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Der israelitische Volkslehrer · 1853-05-01 · Heft 5 (Mai 1853) · page 28

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
3 (1853)
Issue
Heft 5 (Mai 1853)
Date
1853-05-01
Page
– (sequence 28)
Language
German
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!23 IS. Der Stichtbesuch des öffentlichen Gottesdienstes von Seiten der weiblichen Jugend. (Aus Kurhessen.) Zu den großen Uebelständen, woran unsere öffentlichen religiösen Institutionen noch leiden, gehört unstreitig als einer der größten und schadenbringendsten der betrübende Umstand, daß das unverheiratete weibliche Geschlecht in der Regel von dem Besuche des öffentlichen Gottesdienstes ausgeschlossen ist. Diese Ausschließung findet eben so wenig in der Religionslehre, als in den Gründen der Vernunft ihre Rechtfertigung. Das Gotteshaus ist eine heilige Anstalt, eine Erbauungsstätte für Alle; bedürfen die Mädchen und Jungfrauen im Hause Israel vielleicht der Erbauung nicht? Erfordert ihre Natur, ihre Bestimmung, ihre Stellung, ihr einstiger Lebenberuf als Frauen und Mütter, als Erzieherinnen des künftigen Geschlechtes, erfordert dies Alles weniger Belehrung, weniger frühzeitige Nahrung und Pflege des religiösen Sinnes, als bei dem männlichen Geschlechte? Oder soll dieses die häusliche Erbauung bewirken? Ist solche genügend? und ist sie nicht in unserer Zeit in vielen Familienkreisen so fremd, statt deren oft eine fade, nicht selten verderbliche Lectüre sanetionirt, so daß in unserer Zeit nicht mehr als je gerade der öffentliche Gottesdienst den Mädchen um so nöthiger sein sollte, damit ihr Gemüth nicht gänzlich der Religion entfremdet werde? — Möchten doch Diejenigen, deren Händen die religiösen Interessen, die Förderung und Pflege derselben anvertraut ist, möchten überall in Israel die Herrn Rabbiner und Gemeinde- Vorsteher diesem so hochwichtigen Gegenstande ihre volle Aufmerksamkeit zuwenden und die geeignete Schritte zur Beseitigung dieses großen Uebelstandes baldigst unternehmen. Bergen, im Mai 1853. Spindel, Lehrer. Druckfehler. — Im vor. Hefte S. 99, Z. 3 v. u. lies ,.Sulzbürg" statt Sulzburg. — S. 100 Z. 3 und 4 v. u. ist zu setzen: „36. Landau... vr. Grünebaum; 37. Dürkheim... Merz.

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