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Der israelitische Volkslehrer · 1856-06-01 · Heft 6 (Juni 1856) · page 31

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 6 (Juni 1856)
Date
1856-06-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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Rundschau. deaz alleufalls billige» und gutheißen, wenn nicht in dem erwähnten Gesetze eine Bestimmung ausgesprochen wäre, die eben zur Verwirklichung dieser Tendenz, gelinde gesagt, als unbillig erscheint. Die Ergreifung ehrbarer ErwerbSzweige ist für die Israeliten dann ermöglicht, wenn die Freizügigkeit ia Bezug auf sie keiner besondern Beschrankung unterliegt. Nun setzt abev das neue Gefetz die Bestimmung fest, daß nur in solchen Orten, wo schon Juden heimathsberechtigt find, für die Aufnahme in die Gemeinde die bestehenden Gesetze Geltung haben; da, wo aber noch keine Juden heimathsberechtigt find, hangt die Entscheidung über deren Aufnahme in die Gemeinde lediglich von den Gemeindebehörden ab, bei deren verneinendem Votum weiter keine Appellation an die Staatsbehörde zuläsfig ist. Und hierin liegt der Mißgriff. Soll der Jude von der einen Bahn hinweggedrängt werden, so müssen ihm eben andere Bahnen geöffnet werden und dieses geschieht nur dann, wenn auch ihm freie Bewegung bezüglich des AufsuchenS feiner Nahrungsquellen gestattet ist. Den Juden von den nieder» Lebensbeschästigungen entwöhnen wollen und ihm die Freizügigkeit verkümmern, heißt eben nichts anders, als Jemanden von seinen Fehlern reinwaschen und ihm daS Läuterungsbad verbieten. — Die Freizügigkeit ist aber auch denen verkümmert, die das Staatsbürgerrecht erworben, somit schimmert das D oder besser das auch da noch durch, wo der humane Geist des neunzehnten Jahrhunderts die Wolken durchbrechen will. Durch die Beschrän« kssg der Freizügigkeit wird die Emanzipation für alle Israeliten des HerzogthumS keine volle und durch die nöthige Erwerbung des StaatSbürgerthumS eben nur eine bedingte. — Hiermit habe ich Ihnen wesentlich den Inhalt des neuen Gesetzes angedeutet, das allerdings der ächten Emanzipation, wie diese in den liberalen Ländern Europa'S verwirklicht ist. näher rückt, aber zu deren völligen Lösung noch manchen Anlauf zu nehmen hat. — Ueber Artikel 15 deS Gesetzes, welcher lautet: -DaS Verbot der Ehen zwischen Juden unv Christen ist aufgehoben, es sind jedoch die Kinder aus solchen Ehen stets in der christlichen Religion zu erziehen," habe ich weiter nichts hinzuzufügen als — danke schön! — Mir fügen hinzu: Lächerliche Jnconfequenz und empörender Gewissenszwang. Red.) — Der Schlußartikel des Gesetzes lautet: «Ueber die Religion und das Schulwesen der Zuden bewendet eS vorerst bei den bestehenden Vorschriften und Anordnungen." Das ist recht und gut. Eonfesfion und Schul«, wurken schon geraume Zeit nach dem Prinzips der Gleichberechtigung behandelt. Ich werde Ihnen demnächst hierüber einen ausführlichen Bericht jusrnden. Aus Baltimore. — Der hiefige „^eingerichtete Gottesdienst nimmt einen immer höheren Aufschwung, jetzt auch getragen von dem neuen Gebetbuch- und einem tüchtigen Sängerchor. Der „Sinai" zählt bereits über 800 Eudftribenten und ist die Theilnahme eine steigende. — In Philadelphia hat eine Vereinigung der entschiedeneren und gemäßigteren Partei, beide durch Gemeinden vertreten, stattgefunden, was den besten Erfolg für die Reform verheißt. Vr. Einhorn genießt auch dort Ansehen und Einfluß in hohem Grade.

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