Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 4 (April 1855)
- Date
- 1855-04-01
- Page
- – (sequence 41)
- Language
- German
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Rundschau Karlsruhe. ^lus ficherer Quelle kann ich Zbne» melde», daß . Altmann, bisher Secretär, nunmehr zum geistlichen OberrathSmits ^ttede eruannt ist. Derselbe gehört der älteren Richtung an; doch versehen Mir «nS zu semer Pastoralktsgheit und religiösen Gesinnung, er werde die!sntvickelunq der Dinge mit «npartheiischem Sinne beurtbeilea. Das ^Entgegengesetzte würde i- Bade-, deff?» 2-5en ihrer großen Majorität nach. Isowohl was die Rabbiner als was die Gemeinden derrinr. der hyperortho- Mdoren Richtung nicht angehören, nur großes Unheil bereiten. — Das?»ächste Mal mehr hierüber. — h Aus der Sckweiz. — Der Große Rath deS Kantons Aargau erließ ^i» seiner Novembersitzung ein Gesetz gegen Thierquälerei, vorm auch die Art und Weise, wie Rinder. Ziegen :c. getödtet werden sotten, vorgeschrieben wird, nämlich durch einen Schlag aufs Gehirn. Als einige Mitglieder der Igefttzgebenden Behörde bei der zweiten Berathung. auf das bei den Iu?eu H rituell eingeführte Schächten aufmerksam machten und Bedenken trugen, dleisen so alt gewordene» noch üblichen reZiqiosen Gebrauch zu verletzen und :»icht für gerathen hielt-v. die Israeliten in einem derartigen Gebravche zu 5 hindern, da war die Majorität der Anficht, diese Sache habe nicht so vlkl? ans sich und die Israeliten müßten sich dem Gesetze fügen und würden es > shne Schwierigkeit thuu. I Tie israelitischen Geseiuden ab<r »ahmen die Sache nicht so leimt? »vd reichten in der Zanuar^tzsng eine Verstellung ein, worin iie »m Dissens H von der vorgeschriebene» W^ise deS SchZachtenS und Erlaubnis zu dem rituell H übliche» Schächten baten. Die Vorst.üung war von Herrn vr. Kürst ver- H faßt und darin auf sehr gründliche Weise die Motive der ^8ou^dit2* anseinander gesetzt und dargcitzan, wie gerade diese Vorschrift eine Maßregel H gegen die Thierquälerei sei (Herr Rabbiner Nord mann re:ch:e vor Zab- F leu bei ähnlicher Gelegenbeit ebenfalls ein sehr kurz gefaßtes und getiegeß »eS Memoire über dieses Thema bei de? Regierung des Kautons Ve Vzuä ei» und verdient dasselbe ebenfalls sehr der Anerkennung) Der Große Rath ^wies die Angelegenheit a^ den Regieru-gsrath. Auf Antrag des Letzleren s wurden die Aarganer Israeliten von der Gesetzesbestimmung dispensir:, H wonach das Vieh mit ein.-» Schlag auf den Kopf getötret werden muß.— s ES hat sich die Humanität der Äarga u i sch e n Behörten schon est; gegen die Aargauischen Israeliten kund gegeben. Ein jüngerer Vorfall bildet einen scharfen Contrast;u dem B-rsadren, das in gewissen Staaten den < Juden gegenüber emgebalten wird. Ein junger Israelit von Leng»au, LehramtS-Candidat Moriz M ever, wzr seit einem Jahre im eidgenössischen H Militärdienste dem Zägercorrs eingereiht. Da sein schwaches Geiicht ihm K de» Dienst erschwerte, so beklagte er nid. auf Berathen seines A^^es. bei H der Militärdirection und bewarb sich zugleich um eine ausgeschriebene Siette als ^mbulance-Oeconokn. ^bschon se^e Meldung etiras versrätet war. H wurde ne dennoch berücksicht »ad Msrch Meyer aus den Vorschlag deS Mi- D lttardlrectorS, Landamman Sch war;, von dem Regierungsralt, als Am- 1 ^lance.Oecolwm mtt dem Rang eines zweiten Unterlic-tena-LZ ernannt. Z X?5.^"yer tst nicht der erste Israelit, der eine schöne Stelle im eidge- »omichen MlUtär bekleidet. Zwei Israeliten sind zu OffizieriteUeu befordert. > dr-l begletten eme Eorrorals'ielle und einer ist Fourier, und eNva vier bis wn? stnd zur Besörderu-g vorgeschlagen, gewiß ein edrendeS Zeichen auch?!?^- » b-souters da sie er» seit zwei Jahre» persönliche» MM- Z tardieust lelsten mun.e».