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Der israelitische Volkslehrer · 1853-02-01 · Heft 2 (Februar 1853) · page 25

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
3 (1853)
Issue
Heft 2 (Februar 1853)
Date
1853-02-01
Page
– (sequence 25)
Language
German
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Bücherschau. A Art der Aufsatz ein mehr jüdisches Eolorit, aber sicher eben dadurch mehr Intensität (Innerlichkeit) gewonnen. — Bei dieser Gelegenheit haben wir ferner zu tadeln, daß der Verfasser in seiner Ausführung (S. 23. 26. ZK. 37. 43.) immer vo« der Kirche, nicht von der Synagoge redet. Dieses kann nicht durch den örtlichen Sprachgebrauch entschuldigt werden; denn die Abhandlung ist für die Gesammtheit geschrieben. Wollte aber der Verfasser auch Nichtisraeliten sein Buch zugänglich machen, so mußte er den gemeinsames Ausdruck „Gotteshaus" adoptireu. S. 36 wird sogar von „Kniebeugungen vor dem Hochheiligen" geredet (!!) Der Verf. meint freilich die Verbeugung bei manchen besonders heiligen Gebetstellen; doch das mußte er heraus sagen; der bezeichnete Ausdruck klingt ganz katholisch, und wir rufen ihm zum zweiten Male zu: Vorsicht im Ausdruck! O'O2N (S. Volkslehrer. B. II. S. 41.) Der bildende Umgang mit christlichen Lehrern und Geistlichen, welchen der Verf. in Folge seines braven Atrebens genießt, ist sehr erfreulich; er darf aber der dogmatischen Ausdrucksweise des Schriftstellers auf israelitischem Gebiete kein fremdartiges Colorit geben. — Auch in stylistischer Beziehung haben wir gar Manches zu tadeln; z.B. S.26: „Reif", der die Blüthen „versengt"; S. 28: „Zügel- und Ausgelassenheit"; S. 30: der ist „angeführt", statt der täuscht sich selbst; S. 40: das „herannahende", statt das „künstige" Geschlecht; S. 4t: ein lateinisches Sprüchwort, und noch dazu ohne Übersetzung u. s. m. A- — Das sind Unziemlichkeiten des Styles, welche der strebsame Verfasser bei künftigen Arbeiten durch sorgfältige Feile, und indem er sein Manuscript wohlwollenden Freunden zur Durchsicht übergebe, vermeiden muß. Lernen müssen wir alle; der Verfasser besitzt alle Fähigkeit, ein guter Bolksschriftsteller zu werden, ebendeshalb aber ist ihm die bessernde Rüge von Freundeshand um so nothwendiger. (üNltt 'ZWO O')O5tt> — Der größere Raum, welchen wir der Besprechung seiner Arbeitm widmen, mag ihm als Beweis von der aufrichtigen Theilnahme gelten, die wir an seinen Bestrebungen nehmen. —

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