführte, als Neigungs - Diebe und Habens dieselben bis jetzt keine weitere Vergehen sich zu Schulden kommen lassen. ' , ' V N^^N" l",^ .) . L. Wegen sexueller Verbrechen. ^' Äegen' dieser Verbrechen gegen die .weibliche' Sittlichkeit würden '5 während des Zeitraumes meiner Wirksamkeit bestrast. 1. Die erste, eine Person von 47 Jahren, ledi^ und vennö- Mb/MrW MMMMr etwHnteü 12 Jahre ineiner Wirksamkeit dreimal wD^WHkl^ MAbortionen bestrast'Äd befindet sich geMntvärtfg zum dritten Male, zu a ch t Jahren Zuchthaus verurthNt, in W AnWlt! Nicht dhne Bildung und von gutdr Familie, hNt^M'frühzektkA schön durch ein leichtfertiges, sittenloses Leben ihre Eltern tief gekränkt und sie später gänzlich verlassen. Sie wüM dann, ohne alle Aufsicht, dem Verderben immer näher gebracht, bis sie endlich die rubrizirte Kunst zu ihrem schändlichen Gewerbe machte — In der Anstalt selbst spielte und spielt sie mit unglaublicher Fertigkeit die reuemüthkge und bußfertige Sünderin, die jetzt erst zur wahren Erkenntniß gelangte und suW durch solche Vorspiegelungen und durch schamlos züdringlichö Schmeicheleien die Gunst der Vorgesetzten zu erwirken ^nd sich selbst, theils durch geschickte Anpreisung ihrer Arbeit, HKs ' durch kunstfertige Verleumdung anderer Ge- DMeii^ßu Heben. Hier ist jede Aussicht auf erfolgreiche Einwirkung schon deßhälb unmöglich, weil man' ber so ausgebildeter VWellWg/ üM bei solchen in so kurzen Zwischenräumen wiederholten Rückfällen' ine Vertrauen gewinnen kann.— " 2. Die zweite,' welche dasselbe Verbrechen an der eigenen Person degitig, ist ein Mädchen von 25 Jahren aus dem Auslande. Sie war durch Verführung und falsche Schaam zu dem Verbrechen verleitet worden. Ohne Kenntnisse und Bildung, war sie dennoch Hutmüthig und für das Gute empfänglich; sie bereute tief ihr begangenes Unrecht und wüßte durch ein artiges und in sich gekehrtes Benehmen Theilnahme zu erwecken. Sie war 2z ^ahr in der Anstalt und hat während ^dieser Zeit an Kenntniss^;s sehr Menommen. Ihr Betragen in der Freiheit, soweit H es erfahren konM, bestätigte die über sie gehegte Er- II. 23