Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 11 (November 1856)
- Date
- 1856-11-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3129675-3129764-3129776--1730-3131555- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Von Vr. Holdheim. Stein Ein solcher wird begangen, wenn man jemanden etwas gewaltsam entreißt (Raub), geheim entwendet, Gestohlenes verhehlt, Anvertrautes vorenthält, Gefundenes nicht zurückgibt oder in Handel und Wandel durch Betrug und Uebervortheilung das ihm Gehörige schmälert. 166. Falsches Word ist oft eine verhängnißvolle That, gefährdend Eigenthum. Familienglück und Leben des Nächsten. Holdheim Diebstahl oder Raub begeht man auch(?), wenn man Gestohlenes vrrhehlt,Anvertrautes vorenthält. Gefundenes nicht zurückgibt oder in Handel und Wandel durch Betrug und Uebervortheilung .... dem Nächsten das ihm zugehörige Eigenthum schmälert. . x 192. Falsches Wort ist oft eine verderbenbringende That, gefährdend Eigenthum, Familienglück und nicht selten das Leben des Nächsten. Der geehrte Leser hat hier über dreißig Paragraphen, mitunter von großem Umfange, und aus dem Herzen des Buches*) genommen, die bis zur Evidenz beweisen, daß Herr Holdheim in seinem Werke »Lamna neäea^ unser Werk „?ora uimsnu^ „mehr als studirt," d. h. sehr oft nachgeschrieben habe. Wir könnten den Beweis noch weiter führen, wie in ferneren Stellen, in der Wahl und Wiedergebung der Bibelverse nach unserer Uebersetzung, unser Buch dem Holdheim'schen als Vorlage diente — es mag genug sein! Es ist wahrlich keine, angenehme Pflicht, einem Manne wie Holdheim ein solch verwerfliches und rücksichtsloses Verfahren nachzuweisen — aber es mußte geschehen! — Bereits hat ein früherer *) Die Pflichtenlehre bildet die Quintessenz des Buches. Historisches bietet es gar nicht; statt Bibetkunde nur Nomenklaturen; aus dem spateren Schrif.enthume kein Wort; die Glaubenslehre ist verworren, indem sie ein Stück ter Pflichtenlehre — Pflichten gegen Gott — vorweg nimmt; das Ceremonialgesetz ist nicht für die Jugend behandelt — wo ist die Fülle des Inhalts, wodurch Holdheim sich wollte —