Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1855)
- Date
- 1855-06-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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2t0 Bericht über die zweite kräftigen. Zm verneinenden Falle wolle die Conf. sich über eine sonst geeignete Form aussprechen. 15. Derselbe im Namen deS Lehrers Ollendorff in Bitburg bei Trier: Die Eons, wolle zur anziehenden Belehrung für Israels Frauen und Jungfrauen die Abfassung eines Buches veranlassen, worin die Pentateuchischen Sabbath- und Festtags-Vorlesungen erbaulich behandelt werden. 16. Stein: Die Conf. möge ihre Ansicht über die Gültigkeit eines durch die Post gesendeten (rituellen Scheidebriefes) aussprechen; 17. Derselbe: Die Eons, wolle erklären, es sei bei der jetzigen Staatsordnung, wo die frühere Jurisdiktion der Rabbiner auf die weltlichen Behörden übergegangen ist nicht nur staatlich, sondern religiös geboten, daß kein Rabbiner eine Ehescheidung rituell vornehmen dürfe, bevor dieselbe von der betreffenden bürgerlichen Behörde ausgesprochen sei. Die Versammlung beschließt, auf obige Anträge nach Erledigung deS Berichtes über die „Einigung auf dem liturgischen Gebiete," zurückzukommen. Der Vorsitzende fordert die Mitglieder der Conferenz auf. sich mit den. in der Stein'schen Zeitschrift mitgetheilten liturgischen Anträgen, welche bei den Berathunaen der nächsten Sitzung zum Ausgangspunkte dienen sollen, vertraut zu machen, und wird hierauf, nach Verlesung des Protoeolls, die erste Sitzung um 4 Uhr geschlossen. — In einer privatlichen Besprechung, Abends 6 Uhr, theilt Herr Rabbiner Präger Stücke auZ der für die neue Synagoge zu Mannheim bestimmten Gebeteordnung mit, die von den Mitgliedern der Conferenz mit großem Interesse vernommen werden. — Zweite Sitzung: Dienstag, Morgens 8 Uhr. Anwesend die Mitglieder, wie oben. Während der Sitzung tritt Herr Provinzialrabbiner Gosen auS Marburg ein, und wird von den Versammelten freudig begrüßt.