Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 2 (1852)
- Issue
- Heft 4 (April 1852)
- Date
- 1852-04-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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104 Kindschaft und Erstgeburt. hunderte und Jahrtausende gebaut haben; in die Herzen ist er hineingewachsen, in die Familienbande ist er verwebt, in das Religionsgebäude ist er hineingedrungen, wie ein Weinstöck am Hause, dessen Wurzeln unter den Grund hinab, und dessen Reben über den Giebel hinausstreben. Daß wir die Erstgebornen sind, d. h. daß unsere Glaubensgemeinde als die älteste unter denen dasteht, welche sich eines reineren Bekenntnisses rühmen, dieß hat unserem Bekenntnisse eine Festigkeit gegeben, die in den Stürmen der Zeit nicht ab-, sondern zunahm. Sollten wir eines solchen Vorzugs uns schämen? sollten wir nicht heute mit Selbstgefühl auf unser Erbe blicken, daß Israel im Gliben an den Einzig-Einigen, gelobt sei Er, noch feststehe, wie in den Tagen der Vorzeit? — Und sollte der Erstgeborne, berufen, den Namen des Vaters zu bewähren, ihn verläugnen? Er, beauftragt, das Stammgut zusammenzuhalten, es der Verwahrlosung hingeben? Er, bestimmt, den nachgeborenen Söhnen im Glauben und in der Treue voranzugehen, mit in die Posaune des Unglaubens stoßen, und als Ueberläufer dem einigen Gott die Treue brechen? — Das kann, das darf nicht sein! — Dann wäre er ja kein Kind, dann wäre er ja ein Sklave, der, sobald ihm die Fessel gebrochen ist, den Herrn und sein Haus jauchzend verläßt. Gott aber sprach einst: „Lein Leekori IisraelIsrael ist mein Sohn, mein Erstgeborner. So bewähre denn, Jsraelite, Deine Sohnschaft und Erstgeburt; beherzige dein inniges Verhältniß zum Vater, und bewähre es durch Treue gegen Gott. Und 2. Durch Liebe zu den Menschen. — Denn nicht bloß in der Treue gegen den Vater, nein, auch in der Liebe gegen die Kinder im Hause soll der Erstgeborne seinen Geschwistern mit gutem Beispiele vorangehen. Er sei nicht anmaßend, nicht stolz auf seine Erstgeburt. Er glaube nicht, weil er der erste im Hause war, müsse er auch beständig der einzige bleiben; neben ihm könne und dürfe kein anderes Kind sich geltend machen. Er glaube nicht, schon in der Geburt liege sein Vorzug, und er habe weiter nichts zu thun, um alle Vortheile zu erlangen, als sich beim Vater auf sein Erstlingsrecht zu berufen. — Er begebe sich deßhalb wohl seiner Erstgeburt nicht; — das kann, das