Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 9 (September 1852)
- Date
- 1852-09-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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in Strafanstalten, von Bezirks-Rabbiner M. Präger. 227 Anstalt selbst mußten diese gerade am Häufigsten und Nachdrücklichsten, wegen Störung der Hausordnung/ mit Dunkelarrest bei Wasser und Brod bestraft werden. . ^" . Bei solchen, von Nütur aus so frühzeitig verdorbenen Gemüthern, war die ernste und heilsame Einwirkung um so schwieriger,- als noch wenige Ueberlegung und Seldstprüfung die fremde Wirksamkeit unterstützten; im Gegentheile konnte ich namentlich bei d iese n Sträflingen die traurige Beobachtung machen, wie Unheilbringend für' solche jugendlich leichtsinnigen Verbrecher dm HÄwmMaftWe Haft ist. Jeder Keim eines bessern Vorsatzes wurpe durch Me massenhafte Einwirkung der entsittlichten Umgebung nicht nur gänzlich aufgehoben, sondern oft sogar verhöhnt und lächerlich gemacht. Während gerade auf solche jugendliche Verbrecher die größte Sorgfalt verwendet werden mußte, um sie zu besseren Menschen zu machen, wurden sie in dieser vergiftenden Athmosphäre bei der Schlechtigkeit in die Lehre gegeben; und bekanntlich wirken überhaupt, und bei jungen Leuten besonders, die bösen Beispiele viel nachhaltiger, als alle Ermahnungen und Belehrungen zum Guten. Wirklich zeigten auch mehrere dieser jungen Verbrecher bald nach ihrer Entlassung in der Industrie des Stehlens eine größere MtMM^Md NnveWämtheit und wurden mehrere Male in die Anstalt zurück geliefert. — Diesen gegenüber jedoch führe ich einen 23 jährigen Jüngling an, der ebenfalls wegen Diebstahls bestraft wurde, aber weit etfMliWe und erfolgreichere Beweise seiner Besserung gegeben. Dieser war nämlich der Geschäftsführer seines Onkels und von ihm zum Eidam für seine mißgestaltete Tochter erkoren. Er genoß deßhalb unbedingtes Vertrauen. Er selbst, ein schön gestalteter blühender Jüngling, wollte sich dieser Hekrath entzichen und versuchte mit einer nicht unbedeutenden Summe, die er ebiu diesem Oheim entwendet hatte, nach Amerika auszuwandern. Er wurde jedoch, ehe er über die Grenze kam, eingeholt und festgehalten. Er gestand sein Vergehen sogleich ein und wurde zu 3z Jahr Arbeitshaus verurtheilt. Dieses Eingestehen war schon ein günstiges Zeugntß für den Jnkulpaten,