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Der israelitische Volkslehrer · 1855-02-01 · Heft 2 (Februar 1855) · page 35

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 2 (Februar 1855)
Date
1855-02-01
Page
– (sequence 35)
Language
German
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migkeit grenzenden Majorität zu Boden fiel. ES hatten nicht mehr als einige und zwanzig Mitglieder — darunter etwa IS katholische Geistliche — dafür gestimmt. Die Gründe, welche von Seiten der StaatSregierung, die von dem Ministerpräsidenten selbst vertreten wurde, vorgebracht wurden, waren aber auch gar zu schwach und zu seicht, als daß sie irgendwie hätten Eingang finden können. Die beiden Reden des Herrn von der Pfordten, in welchen er die proponirte Ausschließung vertheidigte, mußten einen um so widerlicheren Eindruck machen, als gerade dieser Herr vor 5 Jahren die vollständige Emanzipation mit dem größten Eifer, ja in der Kammer der ReichSräthe sogar mit Leidenschaftlichkeit vertheidigt hatte. Welch' plötzliche Sinnesänderung innerhalb eines so kurzen Zeitraums! WaS die bekannten Judenfeinde, ein Rulaud, ein Sepp, ein Allioli. von abgedroschenen Redensarten vorgebracht haben, darauf ist es nicht der Mühe Werth einzugehen; auch machten die Reden dieser Herren nicht den mindesten Eindruck. Aber auch die von dem Herrn Ministerpräsidenten vorgetragenen Gründe waren so matt und kraftlos, daß man leicht auf den Gedanken gerathen konnte, es sei ihm gar nicht Ernst damit und er folge bei der ganzen Sache einem äußeren Einflüsse, der ihn zwang, seine eigene Ansicht zu verläugnen. Die Idee vom christlichen Staate, welche noch allein einen, wenigst scheinbaren, Grund zur Ausschließung der Nichtchristen von der Theilnahme an der Gesetzgebung an die Hand zu geben vermag, ließ er ganz fallen, indem er selbst erklärte, er betrachte den Gegenstand nicht vom theologischen, sondern vom politischen Standpunkte. Dagegen legte er den Nachdruck darauf, daß man den Israeliten, da ihnen zur Zeit die niedriger»! politischen Rechte noch fehlten, consequenteiweise daS höchste politische Recht nicht einräumen dürste. Dies mochte wohl angehen, wenn es sich darum gehandelt hätte, den Nichtchristen das Wahlrecht erst zu gewähren, wie es im Jahre 1843 geschah, nicht aber jetzt, wo sie das Wahlrecht gesetzlich genießen, und man es ihnen wieder nehmen will. DaS kommt gerade so heraus, wie wenn zu einem reichen Manne ein Armer kommt, der einen guten Rock aber zerrissene Schuhe anhat und bittet, der Reiche möge ihm zu einer besseren Fußbekleidung helfen, dieser aber, nicht allein daß er seine Bitte nicht erfüllt, fährt ihn noch trotzig an, daß er bei so schlechten Schuhen einen so guten Rock trage, der gar nicht zu jenen passen. Im Jahre 1849 argumentirte Herr von der Pfordten gerade umgekehrt; weil den Juden das höchste politische Recht, daS Wahlrecht bereits gewährt worden, so müßte man ihnen folgerecht auch die geringeren Rechte zuerkennen. Dieses war consequent und human zugleich, während sein jetziges Gebühren weder auf Konsequenz noch auf Humanität Anspruch machen kann. Der Herr Minister hat — früher wenigstens — England und seine Regierung bei jeder Gelegenheit zum Muster aufgestellt. Warum folgt er nicht auch hierin seinem gepriesenen Vorbilde? Die englische Regierung hat bereits 8 oder 9 Mal die Zulassung der Juden in das Parlament beantragt, trotzdem das Oberhaus diese vom

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