Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 3 (März 1855)
- Date
- 1855-03-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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über die IudenstageV Er geht sodann zur Beleuchtung des AusschußverichteS über, welcher sich für mehrere Beschränkungen deS Wahlrechtes, auch für diejenige der Ausschließung der Juden, im Sinne der Regierung ausgesprochen hatte: „Unser Ausschußbericht zeigt unS daß gerade für die politischen Funktionen eines Abgeordneten vor Allem der Charakter es sei, der den Ausschlag gebe, und bei den Wählern zu geben hat. Ich behaupte weiter, daß, je höher die Stellung eines Mannes im menschlichen Leben ist, desto unzweifelhafter und ausgeprägter der Charakter sein muß, den dieser Mann habe. So kommt es, daß gewisse Namen von besonders hervorragenden Männern auch gewisse Begriffe bedeuten, und namentlich, je ausgeprägter in den großen Staaten, wo das constitutionelle Prinzip eingeführt ist, der Constitutionalismus dort zu Tage tritt, desto reiner und ausgeprägter werden die Charaktere sein, welche dort nicht nur die Staatsgeschäste leiten, sondern auch sich überhaupt im öffentlichen Leben bewegen. Es können überhaupt bei auftauchenden Fragen wieder die verschiedenen Personen, die im vordersten Treffen stehen, nach verschiedenen Richtungen auseinandergehen. Aber immer verlangt man von einem Manne, welcher ins öffentliche Leben tritt, welcher Anspruch auf Vertrauen macht, daß sein Charakter, seine Anschauung über die wichtigsten Fragen des Staates bekannt seien. In dieser Beziehung sind wir ebenfalls weit zurück hinter der Uebung und Anschauung jener großen Staaten, in denen das constitutionelle Prinzip ausgebildeter ist, als bei uns. Wir sehen ein Ministerium mit einer einzigen Ausnahme Jahrelang nach Gesetzen regieren, die es jetzt nicht anerkennen will, die es als nicht vernünftig, die es als nicht monarchisch, die es mit Einem Worte als höchst gefährlich hält. Sie sehen dieses Ministerium 6 Jahre lang mit einer Kammer regieren, die als eine Ausgeburt jener nicht vernünftigen Idee des Jahres 1848 betrachtet werden muß und betrachtet wird, wenn das wahr ist, was zur Begründung dieses Gesetzentwurfes gesagt wird. Diese Kammer muß von dem Ministerium mit eigentümlichen Augen betrachtet worden sein; man hat zwar nicht behauptet, wir erkennen Euere Berechtigung nicht an, Ihr seid durch ein verfehltes Prinzip hie-