Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1855)
- Date
- 1855-12-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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z» Elevetaud. dennoch gibt er den Orthodoreo die Handhabe zu solcher Ercommunication, indem er 5agt. „der Talmud sei von allen Israeliten als der gesetzliche and verbindliche Commentar der Bibel anerkannt," woraus auch ohne talmudische Logik, mit ungebogenem Finger, abzuleiten ist, daß. wer den Talmud in solcher Weise nicht anerkenne, kein Zsraelite sei. — Schlage doch der Herausgeber des „IsraetZtc" an die eigene Brust, und frage siib, ob das freimüthige Bestreben, welches er in seinem frohbegrüßten Qrgane so oft und so unumwunden an den Tag gelegt, mir obigem Grundsatze ferner bestehen könne? — Hr. Wise erklärt sich. unrer gewissen Umständen, für Abschaffung, resp. Unterlassung der Chaliza, und er selbst werde eine Oll^ Nj)1j?7 (Frau, welche vom Sevir noch nicht abgelöst ist) c o - putiren, wenn der Schwager in einem anderen Welilbeii sei, oder unübc?st-izliche Hindernisse bereite. (Vgl. Volksl. d. I. Seite 326 ff.). ZA aber der Talmud der „gesetzliche und verbindliche" Eommentar Ter Bibel, so ist das betreffende Bibelwort O'Ntt '2- „wenn Bruder zusammen wohnen," nicht mehr in semer unzweifelhaften, natürlich einfachen Auslegung so zu verstehen daß die Brüder wirklich zusammen, d. h. auf dem, in der Familie und im Stamme forterbenden, gemeinsamen Territorium wohnen, sondern eS tritt vollberechtigt die ..legal-obligatorische" Auslegung des Talmudsein, welche jene Stelle dahin outrirl daß die Brüder zu gleicher Zeit auf Erden seien 7?2^ NN'NV) Wie will Herr Wise mit dieser „legal-obligatorischen" Interpretation die in Rede stehende Reform durchführen? und wird er in einer spätern Konferenz damit hervortreten werden dann die orthodoren Collegen nicht mit vollem Rechte auf den von ihm selbst ausgesprochenen Grundsatz, d5^?1 ^N. hinweisen? und wenn er sodann feine Autorität, oder die der Konferenz an die Stelle der talmudiscken setzen wollte, werden dann jene, bei so bündig ausgesprochener Grundbestimmmzg. nickl mit Recht, und sodann nur um so bitterer, über Zweideurigkeit und TäufSung klagen?— Wird man von onbodorer Seue dann nicht mit Recht darauf hinweifen, daß der Talmud, und nach ihm MaimonideS lTeschuba