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Der israelitische Volkslehrer · 1853-03-01 · Heft 3 (März 1853) · page 13

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
3 (1853)
Issue
Heft 3 (März 1853)
Date
1853-03-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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IRI
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s Der'israelitische Religionslehrer im Großherzogthum Hessen (Schluß von ^V» 4 im vorigen Hefte.) II. Nachdem wir im ersten Theile unsrer Darstellung die traurige und trostlose Lage der israelit. Religionslehrer unsres Landes mit wahrheitsgetreuer Unparteilichkeit geschildert haben, schreiten wir nun zur Bezeichnung derjenigen Mittel, welche nach unserm Dafürhalten am ehesten zur Beseitigung dieser Uebelstände geeignet sein möchten, in der Hoffnung, unsere hohe Staatsregierung werde sich dieser Angelegenheit, ihre Hobe Wichtigkeit erkennend, mit Eifer und liebevoller Theilnabme annehmen. Denn die Schule ist und bleibt ja der Grundstein zur Sittlichkeit der Nation; „Volksschulen sind die Schöpferinnen der moralischen Haltung des Volkes"; es kann demnach dem Staate in keiner Weise gleichgiltig sein, wie es mit der Schulbildung irgend eines, wenn auch kleinen Bruchtheils seiner Gesammtheit bestellt sei; es ist seine heilige Pflicht, durch alle Branchen des Volksunterrichts eine angemessene Bildung aller seiner Angehörigen zu bewerkstelligen; er muß strenge darüber wachen, daß durch wohleingerichtete Schulen ein Zeder zu einem entsprechenden Grade der Bildung und namentlich zur Sittlichkeit geführt werde. Thut er dieses nicht, so gefährdet er seinen eigenen Bestand und verdienet nicht den Namen Staat zu führen, denn: „ein thierisches Nebeneinanderleben ist kein Staat." Da wird man mir nun, und zwar mit voll m Rechte, entgegnen: hat denn in dieser Einsicht unsere Staatsregierung nicht wirklich für die Bildung Aller durch Volksschulen hinlänglich gesorgt? sind denn etwa die Kinder der Juden von dem Besuche derselben ausgeschlossen? bestimmt nicht vielmehr das Gesetz, daß jedes Kind die Schule besu-

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