Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 11 (November 1856)
- Date
- 1856-11-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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292 DaK neueste NeligionSbuch Stein stud drei, nämlich: l) Bekennt- «iß, 2) GeSet, 3) Lehre. 14S. Die drei ersten SegenSsprüche, feiernd die Erinnerung der Vater ,c. Z. 151. 2. Die Pflicht der Eltern gegen die Kinder ist, diese leiblich und geistig nach Kräften zu pflegen, die heilige Lehre, die Furcht vor Gott und die Bedeutung der religiösen Gesetze in ihre jugendlichen Herzen zu verpflanzen und sie zu einem bürgerlichen Gewerbe anzuhalten. § 1S1. 2. Als Väter des jüngeren Geschechtes sollen die Greise betrachtet und ihnen Ehrfurcht gezollt werden 5 152. Die Versündigung kann sein: 1. am Leben, 2 an der Familie, 3. am Eigenthum. (H. hat hier Person Holdheim teSdienstes (?) sind: l) Gebe!. 2) Lehre. Das Gebet zerfällt in 1) Bekenntniß ic. 289. Die drei ersten Segenssprüche feiern die Erinnerung :c. §. 140. Die Pflicht der Eltern gegen ihre Kinder ist, diese leiblich und geistig zu pflegen, die heilige Lehre von (?) Gottesfurcht, Zucht*) und heiliger Sitte, die Anbetung Gottes und den Wandel **) in seinen Wegen, und überhaupt (?) das überlieferte Heiligthum ***) der väterlichen Religion in ihre jugendliche (?) Herzen zu pflanzen und sie zu einem bürgerlichen Gewerbe anzuhalten. §. 141. Als Väter des jüngeren Geschlechts sind die Greise zu betrachten, denen Achtung und Ehrfurcht gezollt und erwiesen (? NO*?) werden muß. §. 150. Unfern Nebenmenschen können wir verleben!. an seiner Person, 2. an seiner Familie. 3.an seinemELgen- *) Sagt man: Die „Lehre von Zucht?" —> Kann «au einen „Wandel" einpflanzen? Sagt mau: ein überliefertes Heiligthum „einpflanzen?«