Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1855)
- Date
- 1855-06-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Rabbmercoufereuj. 2lS ntt, daß die betreffenden Gebete nicht nur als selbstständiger Theil benutzt, sondern auch, je nach dem Bedürfnisse der Gemeinden, einzeln in den hebräischen Theil eingereihet werden können. Die zweite Sitzung wird hiermit um4Uhr geschlossen. Za einer privatlichen Besprechung, Abends 6 Uhr, theilt Herr vr. Aub den Mitgliedern der Conferenz die Normalpunkte für den Leseverein mit, welcher sich, nach Nr. 6. der allgemein leitenden Bestimmungen, innerhalb der Conferenz bilden soll. Dritte Sitzung, Mittwoch, Morgens 7 Uhr. vr. Wormser, abgereist. — Anwesend die übrigen Mitglieder, wie oben. — ES wird, nach Verlesung der Protocolle der vorigen Sitzungen, in der Berathung über die liturgische Angelegenheit fortgefahren, und werden folgende weitere Normen festgestellt: S. Um den Gesammtgottesdienst nicht ubermäßig zu verlängern, soll das Schacharith-Gebet, wenn nicht ein gesonderter Frühgottesdienst beliebt werden sollte, nach einleitendem, der herkömmlichen Form sich möglichst anschließenden Gebete und einer entsprechenden Pause für stille Andacht, mit »doraeku« binnen werden. 1V. Da am Neujahr und Versöhnungstage wegen der langen Dauer deS hebräischen Gottesdienstes obiger Modus nicht einzuhalten ist, so sind die deutschen Gebete auf die verschiedenen Tefilloth zweckmäßig zu vertheilen. 11. Die sabbathlichen und fefitägigen Vorabendgottesdienste, bei denen obiger Modus gleichfalls nicht einzuhalten ist, sind der Art zu ordnen, daß auch in ihnen die Vertretung des deutschen Elements in entsprechender Weise geltend gemacht werde. Es ist dieß besonders am Vorabend des VersöhnuaztageS zu berücksichtigen.